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Transponder und Pass für Pferde

21.04.2010, Magdeburg – 63

  • Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie

 

 

 

 

 

Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt - Pressemitteilung Nr.:

063/10

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium für Landwirtschaft und

Umwelt - Pressemitteilung Nr.: 063/10

 

 

 

Magdeburg, den 21. April 2010

 

 

 

Transponder und Pass für Pferde

 

 

 

 

 

Magdeburg. Nach der EG-Verordnung Nummer 504/2008 müssen

Pferde, die nach dem 1. Juli 2009 geboren wurden, mit einem elektronischen

Transponder gekennzeichnet werden, einen Equidenpass haben und in einer

zentralen Datenbank erfasst werden.

 

Das

Landwirtschaftsministerium weist im Zusammenhang mit dem globalisierten

Tierverkehr auf die wachsende Tierseuchenbedrohung auch bei Pferden hin.

Zunehmend besteht die Gefahr der Einschleppung von brisanten Pferdeseuchen, wie

zum Beispiel der ¿Infektiösen Anämie¿, des ¿Westnilfiebers¿ oder der

¿Afrikanischen Pferdepest¿. Aus diesem Grund sind die Neuregelungen aus Gründen

der epidemiologischen Rückverfolgbarkeit sinnvoll.

 

Diese

nachfolgend beschriebenen Neuregelungen gelten für alle Equiden, die unter der

Obhut des Menschen gehalten werden. Equiden sind Pferde, Esel, Zebras und

Kreuzungen aus diesen.

 

Vor

dem 1. Juli 2009 geborene Equiden, für die bereits ein Pass vorliegt, müssen

nicht zusätzlich mit einem elektronischen Transponder versehen werden. Für

Tiere, für die bisher kein Pass ausgestellt wurde, gilt jedoch die

Kennzeichnungspflicht mittels Transponder und es ist für sie ein Equidenpass

auszustellen. Grundsätzlich ist jeder Halter von Equiden verantwortlich, die

Kennzeichnung und die Ausstellung des Passes zu veranlassen. Halter von

Equiden, die weder bei einer Zucht- noch bei einer Sport- oder Wettkampforganisation

registriert sind, beziehungsweise registriert werden sollen (sonstige Equiden),

erhalten ihren voraussichtlichen Jahresbedarf an elektronischen Transpondern

auf Antrag beim Landeskontrollverband für Leistungs- und Qualitätsprüfung Sachsen-Anhalt e. V. in 06118 Halle, Angerstraße 6.

 

Mit

der Durchführung der Kennzeichnung beauftragt der Tierhalter einen Tierarzt

oder eine andere sachkundige Person. Die Beantragung des Passes für sonstige

Equiden erfolgt beim Veterinäramt des zuständigen Landkreises oder der

kreisfreien Stadt. Weitere Auskünfte zum Kennzeichnungs- und

Registrierungsverfahren für sonstige Equiden werden ebenso von dort erteilt.

 

Bezüglich

des Verfahrens für registrierte Equiden soll sich der Halter an seinen

Pferdezuchtverband oder seine Sport- oder Wettkampforganisation wenden.

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Ministerium für Landwirtschaft und

Umwelt

Pressestelle

Olvenstedter Straße 4

39108 Magdeburg

Tel: (0391) 567-1950

Fax: (0391) 567-1964

Mail: pr@mlu.lsa-net.de

 

 

 

 

 

 

 

Impressum:Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energiedes Landes Sachsen-AnhaltPressestelleLeipziger Str. 5839112 MagdeburgTel: (0391) 567-1950Fax: (0391) 567-1964Mail: pr@mule.sachsen-anhalt.de