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Landesverwaltungsamt prüft
Anträge auf Förderung zu Einhundert Prozent

26.03.2010, Halle (Saale) – 20

  • Landesverwaltungsamt

 

 

 

 

 

Landesverwaltungsamt - Pressemitteilung Nr.: 020/10

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Landesverwaltungsamt -

Pressemitteilung Nr.: 020/10

 

 

 

Halle (Saale), den 26. Februar

2010

 

 

 

Landesverwaltungsamt prüft

Anträge auf Förderung zu Einhundert Prozent

 

 

 

Bezug

nehmend auf den Artikel ¿Restrisiko und Vertrauen¿ in der heutigen Ausgabe der

Mitteldeutschen Zeitung ist es zu einer Fehlformulierung gekommen, die in der

Öffentlichkeit einer dringenden Korrektur bedarf.

 

 

 

In

besagtem Artikel wird behauptet, dass ¿nur 20 Prozent der Anträge von

Unternehmen, die beim Land eine Förderung für die Qualifizierung ihrer

Mitarbeiter beantragen¿, vom Landesverwaltungsamt genau geprüft werden können.

 

 

 

Diese

Darstellung ist falsch.

 

 

 

Richtig

ist hingegen, dass selbstverständlich Anträge auf Gewährung von Fördermitteln zu

Einhundert Prozent geprüft werden. Dies gilt im Übrigen für alle

Fördermittelbereiche des Hauses. Anhand einer so genannten Risikowert-Analyse

für die erfolgten Bewilligungen der Jahre 2008/09 ist festgestellt worden, dass

anschließend rund 20 Prozent der bereits genehmigten Maßnahmen bei laufendem

Betrieb durch Vorortkontrollen einer zusätzlichen Prüfung unterzogen werden

müssen.

 

 

 

Im

Jahr 2008/09 wurden beispielsweise rund 1200 Anträge auf Förderung von

Qualifizierungsmaßnahmen für Beschäftigte beim Landesverwaltungsamt gestellt

und davon rund 1000 Bewilligungen ausgesprochen. Die Anträge werden dann nach

verschiedenen Aspekten geprüft. So werden Sinnhaftigkeit und Notwendigkeit der

Maßnahmen als auch der zeitliche Umfang der Fortbildungen im Sinne der

Angemessenheit hinterfragt. Nach positiver Bewertung aller

Zuwendungsvoraussetzungen wird ein entsprechender Zuwendungsbescheid erteilt.

 

 

 

Die

Risikowert-Analyse umfasst zahlreiche Prüfpunkte. So sind zum Beispiel

Maßnahmen mit einer Förderung von über 100.000 Euro, mehr als 15 Teilnehmern

pro Unternehmen oder bei mehr als 7 durch eine Firma beantragte

Qualifizierungs-Module, um nur einige Prüfkriterien zu nennen, zusätzlich einer

Vor-Ort-Kontrolle zu unterziehen.

 

 

 

¿Natürlich

gehen wir zuerst einmal davon aus, dass sich die Fördermittel beantragenden

Unternehmen rechtskonform verhalten und den Steuerzahler nicht vorsätzlich

betrügen wollen. Letztendlich haben wir es hier mit einigen ¿Schwarzfahrern¿

und damit einem kaum zu verhindernden Restrisiko zu tun.¿, erklärt

Pressesprecherin Denise Vopel.

 

Bei

einigen der durchgeführten Vor-Ort-Kontrollen im Jahr 2008 stieß das

Landesverwaltungsamt auf Ungereimtheiten, weshalb es die Vorgänge zur

strafrechtlichen Überprüfung ab November 2008 der Staatsanwaltschaft übergab.

 

Neben

der Ermittlungstätigkeit der Polizeibehörden, in deren Ergebnis am Mittwoch

eine landesweite Razzia durchgeführt wurde, prüft das Landesverwaltungsamt die

Rückforderung  ausgereichter Fördermittel in weiteren Fällen. Zwei

Rückforderungsbescheide in einer Höhe von rund 1 Million Euro hat das

Landesverwaltungsamt bereits Mitte Januar 2010 erlassen.

 

 

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Landesverwaltungsamt

Pressestelle

Ernst-Kamieth-Straße 2

06112 Halle (Saale)

Tel: +49 345 514 1246

Fax: +49 345 514 1477

Mail:

pressestelle@lvwa.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

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