Innenminister und Vorsitzende stellen
Tätigkeitsbericht der Härtefallkommission für 2009 vor: Positive Entscheidung
in vier Fällen
08.03.2010, Magdeburg – 26
- Ministerium für Inneres und Sport
Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 026/10
Ministerium des Innern -
Pressemitteilung Nr.: 026/10
Magdeburg, den 8. März 2010
Innenminister und Vorsitzende stellen
Tätigkeitsbericht der Härtefallkommission für 2009 vor: Positive Entscheidung
in vier Fällen
Innenminister
Holger Hövelmann (SPD) hat die Arbeit der Härtefallkommission als ¿notwendiges
Korrektiv im Ausländerrecht¿ gewürdigt. ¿In besonderen humanitären Notlagen,
die vom Gesetz nicht erfasst werden, macht es dieses Instrument möglich,
zugunsten der Betroffenen und ihrer Familien zu entscheiden¿, sagte Hövelmann
stellt heute in Magdeburg bei der Vorstellung des Tätigkeitsberichts der Kommission
für das Jahr 2009. Monika Schwenke, Vorsitzende der Härtefallkommission
bedankte sich für die gute Zusammenarbeit mit dem Innenministerium und der
Geschäftsstelle der Härtefallkommission: ¿Die Arbeit in der Härtefallkommission
ist von Sachlichkeit und gegenseitigem Respekt auch bei teilweise
unterschiedlicher Auffassung zu den dargelegten Härtefallkriterien geprägt. Die
Mitglieder verfolgen das gemeinsame Ziel, eine unter Berücksichtigung des
Einzelfalles angemessene Entscheidung zu treffen. Das ist bei den vorgetragenen
vielfältigen menschlichen Schicksalen und im Wissen um die oft großen Probleme
der Betroffenen nach Rückkehr in ihr Herkunftsland nicht einfach. Auch den
Mitgliedern der Kommission gilt daher mein Dank.¿ Im Jahr 2009 haben die
Mitglieder der Kommission in sechs
Sitzungen über acht Anträge abschließend entschieden. Bei vier Anträgen
stellte die Kommission fest, dass dringende humanitäre oder persönliche Gründe
die weitere Anwesenheit der Betroffenen in Deutschland erfordern und beschloss
jeweils ein Härtefallersuchen. Hövelmann: ¿Wie in den Vorjahren konnte ich
allen Ersuchen entsprechen und habe die
Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen angeordnet.¿
Von
diesen und zwei weiteren, auf Anträge von 2008 zurückgehenden Anordnungen waren
21 Personen betroffen, davon elf minderjährige Kinder. Die Hälfte der
Betroffenen kam aus dem Kosovo, die übrigen aus Bosnien-Herzegowina, dem Niger
und Serbien.
Die
Härtefallkommission besteht seit Mai 2005. Die acht Mitglieder werden vom
Landkreistag, vom Städte- und Gemeindebund, von der Liga der Freien
Wohlfahrtsverbände, vom Flüchtlingsrat, von der Katholischen und der
Evangelischen Kirche, vom Sozial- und vom Innenministerium vorgeschlagen.
Die
Landesregierung beschloss vor einem Jahr, die bis dahin befristete
Härtefallkommissionsverordnung zu entfristen und die Kommission damit zu einer
Dauereinrichtung zu machen. Monika Schwenke: ¿Diese Entscheidung, aufgrund
derer sich auch weiterhin abgelehnte Flüchtlinge in besonderen Lebenssituationen
hilfesuchend an dieses Gremium wenden können, ist besonders positiv
hervorzuheben.¿
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