Klarstellung zur heutigen
Medienberichterstattung über Diskussion im Innenausschuss des Landtages; Abteilungsleiter
beantragt Disziplinarverfahren gegen sich selbst
26.03.2010, Magdeburg – 37
- Ministerium für Inneres und Sport
Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 037/10
Ministerium des Innern -
Pressemitteilung Nr.: 037/10
Magdeburg, den 26. März 2010
Klarstellung zur heutigen
Medienberichterstattung über Diskussion im Innenausschuss des Landtages; Abteilungsleiter
beantragt Disziplinarverfahren gegen sich selbst
Zur
heutigen Medienberichterstattung über die gestrige Beratung im Innenausschuss
des Landtages zu personellen Veränderungen im Innenministerium sind zwei
Klarstellungen erforderlich:
1. Es trifft nicht zu, dass der Minister ¿erst am 6. März 2010 durch den
Volksstimme-Artikel davon Kenntnis erhalten habe, dass die Staatsanwaltschaft
wegen Bestechlichkeit gegen den ehemaligen zweiten Mann der Polizeidirektion
Nord, Klaus-Peter Deppe, ermittele¿. Richtig ist, dass der Minister erst durch
diese Presseveröffentlichung davon erfuhr, dass Anklage gegen Deppe wegen
Betruges erhoben worden war und die Anklageschrift bereits seit dem 24. Februar
2010 in der Polizeiabteilung des Ministeriums vorlag. Genau das hat Minister
Hövelmann auch dem Innenausschuss mitgeteilt.
Es sei daran erinnert, dass die polizeilichen und staatsanwaltlichen
Ermittlungen gegen Deppe 2009 gerade dadurch ausgelöst wurden, dass die
Hausleitung des Innenministeriums das Landeskriminalamt über von außen
eingegangene Hinweise auf Straftaten informieren ließ (siehe unsere
Pressemitteilung Nr. 28 vom 2.3.2010).
2. Es trifft nicht zu, dass bereits 2004/2005 ¿Gesprächsnotizen ... vom
Personalchef der Abteilung, Godehard Vagedes, unterschrieben¿ worden seien und
von Abteilungsleiter Klaus-Dieter Liebau angeordnet worden sei, diese nicht
weiterzugeben. Liebau war zu diesem Zeitpunkt im Ministerium für Landwirtschaft
und Umwelt tätig, Vagedes als Rektor der Fachhochschule Polizei in
Aschersleben.
Diese Klarstellungen sind wichtig, ändern aber nichts an den Gründen für die
Versetzung der betroffenen Beamten innerhalb des Hauses.
Abteilungsleiter Liebau hat heute bei
Minister Hövelmann gemäß § 18 des Disziplinargesetzes Sachsen-Anhalt die
Einleitung eines Disziplinarverfahrens gegen sich selbst beantragt.
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