Ab April erfolgt Nachweisführung
für gefährliche Abfälle elektronisch
Unternehmen und Behörden müssen sich bis April registrieren lassen
16.03.2010, Magdeburg – 46
- Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie
Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt - Pressemitteilung Nr.:
046/10
Ministerium für Landwirtschaft und
Umwelt - Pressemitteilung Nr.: 046/10
Magdeburg, den 16. März 2010
Ab April erfolgt Nachweisführung
für gefährliche Abfälle elektronisch
Unternehmen und Behörden müssen sich bis April registrieren lassen
Magdeburg. Ab 01. April 2010 erfolgt in Deutschland die Nachweisführung für gefährliche Abfälle elektronisch. Dann sollen die über
hunderttausend Entsorgungsnachweise und mehrere Millionen Begleitscheine, die
jährlich in Deutschland anfallen, auf Basis moderner Datenverarbeitungssysteme
bearbeitet werden. Das soll die Nachweisführung effektivieren und mittelfristig
bei allen beteiligten Unternehmen und Behörden die Kosten für die
Nachweisführung verringern.
Um
das elektronische Abfallnachweisverfahren (eANV) nutzen zu können, müssen sich
Erzeuger, Beförderer und Entsorger noch vor dem 1. April bei der Zentralen
Koordinierungsstelle Abfall (ZKS-Abfall) registrieren lassen. Dazu können sich
diese Unternehmen über das Portal www.zks-abfall.de
anmelden. Wie das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt heute in Magdeburg
mitgeteilt hat, sind davon ca. 1.600 Unternehmen und Behörden in Sachsen-Anhalt
betroffen. Bisher gingen aus Sachsen-Anhalt ca. 400 Anmeldungen ein.
Das
Ministerium teilte mit, dass betroffene Unternehmen und Behörden die
Möglichkeit hatten, sich auf Informationsveranstaltungen sowie durch
Broschüren, Schulungen sowie Test- und Probeläufen auf den Übergang zum
elektronischen Nachweisverfahren vorzubereiten. Darüber hinaus sind aktuelle
Informationen im Internet auf den Portalen der Zentralen Koordinierungsstelle
Abfall, des Bundesumweltministeriums (www.bmu.bund.de) und des Landes Sachsen-Anhalt (www.mlu.sachsen-anhalt.de) abrufbar.
2007
trat die Nachweisverordnung für gefährliche Abfälle in Kraft. Sie sieht die
Einführung des elektronischen Abfallnachweisverfahrens zum 1.04.2010 und die Nutzung der elektronischen Signatur anstelle der handschriftlichen Unterschrift für
Nachweise und Begleitscheine vor. Dies gilt für Abfallentsorger unmittelbar.
Für Abfallerzeuger und ¿beförderer ist die elektronische Signatur ¿ unabhängig
von der erforderlichen Registrierung bei der ZKS-Abfall ¿ erst ab 01. Februar 2011 zwingend vorgeschrieben.
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