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BVVG-Flächen: Direktkauf bis zu
100 Hektar und weitere Verpachtung möglich

30.04.2010, Magdeburg – 77

  • Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie

 

 

 

 

 

Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt - Pressemitteilung Nr.:

077/10

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium für Landwirtschaft und

Umwelt - Pressemitteilung Nr.: 077/10

 

 

 

Magdeburg, den 30. April 2010

 

 

 

BVVG-Flächen: Direktkauf bis zu

100 Hektar und weitere Verpachtung möglich

 

 

 

Magdeburg. Das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt 

hat in Abstimmung mit dem Landesbauernverband und dem Landvolkverband einen

Kompromiss mit der BVVG (Bodenverwertungs- und Verwaltungsgesellschaft) hinsichtlich

der Verpachtung und des Verkaufs von BVVG-Flächen erzielt. Danach ist der Direktkauf von bisher langfristig gepachteten Flächen für Pächter bis zu einem Umfang der BVVG-Flächen von 100 Hektar möglich. Alternativ dazu kann ein vierjähriger Pachtvertrag

abgeschlossen werden, in dessen Laufzeit die Direktkaufoption erhalten bleibt.

Weiterhin besteht die Möglichkeit, für diese bis zu 100 Hektar BVVG-Fläche

einen neunjährigen Pachtvertrag ohne Kaufoption abzuschließen. Voraussetzung

für den 100 Hektar-Erwerb und dessen Alternativregelung sind bei

LPG-Nachfolgeunternehmen das Vorliegen einer ordnungsgemäßen Vermögensauseinandersetzung und bei Unternehmen, die aus oder im Zusammenhang mit der Liquidation eines in der Flächenerwerbsverordnung genannten Unternehmens gegründet worden sind, die ordnungsgemäße

Durchführung des Liquidationsverfahrens.

 

Sind

mehr als 100 Hektar BVVG-Flächen langfristig gepachtet, können die darüber

liegenden Flächen bis zu der für alle Länder geltenden Höchstgrenze von 450 ha

in Abhängigkeit vom Anteil der BVVG-Flächen an der Gesamtbetriebsfläche in

Dritteln für drei, sechs und neun Jahre verpachtet werden. Bereits von der ehemaligen Treuhandanstalt und der BVVG erworbene Flächen einschließlich von der BVVG erworbenen Eigentumsflächen der Gesellschafter werden angerechnet. Zu Einzelheiten wird

die BVVG die Pächter informieren.

 

Weiterhin

wurde vereinbart, dass bei Pächtern mit mehr als 50 Prozent Anteil BVVG-Fläche

an der Gesamtbetriebsfläche Sonderregelungen möglich sind, um

Existenzgefährdungen zu vermeiden.

 

Zum geplanten Kauf von BVVG-Flächen 

durch das Land soll im Mai ein erstes Auftaktgespräch im Bundesministerium für Finanzen stattfinden.

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Ministerium für Landwirtschaft und

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Tel: (0391) 567-1950

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