Planfeststellungsverfahren Ostumfahrung
Wittenberg abgeschlossen
26.03.2010, Halle (Saale) – 44
- Landesverwaltungsamt
Landesverwaltungsamt - Pressemitteilung Nr.: 044/10
Landesverwaltungsamt -
Pressemitteilung Nr.: 044/10
Halle (Saale), den 24. März 2010
Planfeststellungsverfahren Ostumfahrung
Wittenberg abgeschlossen
1. Planungsabschnitt in den Gemarkungen Wittenberg und Leetza im
Landkreis Wittenberg genehmigt
Das
Planfeststellungsverfahren für den Neubau der B 2n, PA 1, Ostumfahrung Wittenberg
ist abgeschlossen. Das Landesverwaltungsamt hat dem Landesbetrieb Bau
Sachsen-Anhalt, Niederlassung Ost, das Baurecht erteilt.
Die festgestellte Baumaßnahme umfasst den Neubau der B 2n als Teil
der Ostumfahrung der Stadt Wittenberg. Die Streckenlänge beträgt 747 m.
Siehe beigefügte Karte
Das
Bauvorhaben B 2n Ostumfahrung Wittenberg, Planungsabschnitt 1, ist Bestandteil
der Ortsumgehung Wittenberg ¿ Pratau ¿ Eutzsch. Diese Ortsumgehung soll die B 2
nördlich von Wittenberg mit der B 2 (Eutzsch-Leipzig) und mit der B 100 südlich
von Eutzsch verbinden. Angebunden werden das Stadtgebiet von Wittenberg und die
B 187. Die Ostumfahrung dient der Entlastung des dicht bebauten Stadtgebietes
der Lutherstadt Wittenberg vom Nord-Süd- und dem Nord-Ost-Verkehr. Die
Ostumfahrung Wittenberg gliedert sich in 3 Teilabschnitte und hat eine
Gesamtlänge von 5,7 km.
Der hier planfestgestellte Abschnitt (Planungsabschnitt 1)
ist 747 m lang. Die Fahrbahn wird in einem
Straßenquerschnitt RQ 10,5* mit 3,50 m Fahrbahnbreite sowie mit auf 0,50 m verbreitertem
Randstreifen hergestellt. Auf der südlichen Seite der Fahrbahn der B 2n, sowie
am östlichen Fahrbahnrand im Bereich des Anschlusses der Elsterstraße wird ein straßenbegleitender
Geh- und Radweg mit einer Breite von 2,25 m geführt. Am Ende des geplanten Wendehammers
im Norden der abgekröpften Thomästraße wird ein Geh-/Radweg in Richtung Norden
bis zur B 2n weitergeführt. Der Geh-/Radweg wird an den geplanten trassenbegleitenden
Radweg südlich der B 2n angebunden.
Am Bauanfang schließt die Maßnahme an die
Planung eines Personentunnels vom Bahnhof zu vorgesehenen Park &
Ride-Flächen an. Diese Planung erfolgt durch die Stadt Wittenberg.
Am Bauende schließt der Planungsabschnitt 1 südwestlich an den 2004 fertig gestellten Abschnitt der B 2/ B 187n
¿Ortsumgehung Wittenberg ¿ Pratau ¿ Eutzsch, Planungsabschnitt 2 ¿ Südumgehung
Bereich Ost¿ an
und endet am fertig gestellten und bereits für den Verkehr freigegebenen Knoten
mit der Triftstraße, der Bestandteil des Planungsabschnittes 2 der B 2n Ostumfahrung
Wittenberg ist.
Der geplante Abschnitt 3 soll die Verbindung
zwischen dem Knoten Dr.-Behring-Straße und der vorhandenen Bundesstraße B 2,
nördlich der Stadt, herstellen.
Der Planfeststellungsbeschluss und die festgestellten Unterlagen
werden in der Stadt Wittenberg nach vorheriger ortsüblicher Bekanntmachung
ausgelegt.
Die Kosten des hier festgestellten 1. Planungsabschnittes betragen
ca. 1,57 Mio. Euro.
Impressum:
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