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Minister Aeikens:
Hochwassersituation derzeit kein Grund zur Beunruhigung

02.03.2010, Magdeburg – 111

  • Staatskanzlei und Ministerium für Kultur

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 111/10

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung

Nr.: 111/10

 

 

 

Magdeburg, den 2. März 2010

 

 

 

Minister Aeikens:

Hochwassersituation derzeit kein Grund zur Beunruhigung

 

 

 

Die Hochwassersituation in Sachsen-Anhalt gibt aktuell keinen

Grund zur Beunruhigung. Bisher musste nur an der Wipper am Pegel Wippra und an

der Unstrut am Pegel Wangen die Alarmstufe drei ausgegeben werden. Der

Hochwasserscheitel der Wipper wird heute in der zweiten Tageshälfte den Pegel

Großschierstedt im Bereich der Alarmstufe 3 erreichen.

Die Talsperre Wippra läuft wie angekündigt seit gestern Abend über.

Vielerorts  sinke der Wasserpegel bereits wieder, sagte am Dienstag Landwirtschafts-

und Umweltminister Dr. Hermann Onko Aeikens in Magdeburg. Das Tauwetter habe in

den tieferen Lagen zur Schneeschmelze und damit zur aktuellen

Hochwassersituation zunächst in den Flachlandgewässern und später auch in den

Zuläufen aus dem Mittelgebirge geführt. In Sachsen-Anhalt seíen nahezu alle

Gewässer bis auf Mulde und Elbe betroffen gewesen. Gestern wurde

nun am Pegel Dresden auch für die Elbe die Meldegrenze überschritten. Aeikens:

¿An den Pegeln Barby und Tangermünde befinden wir uns aktuell in der Alarmstufe

1¿.

 

Schwerpunkt des Hochwassergeschehens waren zunächst die Weiße

und Schwarze Elster. Hier sinken die Wasserstände bereits wieder. In der

Weißen Elster erreichen die Pegelstände nur noch die Alarmstufe 1. Im

Unterlauf der Schwarzer Elster dagegen bewegt sich der Wasserstand seit

einigen Tagen im Bereich der Alarmstufe 2.

 

Die Wasserführung in der Saale wird gegenwärtig von

den Zuflüssen der Unstrut und Bode bestimmt. Am Pegel Naumburg-Grochlitz steht

das Wasser vor dem Erreichen der Alarmstufe 2, die bereits in Halle-Trotha und

Calbe erreicht ist. Beeinflusst wird die Wasserführung in der Saale auch von

den Thüringischen Saaletalsperren. Zurzeit wird in diese noch gespeichert.

Lediglich zehn Prozent des Zulaufs wurden bisher an das Flussbett abgegeben.

Die Thüringer beginnen ab heute, die Abgabe aus den Talsperren stufenweise zu

verdoppeln. Das bringt steigende Wasserstände der Saale mit sich, dennoch keine

dramatischen Entwicklungen.

 

Die Wasserführung in der Unstrut wird maßgeblich

durch die gesteuerte Abgabe aus dem Rückhaltebecken Straußfurt, welche sich

ebenfalls in Thüringen befindet, bestimmt. Hochwasserschutzbelange in Thüringen

und die Größe des Rückhaltebeckens erfordern aktuell eine Abgabe in Höhe von 85

Prozent des Zuflusses an die Unstrut.

 

Die Talsperre Wippra wurde 1951/52 als Vorsperre eines

größeren Bauwerkes, zu dessen Bau es bisher nicht kam, errichtet. Sie besitzt

deshalb nur ein geringes Einstauvolumen. In den gestrigen Abendstunden wurde

die maximale Stauhöhe erreicht. In der Folge kam es zu einem raschen Anstieg

der Wasserstände an den Pegeln der Wipper bis in den Bereich der

Alarmstufe 3 am Pegel Wippra.

 

Aeikens sagte, es zeige sich, wie wichtig das geplante

Hochwasserrückhaltebecken Wippra sei. Noch laufe das

Planfeststellungsverfahren. Dies wolle man so schnell wie möglich abschließen.

Derzeit werden die notwendigen Unterlagen zusammengestellt und dann beim

Landesverwaltungsamt eingereicht. Aeikens sagte: ¿Hochwasserschutz ist ein zentrales

Politikfeld der Landesregierung.¿ Von 2002 bis 2008 seien 370 Millionen Euro in

diesen Bereich geflossen.

 

Hintergrund:

 

Alarmstufe 1: Beginn der Hochwassermeldungen und erhöhte

Aufmerksamkeit für das weitere Geschehen. Eine Gefährdung von Anliegern an

Gewässern liegt noch nicht vor. Die Stufe wird auch als Meldebeginn bezeichnet.

 

Alarmstufe 2: Die  Gewässer beginnen auszuufern, Flächen

werden überflutet und müssen  ebenso wie gefährdete Anlagen und Objekte kontrolliert

werden. Diese Alarmstufe wird deshalb auch Kontrolldienst genannt.

 

Alarmstufe 3: Wachdienst auf den betroffenen Deichen durch

die Wasserwehren und die Durchführung von Sicherungsmaßnahmen an Gefahrenstellen.

Das Wasser kann bis zur halben Deichhöhe anstehen. Erste Maßnahmen der

Deichverteidigung beginnen.

 

Alarmstufe 4 bedeutet akute Hochwasserabwehr. Das bedeutet

aktive Maßnahmen der Deichverteidigung bis hin zur Evakuierung von Mensch und

Tier.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Staatskanzlei des Landes

Sachsen-Anhalt

Pressestelle

Hegelstraße 42

39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6666

Fax: (0391) 567-6667

Mail:

staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

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