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Landesregierung stimmt
Durchführung eines Volksbegehrens zu / Eintragungsfrist läuft vom 1. Juli bis 31. Dezember 2010

13.04.2010, Magdeburg – 173

  • Staatskanzlei und Ministerium für Kultur

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 173/10

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung

Nr.: 173/10

 

 

 

Magdeburg, den 13. April 2010

 

 

 

Landesregierung stimmt

Durchführung eines Volksbegehrens zu / Eintragungsfrist läuft vom 1. Juli bis 31. Dezember 2010

 

Die Landesregierung hat in ihrer heutigen Sitzung in

Magdeburg den Antrag der Volksinitiative Sachsen-Anhalt 2011 auf Durchführung

eines Volksbegehrens über ihren Entwurf für ein ¿Gemeindestärkungsgesetz¿

angenommen. Die Eintragungsfrist wurde im Benehmen mit den Vertrauenspersonen

des Volksbegehrens auf den Zeitraum vom 1. Juli bis zum 31. Dezember 2010 festgelegt.

 

¿Elemente direkter Demokratie sind ein wichtiger

Bestandteil unserer Verfassungsordnung¿, erklärte dazu Innenminister Holger

Hövelmann. ¿In diesem Sinne wird die Landesregierung für faire

Rahmenbedingungen bei der Durchführung des Volksbegehrens sorgen.¿

 

Mit ihrem Beschluss stellte die Landesregierung fest, dass

die formalen und rechtlichen Voraussetzungen nach den Paragraphen 10 und 11 des

Volksabstimmungsgesetzes erfüllt sind. Die Volksinitiative hatte am 18. März 2010 zusammen mit dem Antrag 10.136 gültige Unterstützungsunterschriften

vorgelegt, 635 waren ungültig. Erforderlich waren mindestens 8.000

Unterschriften.

 

Ein Volksbegehren muss von elf Prozent der

Beteiligungsberechtigten unterstützt werden, um Erfolg zu haben. Das sind

derzeit rund 220.000 volljährige Bürgerinnen und Bürger. Die genaue Zahl der

Beteiligungsberechtigten ermittelt nun der Landeswahlleiter zum heutigen

Stichtag der Antragsannahme durch die Landesregierung. Die Landesregierung

stellt danach fest, ob das Volksbegehren zulässig ist und leitet den Gesetzentwurf

dem Landtag zu. Hat das Volksbegehren Erfolg, muss der Landtag innerhalb von

vier Monaten nach Eingang beim Landtag über den Gesetzentwurf entscheiden.

 

 

 

Impressum:

 

Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt

Pressestelle

Hegelstraße 42

39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6666

Fax: (0391) 567-6667

Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

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Tel: (0391) 567-6666

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Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de