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Finanzminister Bullerjahn
informiert Landesregierung über Ergebnisse der Tarifverhandlungen für Lehrer

04.05.2010, Magdeburg – 236

  • Staatskanzlei und Ministerium für Kultur

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 236/10

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung

Nr.: 236/10

 

 

 

Magdeburg, den 4. Mai 2010

 

 

 

Finanzminister Bullerjahn

informiert Landesregierung über Ergebnisse der Tarifverhandlungen für Lehrer

 

Finanzminister Jens Bullerjahn hat die Landesregierung

heute über die Ergebnisse der Tarifverhandlungen mit den Gewerkschaften GEW und

dbb tarifunion für Lehrkräfte an öffentlichen Schulen des Landes Sachsen-Anhalt

zur Inanspruchnahme von freiwilliger Teilzeitarbeit unterrichtet.

 

Nach diesem Tarifvertrag können Lehrkräfte an Grund- und

Förderschulen sowie Lehrkräfte an berufsbildenden Schulen ihre Arbeitszeit

befristet für die Schuljahre 2010/2011 bis längstens 2012/2013 um mindestens

drei Unterrichtsstunden in der Woche reduzieren. Für Lehrkräfte an Gymnasien

und Sekundarschulen gilt dieses Angebot mit der Maßgabe, dass sie ihre noch

durch die Tarifverträge Schulen LSA 2008 bzw. 2011 abgesenkte Arbeitszeit um

ebenfalls mindestens weitere drei Stunden reduzieren. Mit Lehrkräften, die in

den Schuljahren 2010/2011 bzw. 2011/2012 das 58. Lebensjahr vollenden, kann das

Teilzeitarbeitsverhältnis mit Beginn des Schulhalbjahres, in dem das 58.

Lebensjahr vollendet wird, bis zum Ablauf des Schulhalbjahres, in dem das

gesetzlich festgelegte Alter bis zum Erreichen einer Altersrente vollendet

wird, abgeschlossen werden. Ein Rechtsanspruch auf Abschluss eines Teilzeitarbeitsverhältnisses

besteht nicht. Oberstes Gebot ist die Sicherstellung der Unterrichtsversorgung.

 

Finanzminister Bullerjahn dazu: ¿Mit dem Tarifvertrag wird

einerseits dem Wunsch vor allem älterer Lehrkräfte nach geringeren

Arbeitszeiten entsprochen. Andererseits kann das freiwerdende

Arbeitszeitvolumen für vorgezogene Neueinstellungen von im Land ausgebildeten

Lehrkräften verwendet werden. Damit wird einerseits Berufsanfängern eine Chance

im Land geboten und andererseits ein wichtiger Schritt zu einer ausgewogenen

Altersstruktur in der Lehrerschaft getan. Insbesondere Berufsanfänger erhalten

dadurch eine Chance.¿

 

Zudem wird durch die Kompensationsmöglichkeit sowohl der

Verantwortung des Arbeitgebers für alters- und familiengerechte Arbeitsbedingungen

der Beschäftigten als auch der Pflicht zur Sicherstellung der Unterrichtsversorgung

Rechnung getragen.

 

Der Tarifvertrag soll am 1. Juni 2010 in Kraft treten, d. h. mit Beginn des Schuljahres 2010/2011 ist eine Teilzeitbeschäftigung auf

der Grundlage dieses Tarifvertrages möglich.

 

 

 

Impressum:

 

Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt

Pressestelle

Hegelstraße 42

39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6666

Fax: (0391) 567-6667

Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

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