Ladendieb 18 Stunden nach der Tat
rechtskräftig verurteilt
Quedlinburg, Landkreis Harz
23.03.2010, Halberstadt – 42
- Polizeirevier Harz
Polizeirevier Harz - Pressemitteilung Nr.: 42/10
Polizeirevier Harz -
Pressemitteilung Nr.: 42/10
Magdeburg, den 23. März 2010
Ladendieb 18 Stunden nach der Tat
rechtskräftig verurteilt
Quedlinburg, Landkreis Harz
Am Montag, dem 22.03.2010, wurde ein
19-Jähriger nach einem begangenen Ladendiebstahl in einem Supermarkt vorläufig
festgenommen und am Folgetag im Rahmen eines so genannten beschleunigten
Verfahrens durch den zuständigen Jugendrichter rechtskräftig verurteilt.
Der aus Hamburg stammende 19-jährige
Mann begab sich gegen 18:50 Uhr in einen Supermarkt in der Rathenaustraße, um
dort mehrere Lebensmittel zu entwenden. Beim Versuch, den Markt zu verlassen,
wurde der junge Mann durch einen Detektiven gestellt und von der Polizei
vorläufig festgenommen. Auf Antrag der zuständigen Staatsanwaltschaft
Magdeburg, Zweigstelle Halberstadt, ist der polizeilich einschlägig bekannte
Mann am Vormittag des 23.03.2010 dem zuständigen Jugendrichter beim Amtsgericht
Quedlinburg zur Aburteilung im beschleunigten Verfahren vorgeführt worden. Dieser
stellte unter Anwendung des Jugendstrafrechts die Schuld des 19-Jährigen fest
und verurteilte ihn zu 100 Stunden gemeinnütziger Arbeit, die innerhalb von
drei Monaten abzuleisten sind. Darüber hinaus verhängte der Richter eine
Bewährungszeit von einem Jahr und sechs Monaten gegen den jungen Mann. Nach der
Aburteilung wurde der 19-Jährige entlassen. Er befindet sich derzeit auf freiem
Fuß.
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