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Ministerpräsident Böhmer:
Gemeindegebietsreform
muss verfassungsfest sein

30.04.2010, Magdeburg – 225

  • Staatskanzlei und Ministerium für Kultur

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 225/10

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung

Nr.: 225/10

 

 

 

Magdeburg, den 1. Mai 2010

 

 

 

Ministerpräsident Böhmer:

Gemeindegebietsreform

muss verfassungsfest sein

 

Auf die gelungene Umsetzung der Gemeindegebietsreform hat

Ministerpräsident Prof. Dr. Wolfgang Böhmer in seiner aktuellen Videobotschaft

hingewiesen: ¿Die freiwillige Phase war überaus erfolgreich. 85 Prozent der

Gemeinden haben freiwillig die Möglichkeit genutzt,

den Zusammenschluss mit anderen Gemeinden weitgehend nach eigenen Vorstellungen

zu regeln. Dass dies so viele waren, hat uns gefreut. Es mag auch daran gelegen

haben, dass alle wussten, dass in einem freiwillig auszuhandelnden

Gebietsänderungsvertrag Regelungen getroffen werden können, die speziell die

Interessen auch der aufzulösenden Gemeinden wahren.¿

 

Böhmer erinnert daran, dass in der

freiwilligen Phase Regelungen möglich waren, die für die aufzulösenden

Gemeinden vorteilhaft waren.

 

In der gesetzlichen Phase müsse nun der

Gesetzgeber Lösungen für den Zusammenschluss der Gemeinden finden, die die

freiwillige Phase nicht genutzt hätten. ¿Ich denke, dass es uns mit dem Gesetzespaket gelingen

wird, im Hinblick auf die verfassungsmäßigen Gegebenheiten auch für die

gesetzlich zuzuordnenden Gemeinden einen Weg zu finden, der die unterschiedlichen

Interessen berücksichtigt und verfassungsfest ist¿, betonte der Ministerpräsident.

 

An der Notwendigkeit der Reform ließ Böhmer keinen

Zweifel: ¿Diese Reform war notwendig, um die gemeindlichen Strukturen

langfristig zukunftsfähig zu gestalten. Sie soll helfen, sowohl die finanzielle

Situation der kommunalen Haushalte in den Griff zu bekommen und auch den Folgen

des tief greifenden demografischen Wandels, der uns einen permanenten

Einwohnerrückgang beschert, begegnen.¿

 

Die Videobotschaft ist ab sofort unter www.sachsen-anhalt.de abrufbar.

 

 

 

Impressum:

 

Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt

Pressestelle

Hegelstraße 42

39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6666

Fax: (0391) 567-6667

Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

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Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de