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Sachsen-Anhalt stimmt für
zentrales elektronisches Testamentsregister

20.04.2010, Magdeburg – 195

  • Staatskanzlei und Ministerium für Kultur

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 195/10

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung

Nr.: 195/10

 

 

 

Magdeburg, den 20. April 2010

 

 

 

Sachsen-Anhalt stimmt für

zentrales elektronisches Testamentsregister

 

Sachsen-Anhalt setzt sich für eine zentrale

elektronische Registrierung aller Testamente in Deutschland ein. Das hat das

Kabinett heute auf Antrag des Justizministeriums beschlossen. Justizministerin

Prof. Dr. Angela Kolb: ¿Wenn alle Testamente künftig an einem Ort elektronisch

registriert sind, kann der Zugriff auf die Dokumente schneller und einfacher

erfolgen. Den Bürgern kann im Erbfall effizient und sicher Auskunft gegeben

werden.¿ Sachsen-Anhalt wird einem entsprechenden Gesetzentwurf des Landes

Baden-Württemberg im Bundesrat beitreten.

 

Das Gesetz sieht vor, dass bei der Bundesnotarkammer

ein Zentrales Testamentsregister eingerichtet wird. Es soll elektronisch

geführt werden. Bislang gibt es etwa 5.200 dezentrale Aufbewahrungsstellen von

Testamenten und anderen erbfolgerelevanten Urkunden. Häufig wird dort noch mit

Karteikarten gearbeitet. Außerdem erfolgen Benachrichtigungen über einen

Sterbefall zwischen den zuständigen Stellen nach einem umständlichen

Mitteilungssystem. Kolb: ¿Das derzeitige Meldesystem ist kompliziert und

fehleranfällig. Es kann zu erheblichen Verzögerungen und Mehrkosten führen.¿

 

Mit der Einrichtung eines Zentralen

Testamentsregisters sollen diese Nachteile beseitigt werden: Alle für einen

Erbfall wichtigen Daten sind künftig auf einem einheitlichen Weg und

elektronisch an das Zentralregister zu melden. Bereits vorhandene Testamente

werden von den Amtsgerichten nach Inkrafttreten des Gesetzes an das neue Zentralregister

gemeldet.

 

Liegt ein Sterbefall vor, informiert das

Standesamt, welches für die Beurkundung des Sterbefalls zuständig ist, künftig

direkt das Zentralregister. Von diesem aus werden alle weiteren involvierten

Ämter über den Sterbefall benachrichtigt. Justizministerin Kolb: ¿Das Zentrale

Testamentsregister entlastet damit auch die Verwaltung an den Amtsgerichten, da

alle notwendigen Benachrichtigungen zukünftig vom Zentralen Testamentsregister

vorgenommen werden.¿

 

Die Hinterlegung eines Testaments in Papierform

beispielsweise bei einem Amtsgericht oder Notar bleibt weiterhin möglich und

vom neuen Gesetz unberührt.

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Staatskanzlei des Landes

Sachsen-Anhalt

Pressestelle

Hegelstraße 42

39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6666

Fax: (0391) 567-6667

Mail:

staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

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Hegelstraße 42

39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6666

Fax: (0391) 567-6667

Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de