Kabinett beschließt Gesetzentwurf
für mehr Selbstbestimmung in der Pflege / Neuer Titel: Wohn- und Teilhabegesetz
20.04.2010, Magdeburg – 197
- Staatskanzlei und Ministerium für Kultur
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 197/10
Staatskanzlei - Pressemitteilung
Nr.: 197/10
Magdeburg, den 20. April 2010
Kabinett beschließt Gesetzentwurf
für mehr Selbstbestimmung in der Pflege / Neuer Titel: Wohn- und Teilhabegesetz
Das Kabinett hat am Dienstag den
Entwurf eines Gesetzes beschlossen, dass die Rechte älterer, pflegebedürftiger
und behinderter Menschen in stationären Einrichtungen oder betreuten
Wohngemeinschaften in Sachsen-Anhalt stärkt. Mit dem neuen Titel ¿Gesetz über
Wohnformen und Teilhabe ¿ Wohn- und Teilhabegesetz¿ wird der Entwurf an den
Landtag überwiesen.
Kern des Gesetzes ist es, die
Qualität der Pflege und Betreuung sowie des Wohnens in stationären
Einrichtungen und sonstigen Wohnformen zu verbessern. Sozialminister Norbert
Bischoff sagte: ¿Der Gesetzentwurf sieht eine Abkehr vom bisherigen Heimbegriff
vor, der heutzutage oft mit Abhängigkeit und Fürsorge assoziiert wird.
Entscheidender ist, dass die Menschen auch nach dem Ende der familiären Pflege
nicht mehr allein in Heimen oder stationären Einrichtungen leben wollen. Sie
wollen vorrangig in ihrer vertrauten Umgebung oder eben auch in
gemeinschaftlichen Wohnformen ein möglichst selbstbestimmtes Leben führen und
so lange wie möglich am gemeinschaftlichen Leben teilhaben. Der neue Titel unterstreicht
diese Ziele.¿
Mit Hilfe des Gesetzes werden die
Beratungs- und Informationsangebote ausgebaut, die Beschwerdemöglichkeiten
verbessert und die Mitwirkung der Betroffenen in ihrer Einrichtung oder
Wohnform weiterentwickelt. Dazu sollen die Qualitätsberichte der
Aufsichtsbehörde vom Träger veröffentlicht werden.
Das Gesetz ermöglicht neue
Wohnformen entsprechend dem Grundsatz ¿ambulant vor stationär" und stellt
dafür klare Rechtsregeln auf. Ein weiterer Schwerpunkt ist, den
Bürokratieaufwand im Sinne der Betroffenen und Einrichtungsträger abzubauen und
die Abstimmung der beteiligten Prüfinstitutionen zu verbessern. Die
Aufsichtsbehörde erhält Befugnisse, die im Bedarfsfall ein schnelles, flexibles
und wirksames Handeln ermöglichen. Damit werden Bewohnerinnen und Bewohner
besser vor Beeinträchtigungen geschützt.
Anfang März hatte das Kabinett den
Gesetzesentwurf zur Anhörung freigegeben. Die Stellungnahmen von Verbänden,
Vereinen und Institutionen wurden eingearbeitet.
Mit dem Inkrafttreten der
Föderalismusreform war die Gesetzgebungskompetenz für das Heimrecht vom Bund
auf die Länder übergegangen. Das Wohn- und Teilhabegesetz ersetzt den
ordnungsrechtlichen Teil des Bundesheimgesetzes.
Impressum:
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Sachsen-Anhalt
Pressestelle
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Tel: (0391) 567-6666
Fax: (0391) 567-6667
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staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de
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