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Planfeststellungsverfahren Ostumfahrung
Wittenberg abgeschlossen

26.03.2010, Halle (Saale) – 44

  • Landesverwaltungsamt

 

 

 

 

 

Landesverwaltungsamt - Pressemitteilung Nr.: 044/10

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Landesverwaltungsamt -

Pressemitteilung Nr.: 044/10

 

 

 

Halle (Saale), den 24. März 2010

 

 

 

Planfeststellungsverfahren Ostumfahrung

Wittenberg abgeschlossen

 

 

 

1. Planungsabschnitt  in den Gemarkungen Wittenberg und Leetza im

Landkreis Wittenberg genehmigt

 

 

 

Das

Planfeststellungsverfahren für den Neubau der B 2n, PA 1, Ostumfahrung Wittenberg

ist abgeschlossen. Das Landesverwaltungsamt hat dem Landesbetrieb Bau

Sachsen-Anhalt, Niederlassung Ost, das Baurecht erteilt.

 

 

 

Die festgestellte Baumaßnahme umfasst den Neubau der B 2n als Teil

der Ostumfahrung der Stadt Wittenberg. Die Streckenlänge beträgt 747 m.

 

 

 

Siehe beigefügte Karte

 

 

 

Das

Bauvorhaben B 2n Ostumfahrung Wittenberg, Planungsabschnitt 1, ist Bestandteil

der Ortsumgehung Wittenberg ¿ Pratau ¿ Eutzsch. Diese Ortsumgehung soll die B 2

nördlich von Wittenberg mit der B 2 (Eutzsch-Leipzig) und mit der B 100 südlich

von Eutzsch verbinden. Angebunden werden das Stadtgebiet von Wittenberg und die

B 187. Die Ostumfahrung dient der Entlastung des dicht bebauten Stadtgebietes

der Lutherstadt Wittenberg vom Nord-Süd- und dem Nord-Ost-Verkehr. Die

Ostumfahrung Wittenberg gliedert sich in 3 Teilabschnitte und hat eine

Gesamtlänge von 5,7 km.

 

 

 

Der hier planfestgestellte Abschnitt  (Planungsabschnitt 1)

ist 747 m lang. Die Fahrbahn wird in einem

Straßenquerschnitt RQ 10,5* mit 3,50 m Fahrbahnbreite sowie mit auf 0,50 m verbreitertem

Randstreifen hergestellt. Auf der südlichen Seite der Fahrbahn der B 2n, sowie

am östlichen Fahrbahnrand im Bereich des Anschlusses der Elsterstraße wird ein straßenbegleitender

Geh- und Radweg mit einer Breite von 2,25 m geführt. Am Ende des geplanten Wendehammers

im Norden der abgekröpften Thomästraße wird ein Geh-/Radweg in Richtung Norden

bis zur B 2n weitergeführt. Der Geh-/Radweg wird an den geplanten trassenbegleitenden

Radweg südlich der B 2n angebunden.

 

 

 

Am Bauanfang schließt die Maßnahme an die

Planung eines Personentunnels vom Bahnhof zu vorgesehenen Park &

Ride-Flächen an. Diese Planung erfolgt durch die Stadt Wittenberg.

 

 

 

Am Bauende schließt der Planungsabschnitt 1 südwestlich an den 2004 fertig gestellten  Abschnitt der B 2/ B 187n

¿Ortsumgehung Wittenberg ¿ Pratau ¿ Eutzsch, Planungsabschnitt 2 ¿ Südumgehung

Bereich Ost¿ an

und endet am fertig gestellten und bereits für den Verkehr freigegebenen Knoten

mit der Triftstraße, der Bestandteil des Planungsabschnittes 2 der B 2n Ostumfahrung

Wittenberg ist.

 

 

 

Der geplante Abschnitt 3 soll die Verbindung

zwischen dem Knoten Dr.-Behring-Straße und der vorhandenen Bundesstraße B 2,

nördlich der Stadt, herstellen.

 

 

 

Der Planfeststellungsbeschluss und die festgestellten Unterlagen

werden in der Stadt Wittenberg nach vorheriger ortsüblicher Bekanntmachung

ausgelegt.

 

 

 

Die Kosten des hier festgestellten 1. Planungsabschnittes betragen

ca. 1,57 Mio. Euro.

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Landesverwaltungsamt

Pressestelle

Ernst-Kamieth-Straße 2

06112 Halle (Saale)

Tel: +49 345 514 1246

Fax: +49 345 514 1477

Mail:

pressestelle@lvwa.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

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