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Landesregierung stimmt
bundeseinheitlicher Versorgungslastenteilung zu / Finanzminister Bullerjahn:
Weg für bundesweite Mobilität von Beamten geebnet

30.03.2010, Magdeburg – 153

  • Staatskanzlei und Ministerium für Kultur

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 153/10

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung

Nr.: 153/10

 

 

 

Magdeburg, den 30. März 2010

 

 

 

Landesregierung stimmt

bundeseinheitlicher Versorgungslastenteilung zu / Finanzminister Bullerjahn:

Weg für bundesweite Mobilität von Beamten geebnet

 

Die Landesregierung hat in der heutigen Kabinettssitzung

den Entwurf des Zustimmungsgesetzes zum Staatsvertrag über die Verteilung der

Versorgungslasten beschlossen. Der Entwurf wird dem Landtag zugeleitet.

 

Seit der Föderalismusreform I ist jedes Land für die Regelung

der Altersversorgung seiner Beamten zuständig.

 

Dies hat zur Folge, dass der Bund die

Versorgungslastenteilung bei Dienstherrenwechseln nicht mehr verbindlich für

alle Länder regeln kann. Ein Beamter wechselt den Dienstherrn, wenn er beispielsweise

in ein anderes Bundesland oder in die Bundesverwaltung versetzt wird. Um

weiterhin die bundesweite Mobilität der Beamten zu ermöglichen, haben sich alle

16 Länder und der Bund auf einen Staatsvertrag verständigt.

 

Der Staatsvertrag soll zum 1. Januar 2011 in Kraft treten.

 

 

¿Der geplante Staatsvertrag führt dann auch bei den

Versorgungslasten zu mehr Transparenz bei den Kosten. Das begrüße ich ausdrücklich,

weil damit länderübergreifend vergleichbare Grundlagen geschaffen werden¿,

erklärte Finanzminister Jens Bullerjahn zu den finanzpolitischen Aspekten der

geplanten bundesweiten Regelung.

 

Gleichzeitig hat das Kabinett auch den Entwurf eines

Gesetzes für die Versorgungslastenteilung bei landesinternen Dienstherrenwechseln

beschlossen. Dies betrifft insbesondere den Wechsel von Kommunalbeamten in die

Landesverwaltung und umgekehrt. Die landesinternen Regelungen orientieren sich

inhaltlich an denjenigen des Staatsvertrages.

 

Finanzminister Bullerjahn: ¿Für die Umsetzung unseres

aktuellen Personalentwicklungskonzeptes ist die Flexibilität des Landespersonals

von enormer Bedeutung. Ich bin froh, dass mit dem Zustimmungsgesetz zum

Staatsvertrag eine Rechtsgrundlage geschaffen wird, die die Mobilität der

Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richter erleichtert bzw.

ermöglicht.¿

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Staatskanzlei des Landes

Sachsen-Anhalt

Pressestelle

Hegelstraße 42

39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6666

Fax: (0391) 567-6667

Mail:

staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

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