Landesverwaltungsamt prüft
Anträge auf Förderung zu Einhundert Prozent
26.03.2010, Halle (Saale) – 20
- Landesverwaltungsamt
Landesverwaltungsamt - Pressemitteilung Nr.: 020/10
Landesverwaltungsamt -
Pressemitteilung Nr.: 020/10
Halle (Saale), den 26. Februar
2010
Landesverwaltungsamt prüft
Anträge auf Förderung zu Einhundert Prozent
Bezug
nehmend auf den Artikel ¿Restrisiko und Vertrauen¿ in der heutigen Ausgabe der
Mitteldeutschen Zeitung ist es zu einer Fehlformulierung gekommen, die in der
Öffentlichkeit einer dringenden Korrektur bedarf.
In
besagtem Artikel wird behauptet, dass ¿nur 20 Prozent der Anträge von
Unternehmen, die beim Land eine Förderung für die Qualifizierung ihrer
Mitarbeiter beantragen¿, vom Landesverwaltungsamt genau geprüft werden können.
Diese
Darstellung ist falsch.
Richtig
ist hingegen, dass selbstverständlich Anträge auf Gewährung von Fördermitteln zu
Einhundert Prozent geprüft werden. Dies gilt im Übrigen für alle
Fördermittelbereiche des Hauses. Anhand einer so genannten Risikowert-Analyse
für die erfolgten Bewilligungen der Jahre 2008/09 ist festgestellt worden, dass
anschließend rund 20 Prozent der bereits genehmigten Maßnahmen bei laufendem
Betrieb durch Vorortkontrollen einer zusätzlichen Prüfung unterzogen werden
müssen.
Im
Jahr 2008/09 wurden beispielsweise rund 1200 Anträge auf Förderung von
Qualifizierungsmaßnahmen für Beschäftigte beim Landesverwaltungsamt gestellt
und davon rund 1000 Bewilligungen ausgesprochen. Die Anträge werden dann nach
verschiedenen Aspekten geprüft. So werden Sinnhaftigkeit und Notwendigkeit der
Maßnahmen als auch der zeitliche Umfang der Fortbildungen im Sinne der
Angemessenheit hinterfragt. Nach positiver Bewertung aller
Zuwendungsvoraussetzungen wird ein entsprechender Zuwendungsbescheid erteilt.
Die
Risikowert-Analyse umfasst zahlreiche Prüfpunkte. So sind zum Beispiel
Maßnahmen mit einer Förderung von über 100.000 Euro, mehr als 15 Teilnehmern
pro Unternehmen oder bei mehr als 7 durch eine Firma beantragte
Qualifizierungs-Module, um nur einige Prüfkriterien zu nennen, zusätzlich einer
Vor-Ort-Kontrolle zu unterziehen.
¿Natürlich
gehen wir zuerst einmal davon aus, dass sich die Fördermittel beantragenden
Unternehmen rechtskonform verhalten und den Steuerzahler nicht vorsätzlich
betrügen wollen. Letztendlich haben wir es hier mit einigen ¿Schwarzfahrern¿
und damit einem kaum zu verhindernden Restrisiko zu tun.¿, erklärt
Pressesprecherin Denise Vopel.
Bei
einigen der durchgeführten Vor-Ort-Kontrollen im Jahr 2008 stieß das
Landesverwaltungsamt auf Ungereimtheiten, weshalb es die Vorgänge zur
strafrechtlichen Überprüfung ab November 2008 der Staatsanwaltschaft übergab.
Neben
der Ermittlungstätigkeit der Polizeibehörden, in deren Ergebnis am Mittwoch
eine landesweite Razzia durchgeführt wurde, prüft das Landesverwaltungsamt die
Rückforderung ausgereichter Fördermittel in weiteren Fällen. Zwei
Rückforderungsbescheide in einer Höhe von rund 1 Million Euro hat das
Landesverwaltungsamt bereits Mitte Januar 2010 erlassen.
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