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Kabinett beschließt Gesetzentwurf
für mehr Selbstbestimmung in der Pflege / Neuer Titel: Wohn- und Teilhabegesetz

20.04.2010, Magdeburg – 197

  • Staatskanzlei und Ministerium für Kultur

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 197/10

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung

Nr.: 197/10

 

 

 

Magdeburg, den 20. April 2010

 

 

 

Kabinett beschließt Gesetzentwurf

für mehr Selbstbestimmung in der Pflege / Neuer Titel: Wohn- und Teilhabegesetz

 

Das Kabinett hat am Dienstag den

Entwurf eines Gesetzes beschlossen, dass die Rechte älterer, pflegebedürftiger

und behinderter Menschen in stationären Einrichtungen oder betreuten

Wohngemeinschaften in Sachsen-Anhalt stärkt. Mit dem neuen Titel ¿Gesetz über

Wohnformen und Teilhabe ¿ Wohn- und Teilhabegesetz¿ wird der Entwurf an den

Landtag überwiesen.

 

Kern des Gesetzes ist es, die

Qualität der Pflege und Betreuung sowie des Wohnens in stationären

Einrichtungen und sonstigen Wohnformen zu verbessern. Sozialminister Norbert

Bischoff sagte: ¿Der Gesetzentwurf sieht eine Abkehr vom bisherigen Heimbegriff

vor, der heutzutage oft mit Abhängigkeit und Fürsorge assoziiert wird.

Entscheidender ist, dass die Menschen auch nach dem Ende der familiären Pflege

nicht mehr allein in Heimen oder stationären Einrichtungen leben wollen. Sie

wollen vorrangig in ihrer vertrauten Umgebung oder eben auch in

gemeinschaftlichen Wohnformen ein möglichst selbstbestimmtes Leben führen und

so lange wie möglich am gemeinschaftlichen Leben teilhaben. Der neue Titel unterstreicht

diese Ziele.¿

 

Mit Hilfe des Gesetzes werden die

Beratungs- und Informationsangebote ausgebaut, die Beschwerdemöglichkeiten

verbessert und die Mitwirkung der Betroffenen in ihrer Einrichtung oder

Wohnform weiterentwickelt. Dazu sollen die Qualitätsberichte der

Aufsichtsbehörde vom Träger veröffentlicht werden.

 

Das Gesetz ermöglicht neue

Wohnformen entsprechend dem Grundsatz ¿ambulant vor stationär" und stellt

dafür klare Rechtsregeln auf. Ein weiterer Schwerpunkt ist, den

Bürokratieaufwand im Sinne der Betroffenen und Einrichtungsträger abzubauen und

die Abstimmung der beteiligten Prüfinstitutionen zu verbessern. Die

Aufsichtsbehörde erhält Befugnisse, die im Bedarfsfall ein schnelles, flexibles

und wirksames Handeln ermöglichen. Damit werden Bewohnerinnen und Bewohner

besser vor Beeinträchtigungen geschützt.

 

Anfang März hatte das Kabinett den

Gesetzesentwurf zur Anhörung freigegeben. Die Stellungnahmen von Verbänden,

Vereinen und Institutionen wurden eingearbeitet.

 

Mit dem Inkrafttreten der

Föderalismusreform war die Gesetzgebungskompetenz für das Heimrecht vom Bund

auf die Länder übergegangen. Das Wohn- und Teilhabegesetz ersetzt den

ordnungsrechtlichen Teil des Bundesheimgesetzes.

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Staatskanzlei des Landes

Sachsen-Anhalt

Pressestelle

Hegelstraße 42

39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6666

Fax: (0391) 567-6667

Mail:

staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

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39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6666

Fax: (0391) 567-6667

Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de