Sachsen-Anhalt stimmt für
zentrales elektronisches Testamentsregister
20.04.2010, Magdeburg – 195
- Staatskanzlei und Ministerium für Kultur
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 195/10
Staatskanzlei - Pressemitteilung
Nr.: 195/10
Magdeburg, den 20. April 2010
Sachsen-Anhalt stimmt für
zentrales elektronisches Testamentsregister
Sachsen-Anhalt setzt sich für eine zentrale
elektronische Registrierung aller Testamente in Deutschland ein. Das hat das
Kabinett heute auf Antrag des Justizministeriums beschlossen. Justizministerin
Prof. Dr. Angela Kolb: ¿Wenn alle Testamente künftig an einem Ort elektronisch
registriert sind, kann der Zugriff auf die Dokumente schneller und einfacher
erfolgen. Den Bürgern kann im Erbfall effizient und sicher Auskunft gegeben
werden.¿ Sachsen-Anhalt wird einem entsprechenden Gesetzentwurf des Landes
Baden-Württemberg im Bundesrat beitreten.
Das Gesetz sieht vor, dass bei der Bundesnotarkammer
ein Zentrales Testamentsregister eingerichtet wird. Es soll elektronisch
geführt werden. Bislang gibt es etwa 5.200 dezentrale Aufbewahrungsstellen von
Testamenten und anderen erbfolgerelevanten Urkunden. Häufig wird dort noch mit
Karteikarten gearbeitet. Außerdem erfolgen Benachrichtigungen über einen
Sterbefall zwischen den zuständigen Stellen nach einem umständlichen
Mitteilungssystem. Kolb: ¿Das derzeitige Meldesystem ist kompliziert und
fehleranfällig. Es kann zu erheblichen Verzögerungen und Mehrkosten führen.¿
Mit der Einrichtung eines Zentralen
Testamentsregisters sollen diese Nachteile beseitigt werden: Alle für einen
Erbfall wichtigen Daten sind künftig auf einem einheitlichen Weg und
elektronisch an das Zentralregister zu melden. Bereits vorhandene Testamente
werden von den Amtsgerichten nach Inkrafttreten des Gesetzes an das neue Zentralregister
gemeldet.
Liegt ein Sterbefall vor, informiert das
Standesamt, welches für die Beurkundung des Sterbefalls zuständig ist, künftig
direkt das Zentralregister. Von diesem aus werden alle weiteren involvierten
Ämter über den Sterbefall benachrichtigt. Justizministerin Kolb: ¿Das Zentrale
Testamentsregister entlastet damit auch die Verwaltung an den Amtsgerichten, da
alle notwendigen Benachrichtigungen zukünftig vom Zentralen Testamentsregister
vorgenommen werden.¿
Die Hinterlegung eines Testaments in Papierform
beispielsweise bei einem Amtsgericht oder Notar bleibt weiterhin möglich und
vom neuen Gesetz unberührt.
Impressum:
Staatskanzlei des Landes
Sachsen-Anhalt
Pressestelle
Hegelstraße 42
39104 Magdeburg
Tel: (0391) 567-6666
Fax: (0391) 567-6667
Mail:
staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de
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