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IT-Planungsrat von Bund und
Ländern startet im
April / Sachsen-Anhalt setzt auf enge Abstimmung mit Kommunen und
Datenschützern

16.03.2010, Magdeburg – 132

  • Staatskanzlei und Ministerium für Kultur

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 132/10

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung

Nr.: 132/10

 

 

 

Magdeburg, den 16. März 2010

 

 

 

IT-Planungsrat von Bund und

Ländern startet im

April / Sachsen-Anhalt setzt auf enge Abstimmung mit Kommunen und

Datenschützern

 

Im Zuge der Föderalismusreform II wurde auch die

Bund-Länder-Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Informationstechnik neu geregelt.

Sie wird ab 1. April 2010 durch den IT-Planungsrat koordiniert. Sachsen-Anhalt

wird dort durch Staatsminister Rainer Robra vertreten. Dieser ist Vorsitzender

des Ständigen Staatssekretärsausschusses Informationstechnologie der

Landesregierung. Um auch die Belange der Kommunen und des Datenschutzes in die

Beratungen mit dem Bund einfließen zu lassen, werden künftig sowohl Vertreter

der kommunalen Spitzenverbände Sachsen-Anhalts wie auch der Landesbeauftragte

für den Datenschutz im Ständigen Staatssekretärsausschuss

Informationstechnologie mitwirken.

 

¿Mir ist bewusst, dass wir E-Government in Deutschland und

Sachsen-Anhalt nur dann entscheidend voranbringen können, wenn wir auf Landesebene

die Kommunen in die Vorbereitung der Entscheidungen frühzeitig einbeziehen.

Gleichzeitig gilt es, das Angebot von E-Government-Diensten für Bürger und

Wirtschaft auf der kommunalen Ebene auszubauen, ohne dabei die Gewährleistung

interoperabler, sicherer und effizienter Strukturen aus dem Blick zu verlieren¿,

betonte Robra. Mit dem IT-Planungsrat solle die Bund-Länder-Zusammenarbeit im

IT-Bereich effizienter, verbindlicher und kostengünstiger werden, so der

Staatsminister. Eine Hauptaufgabe werde es sein, unter Wahrung der Grundsätze

des Föderalismus, gemeinsame IT-Standards z. B. im Bereich der Sicherheit

festzulegen.

 

Hintergrund: Mit der Föderalismusreform II wurde das Grundgesetz um

den Artikel 91 c ergänzt. Dieser regelt die Zusammenarbeit von Bund und Ländern

im IT-Bereich. Die konkrete Umsetzung erfolgt mit dem IT-Staatsvertrag, dem die

Länder zustimmen müssen. In Sachsen-Anhalt befasst sich der Landtag auf seiner

Sitzung am 18./19. März 2010 in zweiter Beratung mit dem Thema. Der

IT-Planungsrat soll seine Arbeit am 1. April 2010 aufnehmen, die erste Sitzung ist für den 22. April 2010 geplant.

 

 

 

Impressum:

 

Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt

Pressestelle

Hegelstraße 42

39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6666

Fax: (0391) 567-6667

Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

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Tel: (0391) 567-6666

Fax: (0391) 567-6667

Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de