Finanzminister Bullerjahn
informiert Landesregierung über Ergebnisse der Tarifverhandlungen für Lehrer
04.05.2010, Magdeburg – 236
- Staatskanzlei und Ministerium für Kultur
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 236/10
Staatskanzlei - Pressemitteilung
Nr.: 236/10
Magdeburg, den 4. Mai 2010
Finanzminister Bullerjahn
informiert Landesregierung über Ergebnisse der Tarifverhandlungen für Lehrer
Finanzminister Jens Bullerjahn hat die Landesregierung
heute über die Ergebnisse der Tarifverhandlungen mit den Gewerkschaften GEW und
dbb tarifunion für Lehrkräfte an öffentlichen Schulen des Landes Sachsen-Anhalt
zur Inanspruchnahme von freiwilliger Teilzeitarbeit unterrichtet.
Nach diesem Tarifvertrag können Lehrkräfte an Grund- und
Förderschulen sowie Lehrkräfte an berufsbildenden Schulen ihre Arbeitszeit
befristet für die Schuljahre 2010/2011 bis längstens 2012/2013 um mindestens
drei Unterrichtsstunden in der Woche reduzieren. Für Lehrkräfte an Gymnasien
und Sekundarschulen gilt dieses Angebot mit der Maßgabe, dass sie ihre noch
durch die Tarifverträge Schulen LSA 2008 bzw. 2011 abgesenkte Arbeitszeit um
ebenfalls mindestens weitere drei Stunden reduzieren. Mit Lehrkräften, die in
den Schuljahren 2010/2011 bzw. 2011/2012 das 58. Lebensjahr vollenden, kann das
Teilzeitarbeitsverhältnis mit Beginn des Schulhalbjahres, in dem das 58.
Lebensjahr vollendet wird, bis zum Ablauf des Schulhalbjahres, in dem das
gesetzlich festgelegte Alter bis zum Erreichen einer Altersrente vollendet
wird, abgeschlossen werden. Ein Rechtsanspruch auf Abschluss eines Teilzeitarbeitsverhältnisses
besteht nicht. Oberstes Gebot ist die Sicherstellung der Unterrichtsversorgung.
Finanzminister Bullerjahn dazu: ¿Mit dem Tarifvertrag wird
einerseits dem Wunsch vor allem älterer Lehrkräfte nach geringeren
Arbeitszeiten entsprochen. Andererseits kann das freiwerdende
Arbeitszeitvolumen für vorgezogene Neueinstellungen von im Land ausgebildeten
Lehrkräften verwendet werden. Damit wird einerseits Berufsanfängern eine Chance
im Land geboten und andererseits ein wichtiger Schritt zu einer ausgewogenen
Altersstruktur in der Lehrerschaft getan. Insbesondere Berufsanfänger erhalten
dadurch eine Chance.¿
Zudem wird durch die Kompensationsmöglichkeit sowohl der
Verantwortung des Arbeitgebers für alters- und familiengerechte Arbeitsbedingungen
der Beschäftigten als auch der Pflicht zur Sicherstellung der Unterrichtsversorgung
Rechnung getragen.
Der Tarifvertrag soll am 1. Juni 2010 in Kraft treten, d. h. mit Beginn des Schuljahres 2010/2011 ist eine Teilzeitbeschäftigung auf
der Grundlage dieses Tarifvertrages möglich.
Impressum:
Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt
Pressestelle
Hegelstraße 42
39104 Magdeburg
Tel: (0391) 567-6666
Fax: (0391) 567-6667
Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de
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