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Novelle des neuen Jagdgesetzes
für Anhörung freigegeben / Aeikens: Ziel ist mehr Flexibilität, Tierschutz und
Ökologie im Jagdwesen

20.04.2010, Magdeburg – 200

  • Staatskanzlei und Ministerium für Kultur

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 200/10

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung

Nr.: 200/10

 

 

 

Magdeburg, den 20. April 2010

 

 

 

Novelle des neuen Jagdgesetzes

für Anhörung freigegeben / Aeikens: Ziel ist mehr Flexibilität, Tierschutz und

Ökologie im Jagdwesen

 

Weniger Bürokratiestress für Jäger

und mehr Tierschutz -  Sachsen-Anhalt soll ein neues Landesjagdgesetz bekommen.

Landwirtschafts- und Umweltminister Dr. Hermann Onko Aeikens stellte einen

entsprechenden Entwurf heute im Kabinett vor. Außerdem sind Änderungen im

Fischereigesetz geplant. Ziel ist hier unter anderem, Jugendlichen den

erleichterten Erwerb der Fischerei-Prüfung zu ermöglichen.

 

Aeikens betonte, dass das aus dem

Jahre 1991 stammende Gesetz den Erfahrungen und der Entwicklung im Jagdwesen

der letzten Jahre sowie ökologischen und tierschutzrelevanten Aspekten

angepasst werden muss. Aeikens: ¿Mit dem neuen Gesetz wird Bewährtes

beibehalten. Doch zugleich wird es mehr Flexibilität für Jäger und 

Jagdbehörden geben. Darüber hinaus werden ökologische und Tierschutzaspekte bei

der Jagd nun gesetzlich verankert.¿

 

Aeikens sagte, die stark

angewachsenen Bestände vor allem beim Rehwild führten zu einem Anstieg der

Wildunfälle. Eine vom neuen Gesetz vorgesehene vereinfachte Abschussplanung

eröffnete Jagdbehörden und Revierinhabern die Möglichkeit, schneller auf zu

hohe Rehwildbestände zu reagieren.

 

Die wesentlichen Neuerungen zielen

darauf, den Verwaltungsaufwand der Jagdbehörden und die Bürokratie für Jäger zu

verringern. Die Landkreise und kreisfreien Städte, die bisher schon zuständig

für die Abschussplanung in den privaten Revieren sind, sollen nun auch für alle

Jagdreviere im Landes- und Bundeswald zuständig werden. Diese Aufgabe obliegt

derzeit dem Landesverwaltungsamt. Damit soll die Abschussplanungen zukünftig in

einer Hand liegen.

 

Um die Abschussplanung zu

erleichtern, können Jagdbehörden künftig auf die Vorlage eines

Rehwildabschussplanes verzichten. Weiterhin entfällt der Abschuss nach 

Güteklassen (Damit werden Gewicht und Geweihausprägung der männlichen Tiere in

Bezug auf das Alter definiert). Das entspricht wildbiologischen Erkenntnissen,

wonach die Ausprägung des Gehörns nicht auf die genetische Qualität schließen

lässt. Dies dient dazu, einer Überregulierung vorzubeugen und eine Überhege zu

verhindern.

 

Die Nilgans und der Nutria werden

in den Katalog der nach Landesrecht jagdbaren Tiere aufgenommen. Die

ursprünglich in Afrika beheimatete Nilgans gefährdet wegen ihrer raschen

Ausbreitung und ihrem ausgeprägten Territorialverhalten die heimische

Vogelwelt. Nutrias können Uferbereiche und Dämme erheblich beschädigen.

 

Besser geschützt auf ihren

Schlafgewässern wird künftig die Wildgans durch die Einrichtung von

Jagdverbotszonen. Die Bejagung von Wasserwild mit Bleischrot wird untersagt, so

dass die giftig wirkenden Bleischrote nicht in die Nahrungskette gelangen 

können. Das bereits geltende Verbot der Jagd mit Bolzen (Armbrust) und Pfeil

und Bogen auf Schalenwild gilt künftig auch für das Federwild.

 

Berücksichtigung finden im neuen

Jagdgesetz nun auch die Friedwälder. Sie erhalten den Status eines befriedeten

Gebietes, in dem die Jagd nicht gestattet ist. Die Jagdbehörde kann höchstens

eine beschränkte Jagdausübung erlauben.

 

Zudem werden im Fischereigesetz

die gesetzlichen Voraussetzungen für einen besseren Schutz des auch in

Sachsen-Anhalt vorkommenden und in seinem Bestand bedrohten Aals (Europäischer

Flussaal) geschaffen. Alle Personen, die Aale gewerblich fangen und die

Vermarktung durchführen, sollen zukünftig registriert werden. Die Feststellung

der Herkunft und Rückverfolgbarkeit der Herkunft lebender Aale soll ebenfalls

geregelt werden.

 

Im Fischereigesetz soll darüber

hinaus die Grundlage für die Durchführung von Prüfungen für den

Jugendfischereischein durch die Angelvereine geschaffen werden. Bisher wird die

Prüfung durch die Behörde durchgeführt. Die Prüfung soll zukünftig im Anschluss

an den Lehrgang sofort im Verein erfolgen. Aeikens: ¿Diese Verfahrensweise

drückt auch  Anerkennung für die hervorragende ehrenamtliche Arbeit in den

Vereinen aus.¿

 

Bis zum 18. Mai haben nun die

Verbände Gelegenheit, sich zu den gesetzlichen Änderungen zu äußern.

Anschließend wird sich erneut das Kabinett und danach der Landtag mit der

Gesetzesnovelle befassen.

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Staatskanzlei des Landes

Sachsen-Anhalt

Pressestelle

Hegelstraße 42

39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6666

Fax: (0391) 567-6667

Mail:

staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

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Fax: (0391) 567-6667

Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de