Gestank durch Binder Mastanlage
gemeldet - LVwA leitet Untersuchung ein
23.04.2010, Halle (Saale) – 49
- Landesverwaltungsamt
Landesverwaltungsamt - Pressemitteilung Nr.: 049/10
Landesverwaltungsamt -
Pressemitteilung Nr.: 049/10
Halle (Saale), den 21. April 2010
Gestank durch Binder Mastanlage
gemeldet - LVwA leitet Untersuchung ein
Nachdem
gestern Nachmittag das Landesverwaltungsamt über erhebliche Geruchsbelästigungen
informiert worden war, hat das Landesverwaltungsamt sofort eine Untersuchung
zur Ermittlung der Geruchsursachen eingeleitet. Sobald der Überwachungsbericht
und die Messergebnisse ausgewertet sind, werden entsprechende verwaltungsrechtliche
Maßnahmen eingeleitet.
Seit
gestern ist der zuständige Anlagenüberwacher des Landesverwaltungsamtes Vor-Ort
in der Anlage. Derzeit prüft er, ob die vorhandenen Abluftreinigungsanlagen
ordnungsgemäß betrieben werden. Er wird auch morgen nochmals die Anlage
besuchen. Ziel ist es, durch die Anordnung geeigneter Maßnahmen eine
Minimierung der Gerüche zu erreichen und ein genehmigungskonformes Betreiben
der Anlagen zu gewährleisten.
Hintergrund
Am 04.05.2006 wurde der Schweinemast Binde GmbH
(Betreiberin) eine Genehmigung zur wesentlichen Änderung Ihrer Anlage erteilt.
Mit dieser Änderung wurden u. a. die Errichtung und der Betrieb einer
Biogasanlage mit dazugehörender Verbrennungsmotorenanlage und die Erhöhung der
Tierplatzzahl von 8.454 auf 30.440 Tierplätze genehmigt.
Das Genehmigungsverfahren wurde vom LVwA mit
Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt.
Das Vorhaben wurde am 28.12.2005 in der Tageszeitung
¿Volksstimme¿ und im Amtsblatt des Landesverwaltungsamtes bekannt gemacht. Der
Antrag und die Antragsunterlagen lagen in der Zeit vom 05.01.2006 bis
einschließlich 06.02.2006 in der Verwaltungsgemeinschaft Salzwedel-Land und im
Landesverwaltungsamt aus. Während der Einwendungsfrist vom 05.01.2006 bis
einschließlich 20.02.2006 wurden keine Einwendungen gegen das Vorhaben erhoben.
Im
Hinblick auf die in der Tagespresse erwähnte Erhöhung der Tierplatzzahl (auf
55.700) läuft im Landesverwaltungsamt kein Genehmigungsverfahren.
Impressum:
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