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Ladendieb 18 Stunden nach der Tat
rechtskräftig verurteilt
Quedlinburg, Landkreis Harz

23.03.2010, Halberstadt – 42

  • Polizeirevier Harz

 

 

 

 

 

Polizeirevier Harz - Pressemitteilung Nr.: 42/10

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Polizeirevier Harz -

Pressemitteilung Nr.: 42/10

 

 

 

Magdeburg, den 23. März 2010

 

 

 

Ladendieb 18 Stunden nach der Tat

rechtskräftig verurteilt

Quedlinburg, Landkreis Harz

 

 

 

Am Montag, dem 22.03.2010, wurde ein

19-Jähriger nach einem begangenen Ladendiebstahl in einem Supermarkt vorläufig

festgenommen und am Folgetag im Rahmen eines so genannten beschleunigten

Verfahrens durch den zuständigen Jugendrichter rechtskräftig verurteilt.

 

Der aus Hamburg stammende 19-jährige

Mann begab sich gegen 18:50 Uhr in einen Supermarkt in der Rathenaustraße, um

dort mehrere Lebensmittel zu entwenden. Beim Versuch, den Markt zu verlassen,

wurde der junge Mann durch einen Detektiven gestellt und von der Polizei

vorläufig festgenommen. Auf Antrag der zuständigen Staatsanwaltschaft

Magdeburg, Zweigstelle Halberstadt, ist der polizeilich einschlägig bekannte

Mann am Vormittag des 23.03.2010 dem zuständigen Jugendrichter beim Amtsgericht

Quedlinburg zur Aburteilung im beschleunigten Verfahren vorgeführt worden. Dieser

stellte unter Anwendung des Jugendstrafrechts die Schuld des 19-Jährigen fest

und verurteilte ihn zu 100 Stunden gemeinnütziger Arbeit, die innerhalb von

drei Monaten abzuleisten sind. Darüber hinaus verhängte der Richter eine

Bewährungszeit von einem Jahr und sechs Monaten gegen den jungen Mann. Nach der

Aburteilung wurde der 19-Jährige entlassen. Er befindet sich derzeit auf freiem

Fuß.

 

 

 

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