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Ab April erfolgt Nachweisführung
für gefährliche Abfälle elektronisch
Unternehmen und Behörden müssen sich bis April registrieren lassen

16.03.2010, Magdeburg – 46

  • Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie

 

 

 

 

 

Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt - Pressemitteilung Nr.:

046/10

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium für Landwirtschaft und

Umwelt - Pressemitteilung Nr.: 046/10

 

 

 

Magdeburg, den 16. März 2010

 

 

 

Ab April erfolgt Nachweisführung

für gefährliche Abfälle elektronisch

Unternehmen und Behörden müssen sich bis April registrieren lassen

 

 

 

Magdeburg. Ab 01. April 2010 erfolgt in Deutschland die Nachweisführung für gefährliche Abfälle elektronisch. Dann sollen die über

hunderttausend Entsorgungsnachweise und mehrere Millionen Begleitscheine, die

jährlich in Deutschland anfallen, auf Basis moderner Datenverarbeitungssysteme

bearbeitet werden. Das soll die Nachweisführung effektivieren und mittelfristig

bei allen beteiligten Unternehmen und Behörden die Kosten für die

Nachweisführung verringern.

 

Um

das elektronische Abfallnachweisverfahren (eANV) nutzen zu können, müssen sich

Erzeuger, Beförderer und Entsorger noch vor dem 1. April bei der Zentralen

Koordinierungsstelle Abfall (ZKS-Abfall) registrieren lassen. Dazu können sich

diese Unternehmen über das Portal www.zks-abfall.de

anmelden. Wie das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt heute in Magdeburg

mitgeteilt hat, sind davon ca. 1.600 Unternehmen und Behörden in Sachsen-Anhalt

betroffen. Bisher gingen aus Sachsen-Anhalt ca. 400 Anmeldungen ein.

 

Das

Ministerium teilte mit, dass betroffene Unternehmen und Behörden die

Möglichkeit hatten, sich auf Informationsveranstaltungen sowie durch

Broschüren, Schulungen sowie Test- und Probeläufen auf den Übergang zum

elektronischen Nachweisverfahren vorzubereiten. Darüber hinaus sind aktuelle

Informationen im Internet auf den Portalen der Zentralen Koordinierungsstelle

Abfall, des Bundesumweltministeriums (www.bmu.bund.de) und des Landes Sachsen-Anhalt (www.mlu.sachsen-anhalt.de) abrufbar.

 

2007

trat die Nachweisverordnung für gefährliche Abfälle in Kraft. Sie sieht die

Einführung des elektronischen Abfallnachweisverfahrens zum 1.04.2010 und die Nutzung der elektronischen Signatur anstelle der handschriftlichen Unterschrift für

Nachweise und Begleitscheine vor. Dies gilt für Abfallentsorger unmittelbar.

Für Abfallerzeuger und ¿beförderer ist die elektronische Signatur ¿ unabhängig

von der erforderlichen Registrierung bei der ZKS-Abfall ¿ erst ab 01. Februar 2011 zwingend vorgeschrieben.

 

 

 

Impressum:

 

Ministerium

für Landwirtschaft und Umwelt

Pressestelle

Olvenstedter Straße 4

39108 Magdeburg

Tel: (0391) 567-1950

Fax: (0391) 567-1964

Mail: pr@mlu.lsa-net.de

 

 

 

 

 

 

 

Impressum:Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energiedes Landes Sachsen-AnhaltPressestelleLeipziger Str. 5839112 MagdeburgTel: (0391) 567-1950Fax: (0391) 567-1964Mail: pr@mule.sachsen-anhalt.de