Kabinett nimmt Zwischenbilanz zu
neuer GRW-Landesregelung zur Kenntnis
Minister Haseloff: Vereinfachte Investitionsförderung gilt bis zum Ende der
Legislaturperiode
02.03.2010, Magdeburg – 110
- Staatskanzlei und Ministerium für Kultur
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 110/10
Staatskanzlei - Pressemitteilung
Nr.: 110/10
Magdeburg, den 2. März 2010
Kabinett nimmt Zwischenbilanz zu
neuer GRW-Landesregelung zur Kenntnis
Minister Haseloff: Vereinfachte Investitionsförderung gilt bis zum Ende der
Legislaturperiode
Die
Mitte vergangenen Jahres in Folge der Finanzkrise geänderten Landesregelungen
für die Gemeinschaftsaufgabe
¿Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur¿ (GRW) bleiben bis zum Ende
der Legislaturperiode in Kraft. Damit können Investitionen der gewerblichen Wirtschaft
in Sachsen-Anhalt auch künftig bezuschusst werden, wenn damit kein sofortiger
Beschäftigungsaufwuchs verbunden ist. Dies hat das Kabinett auf seiner
heutigen Sitzung in Magdeburg beschlossen. ¿Damit haben die Unternehmen Planungssicherheit.
Hintergrund der Verlängerung ist die positiv ausgefallene erste
Zwischenbilanz¿, sagte Wirtschafts- und Arbeitsminister Dr. Reiner Haseloff.
¿So wurde durch die Vereinfachung der Fördervoraussetzungen das Ziel erreicht,
auch in wirtschaftlich schwierigen Zeiten Investitionsanreize zu schaffen und
die Wettbewerbsfähigkeit heimischer Unternehmen zu sichern.¿ Eine Evaluierung
der GRW-Landesregelungen soll im II. Quartal 2011 erfolgen.
Haseloff untermauerte die Entscheidung mit folgenden
Fakten: Trotz der schwierigen Situation lag das Investitionsvolumen der
gewerblichen Wirtschaft 2009 mit 1,19 Milliarden Euro etwa im Bereich der
Vorjahre (2008: 1,48 Mrd. ¿; 2007: 1,36 Mrd. ¿). Haseloff: ¿Dieses Ergebnis
konnte nur erreicht werden, weil wir auf die zurückgehende Investitionsneigung
reagiert und die GRW-Landesregelungen den geänderten wirtschaftlichen
Rahmenbedingungen angepasst haben. Dadurch konnten im Jahresverlauf ein
markanter Anstieg der Förderanträge und deutlich mehr Bewilligungen verzeichnet
werden, insbesondere im November und Dezember.¿
In Zahlen: Insgesamt wurden bis zum Jahresende 36 Anträge
für Investitionen bewilligt, die keine neuen Arbeitsplätze schaffen und deshalb
ohne Änderung der GRW-Landesregelungen nicht hätten bewilligt werden können.
Haseloff: ¿Dadurch werden Investitionen in Höhe von 74 Millionen Euro
realisiert und rund 2.370 Arbeitsplätze gesichert. Zudem lagen der Investitionsbank
Ende Januar weitere 61 Förderanträge für derartige Investitionen vor. Dadurch
können rund 364 Millionen Euro investiert und mehr als 6.100 Arbeitsplätze
gesichert werden. Auf diese Weise werden Fördermittel gezielt dort eingesetzt,
wo von der Krise betroffene Unternehmen aufgrund von Umsatz- und
Auftragsrückgängen Probleme mit der Finanzierung von Investitionen haben.¿
Wichtig sei, dass heimische Unternehmen in schwierigen Zeiten in die
Wettbewerbsfähigkeit investieren können, um im Aufschwung die Nase vorn zu
haben. ¿Damit ist dann meistens auch ein Beschäftigungsaufwuchs verbunden¿,
betonte der Minister.
Hintergrund:
Durch die zum 1. September 2009 offiziell in Kraft getretene Änderung der GRW-Landesregelungen werden nicht nur die neu geschaffenen,
sondern auch die durch eine Investition gesicherten Arbeitsplätze in die
Ermittlung der maximalen Fördersumme einbezogen. Investitionen bei
gleichzeitigem Arbeitsplatzabbau wurden und werden auch weiterhin nicht
bezuschusst. Zusätzlich wurde das bisher geltende zweistufige Fördersystem
(Regelförderung von 20% sowie erhöhter Fördersatz von 30% bei Erfüllung bestimmter
Kriterien; bei beiden Fördersätzen Bonus von 20% für kleine und 10% für
mittlere Unternehmen) abgeschafft und stattdessen Subventionsobergrenzen
eingeführt. Diese betragen bei kleinen Unternehmen 50%, bei mittleren
Unternehmen 40% und bei sonstigen Betriebsstätten 30%.
Die GRW (bisher GA) hat in den vergangenen Jahren einen
sehr wichtigen Beitrag zur strukturellen Erneuerung der sachsen-anhaltischen
Wirtschaft geleistet. Förderzweck ist neben der Schaffung neuer auch die
Sicherung bestehender Dauerarbeitsplätze. Bund und Länder stellen dafür einen
Koordinierungsrahmen auf, der förderfähige Maßnahmen sowie Voraussetzungen, Art
und Intensität der Förderung festlegt. Diesen Rahmen können die Länder mit
eigenen Richtlinien ausgestalten, die regelmäßig den aktuellen Entwicklungen
angepasst werden.
Impressum:
Staatskanzlei des Landes
Sachsen-Anhalt
Pressestelle
Hegelstraße 42
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Tel: (0391) 567-6666
Fax: (0391) 567-6667
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staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de
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