Landesregierung stimmt
Durchführung eines Volksbegehrens zu / Eintragungsfrist läuft vom 1. Juli bis 31. Dezember 2010
13.04.2010, Magdeburg – 173
- Staatskanzlei und Ministerium für Kultur
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 173/10
Staatskanzlei - Pressemitteilung
Nr.: 173/10
Magdeburg, den 13. April 2010
Landesregierung stimmt
Durchführung eines Volksbegehrens zu / Eintragungsfrist läuft vom 1. Juli bis 31. Dezember 2010
Die Landesregierung hat in ihrer heutigen Sitzung in
Magdeburg den Antrag der Volksinitiative Sachsen-Anhalt 2011 auf Durchführung
eines Volksbegehrens über ihren Entwurf für ein ¿Gemeindestärkungsgesetz¿
angenommen. Die Eintragungsfrist wurde im Benehmen mit den Vertrauenspersonen
des Volksbegehrens auf den Zeitraum vom 1. Juli bis zum 31. Dezember 2010 festgelegt.
¿Elemente direkter Demokratie sind ein wichtiger
Bestandteil unserer Verfassungsordnung¿, erklärte dazu Innenminister Holger
Hövelmann. ¿In diesem Sinne wird die Landesregierung für faire
Rahmenbedingungen bei der Durchführung des Volksbegehrens sorgen.¿
Mit ihrem Beschluss stellte die Landesregierung fest, dass
die formalen und rechtlichen Voraussetzungen nach den Paragraphen 10 und 11 des
Volksabstimmungsgesetzes erfüllt sind. Die Volksinitiative hatte am 18. März 2010 zusammen mit dem Antrag 10.136 gültige Unterstützungsunterschriften
vorgelegt, 635 waren ungültig. Erforderlich waren mindestens 8.000
Unterschriften.
Ein Volksbegehren muss von elf Prozent der
Beteiligungsberechtigten unterstützt werden, um Erfolg zu haben. Das sind
derzeit rund 220.000 volljährige Bürgerinnen und Bürger. Die genaue Zahl der
Beteiligungsberechtigten ermittelt nun der Landeswahlleiter zum heutigen
Stichtag der Antragsannahme durch die Landesregierung. Die Landesregierung
stellt danach fest, ob das Volksbegehren zulässig ist und leitet den Gesetzentwurf
dem Landtag zu. Hat das Volksbegehren Erfolg, muss der Landtag innerhalb von
vier Monaten nach Eingang beim Landtag über den Gesetzentwurf entscheiden.
Impressum:
Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt
Pressestelle
Hegelstraße 42
39104 Magdeburg
Tel: (0391) 567-6666
Fax: (0391) 567-6667
Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de
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