Ministerpräsident Böhmer:
Gemeindegebietsreform
muss verfassungsfest sein
30.04.2010, Magdeburg – 225
- Staatskanzlei und Ministerium für Kultur
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 225/10
Staatskanzlei - Pressemitteilung
Nr.: 225/10
Magdeburg, den 1. Mai 2010
Ministerpräsident Böhmer:
Gemeindegebietsreform
muss verfassungsfest sein
Auf die gelungene Umsetzung der Gemeindegebietsreform hat
Ministerpräsident Prof. Dr. Wolfgang Böhmer in seiner aktuellen Videobotschaft
hingewiesen: ¿Die freiwillige Phase war überaus erfolgreich. 85 Prozent der
Gemeinden haben freiwillig die Möglichkeit genutzt,
den Zusammenschluss mit anderen Gemeinden weitgehend nach eigenen Vorstellungen
zu regeln. Dass dies so viele waren, hat uns gefreut. Es mag auch daran gelegen
haben, dass alle wussten, dass in einem freiwillig auszuhandelnden
Gebietsänderungsvertrag Regelungen getroffen werden können, die speziell die
Interessen auch der aufzulösenden Gemeinden wahren.¿
Böhmer erinnert daran, dass in der
freiwilligen Phase Regelungen möglich waren, die für die aufzulösenden
Gemeinden vorteilhaft waren.
In der gesetzlichen Phase müsse nun der
Gesetzgeber Lösungen für den Zusammenschluss der Gemeinden finden, die die
freiwillige Phase nicht genutzt hätten. ¿Ich denke, dass es uns mit dem Gesetzespaket gelingen
wird, im Hinblick auf die verfassungsmäßigen Gegebenheiten auch für die
gesetzlich zuzuordnenden Gemeinden einen Weg zu finden, der die unterschiedlichen
Interessen berücksichtigt und verfassungsfest ist¿, betonte der Ministerpräsident.
An der Notwendigkeit der Reform ließ Böhmer keinen
Zweifel: ¿Diese Reform war notwendig, um die gemeindlichen Strukturen
langfristig zukunftsfähig zu gestalten. Sie soll helfen, sowohl die finanzielle
Situation der kommunalen Haushalte in den Griff zu bekommen und auch den Folgen
des tief greifenden demografischen Wandels, der uns einen permanenten
Einwohnerrückgang beschert, begegnen.¿
Die Videobotschaft ist ab sofort unter www.sachsen-anhalt.de abrufbar.
Impressum:
Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt
Pressestelle
Hegelstraße 42
39104 Magdeburg
Tel: (0391) 567-6666
Fax: (0391) 567-6667
Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de
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