Cochstedt startet auch im
Passagierflugverkehr durch / Mittel für Sicherheitstechnik bewilligt
15.04.2010, Magdeburg – 62
- Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung
Ministerium für Wirtschaft und Arbeit - Pressemitteilung Nr.: 062/10
Ministerium für Wirtschaft und
Arbeit - Pressemitteilung Nr.: 062/10
Magdeburg, den 14. April 2010
Cochstedt startet auch im
Passagierflugverkehr durch / Mittel für Sicherheitstechnik bewilligt
Im Nachgang zu der heutigen gemeinsamen Sitzung des
Finanz- und Verkehrsausschusses des Landtages stellt das Wirtschaftsministerium
klar:
Heute hat der Finanz- und Verkehrsausschuss die
Mittel für die vom Land anzuschaffende Sicherheitstechnik für den Flughafen
Cochstedt freigegeben. Damit kann Cochstedt auch im Passagierverkehr
durchstarten.
Die Oppositionsfraktionen, die diese Freigabe
kritisieren, vergleichen ¿Äpfel mit Birnen¿. Im Ausschuss ging es
ausschließlich um die Vorfinanzierung der Anschaffung von Röntgengeräten und
sonstiger Sicherheitstechnik für den Flughafen Cochstedt. Diese Mittel sind
bereits vom Finanzausschuss seit 2008 für diesen Zweck bewilligt worden, sie
waren jedoch wegen Nichtbetriebs des Flughafens gesperrt und sind heute
freigegeben worden.
Nach Verkauf des Flughafens Cochstedt an die
dänische Investorengruppe hast diese ihren Businessplan dem Verkehrsministerium
als oberste Luftfahrtbehörde vorgelegt und im Hinblick auf den künftig auch
vorgesehenen Passagierverkehr die Installierung der Sicherheitsvorkehrungen
beantragt. Bei der Installierung der Sicherheitseinrichtung handelt es sich um
eine hoheitliche Aufgabe, für die ausschließlich der Bund und die Länder
zuständig und verantwortlich sind. Es handelt es sich also nicht ¿ wie
von den Oppositionsfraktionen fälschlicherweise dargestellt ¿ um weitere
Kosten, die das Land zugunsten des Investors aufbringt, sondern um Kosten, die
wie bei jedem anderen Flughafen im Interesse der öffentlichen Sicherheit
aufgewendet werden müssen und in der ausschließlichen Zuständigkeit des Staates
liegen. Im übrigen werden diese Kosten ¿ wie bei vielen vergleichbaren
hoheitlichen Aufgaben - über die Flugsicherungsgebühren der Passagiere quasi im
Umlageverfahren wieder gedeckt und damit dem Landeshaushalt wieder zugeführt. Der
Investor ist bereit, diese Kosten auch vollumfänglich selbst zu tragen, wenn er
mit den hoheitlichen Aufgaben beliehen würde. Die Entscheidung darüber trifft
die oberste Luftfahrtbehörde.
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