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Cochstedt startet auch im
Passagierflugverkehr durch / Mittel für Sicherheitstechnik bewilligt

15.04.2010, Magdeburg – 62

  • Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung

 

 

 

 

 

Ministerium für Wirtschaft und Arbeit - Pressemitteilung Nr.: 062/10

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium für Wirtschaft und

Arbeit - Pressemitteilung Nr.: 062/10

 

 

 

Magdeburg, den 14. April 2010

 

 

 

Cochstedt startet auch im

Passagierflugverkehr durch / Mittel für Sicherheitstechnik bewilligt

 

 

 

Im Nachgang zu der heutigen gemeinsamen Sitzung des

Finanz- und Verkehrsausschusses des Landtages stellt das Wirtschaftsministerium

klar:

 

 

 

Heute hat der Finanz- und Verkehrsausschuss die

Mittel für die vom Land anzuschaffende Sicherheitstechnik für den Flughafen

Cochstedt freigegeben. Damit kann Cochstedt auch im Passagierverkehr

durchstarten.

 

 

 

Die Oppositionsfraktionen, die diese Freigabe

kritisieren, vergleichen ¿Äpfel mit Birnen¿. Im Ausschuss ging es

ausschließlich um die Vorfinanzierung der Anschaffung von Röntgengeräten und

sonstiger Sicherheitstechnik für den Flughafen Cochstedt. Diese Mittel sind

bereits vom Finanzausschuss seit 2008 für diesen Zweck bewilligt worden, sie

waren jedoch wegen Nichtbetriebs des Flughafens gesperrt und sind heute

freigegeben worden. 

 

 

 

Nach Verkauf des Flughafens Cochstedt an die

dänische Investorengruppe hast diese ihren Businessplan dem Verkehrsministerium

als oberste Luftfahrtbehörde vorgelegt und im Hinblick auf den künftig auch

vorgesehenen Passagierverkehr die Installierung der Sicherheitsvorkehrungen

beantragt. Bei der Installierung der Sicherheitseinrichtung handelt es sich um

eine hoheitliche Aufgabe, für die ausschließlich der Bund und die Länder

zuständig und verantwortlich sind. Es handelt es sich also nicht ¿ wie

von den Oppositionsfraktionen fälschlicherweise dargestellt ¿ um weitere

Kosten, die das Land zugunsten des Investors aufbringt, sondern um Kosten, die

wie bei jedem anderen Flughafen im Interesse der öffentlichen Sicherheit

aufgewendet werden müssen und in der ausschließlichen Zuständigkeit des Staates

liegen. Im übrigen werden diese Kosten ¿ wie bei vielen vergleichbaren

hoheitlichen Aufgaben - über die Flugsicherungsgebühren der Passagiere quasi im

Umlageverfahren wieder gedeckt und damit dem Landeshaushalt wieder zugeführt. Der

Investor ist bereit, diese Kosten auch vollumfänglich selbst zu tragen, wenn er

mit den hoheitlichen Aufgaben beliehen würde. Die Entscheidung darüber trifft

die oberste Luftfahrtbehörde.

 

 

 

 

 

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