Landesregierung stimmt
bundeseinheitlicher Versorgungslastenteilung zu / Finanzminister Bullerjahn:
Weg für bundesweite Mobilität von Beamten geebnet
30.03.2010, Magdeburg – 153
- Staatskanzlei und Ministerium für Kultur
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 153/10
Staatskanzlei - Pressemitteilung
Nr.: 153/10
Magdeburg, den 30. März 2010
Landesregierung stimmt
bundeseinheitlicher Versorgungslastenteilung zu / Finanzminister Bullerjahn:
Weg für bundesweite Mobilität von Beamten geebnet
Die Landesregierung hat in der heutigen Kabinettssitzung
den Entwurf des Zustimmungsgesetzes zum Staatsvertrag über die Verteilung der
Versorgungslasten beschlossen. Der Entwurf wird dem Landtag zugeleitet.
Seit der Föderalismusreform I ist jedes Land für die Regelung
der Altersversorgung seiner Beamten zuständig.
Dies hat zur Folge, dass der Bund die
Versorgungslastenteilung bei Dienstherrenwechseln nicht mehr verbindlich für
alle Länder regeln kann. Ein Beamter wechselt den Dienstherrn, wenn er beispielsweise
in ein anderes Bundesland oder in die Bundesverwaltung versetzt wird. Um
weiterhin die bundesweite Mobilität der Beamten zu ermöglichen, haben sich alle
16 Länder und der Bund auf einen Staatsvertrag verständigt.
Der Staatsvertrag soll zum 1. Januar 2011 in Kraft treten.
¿Der geplante Staatsvertrag führt dann auch bei den
Versorgungslasten zu mehr Transparenz bei den Kosten. Das begrüße ich ausdrücklich,
weil damit länderübergreifend vergleichbare Grundlagen geschaffen werden¿,
erklärte Finanzminister Jens Bullerjahn zu den finanzpolitischen Aspekten der
geplanten bundesweiten Regelung.
Gleichzeitig hat das Kabinett auch den Entwurf eines
Gesetzes für die Versorgungslastenteilung bei landesinternen Dienstherrenwechseln
beschlossen. Dies betrifft insbesondere den Wechsel von Kommunalbeamten in die
Landesverwaltung und umgekehrt. Die landesinternen Regelungen orientieren sich
inhaltlich an denjenigen des Staatsvertrages.
Finanzminister Bullerjahn: ¿Für die Umsetzung unseres
aktuellen Personalentwicklungskonzeptes ist die Flexibilität des Landespersonals
von enormer Bedeutung. Ich bin froh, dass mit dem Zustimmungsgesetz zum
Staatsvertrag eine Rechtsgrundlage geschaffen wird, die die Mobilität der
Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richter erleichtert bzw.
ermöglicht.¿
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Sachsen-Anhalt
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Tel: (0391) 567-6666
Fax: (0391) 567-6667
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staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de
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