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Kabinett nimmt Zwischenbilanz zu
neuer GRW-Landesregelung zur Kenntnis
Minister Haseloff: Vereinfachte Investitionsförderung gilt bis zum Ende der
Legislaturperiode

02.03.2010, Magdeburg – 110

  • Staatskanzlei und Ministerium für Kultur

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 110/10

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung

Nr.: 110/10

 

 

 

Magdeburg, den 2. März 2010

 

 

 

Kabinett nimmt Zwischenbilanz zu

neuer GRW-Landesregelung zur Kenntnis

Minister Haseloff: Vereinfachte Investitionsförderung gilt bis zum Ende der

Legislaturperiode

 

 

 

Die

Mitte vergangenen Jahres in Folge der Finanzkrise geänderten Landesregelungen

für die Gemeinschaftsaufgabe

¿Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur¿ (GRW) bleiben bis zum Ende

der Legislaturperiode in Kraft. Damit können Investitionen der gewerblichen Wirtschaft

in Sachsen-Anhalt auch künftig bezuschusst werden, wenn damit kein sofortiger

Beschäftigungs­aufwuchs verbunden ist. Dies hat das Kabinett auf seiner

heutigen Sitzung in Magdeburg beschlossen. ¿Damit haben die Unternehmen Planungssicherheit.

Hintergrund der Verlängerung ist die positiv ausgefallene erste

Zwischenbilanz¿, sagte Wirtschafts- und Arbeitsminister Dr. Reiner Haseloff.

¿So wurde durch die Vereinfachung der Fördervoraussetzungen das Ziel erreicht,

auch in wirtschaftlich schwierigen Zeiten Investitionsanreize zu schaffen und

die Wettbewerbsfähigkeit heimischer Unternehmen zu sichern.¿ Eine Evaluierung

der GRW-Landesregelungen soll im II. Quartal 2011 erfolgen.

 

Haseloff untermauerte die Entscheidung mit folgenden

Fakten: Trotz der schwierigen Situation lag das Investitionsvolumen der

gewerblichen Wirtschaft 2009 mit 1,19 Milliarden Euro etwa im Bereich der

Vorjahre (2008: 1,48 Mrd. ¿; 2007: 1,36 Mrd. ¿). Haseloff: ¿Dieses Ergebnis

konnte nur erreicht werden, weil wir auf die zurückgehende Investitionsneigung

reagiert und die GRW-Landesregelungen den geänderten wirtschaftlichen

Rahmenbedingungen angepasst haben. Dadurch konnten im Jahresverlauf ein

markanter Anstieg der Förderanträge und deutlich mehr Bewilligungen verzeichnet

werden, insbesondere im November und Dezember.¿

 

In Zahlen: Insgesamt wurden bis zum Jahresende 36 Anträge

für Investitionen bewilligt, die keine neuen Arbeitsplätze schaffen und deshalb

ohne Änderung der GRW-Landesregelungen nicht hätten bewilligt werden können.

Haseloff: ¿Dadurch werden Investitionen in Höhe von 74 Millionen Euro

realisiert und rund 2.370 Arbeitsplätze gesichert. Zudem lagen der Investitionsbank 

Ende Januar weitere 61 Förderanträge für derartige Investitionen vor. Dadurch

können rund 364 Millionen Euro investiert und mehr als 6.100 Arbeitsplätze

gesichert werden. Auf diese Weise werden Fördermittel gezielt dort eingesetzt,

wo von der Krise betroffene Unternehmen aufgrund von Umsatz- und

Auftragsrückgängen Probleme mit der Finanzierung von Investitionen haben.¿

Wichtig sei, dass heimische Unternehmen in schwierigen Zeiten in die

Wettbewerbsfähigkeit investieren können, um im Aufschwung die Nase vorn zu

haben. ¿Damit ist dann meistens auch ein Beschäftigungsaufwuchs verbunden¿,

betonte der Minister.

 

Hintergrund:

 

Durch die zum 1. September 2009 offiziell in Kraft getretene Änderung der GRW-Landesregelungen werden nicht nur die neu geschaffenen,

sondern auch die durch eine Investition gesicherten Arbeitsplätze in die

Ermittlung der maximalen Fördersumme einbezogen. Investitionen bei

gleichzeitigem Arbeitsplatzabbau wurden und werden auch weiterhin nicht

bezuschusst. Zusätzlich wurde das bisher geltende zweistufige Fördersystem

(Regelförderung von 20% sowie erhöhter Fördersatz von 30% bei Erfüllung bestimmter

Kriterien; bei beiden Fördersätzen Bonus von 20% für kleine und 10% für

mittlere Unternehmen) abgeschafft und stattdessen Subventionsobergrenzen

eingeführt. Diese betragen bei kleinen Unternehmen 50%, bei mittleren

Unternehmen 40% und bei sonstigen Betriebsstätten 30%.

 

Die GRW (bisher GA) hat in den vergangenen Jahren einen

sehr wichtigen Beitrag zur strukturellen Erneuerung der sachsen-anhaltischen

Wirtschaft geleistet. Förderzweck ist neben der Schaffung neuer auch die

Sicherung bestehender Dauerarbeitsplätze. Bund und Länder stellen dafür einen

Koordinierungsrahmen auf, der förderfähige Maßnahmen sowie Voraussetzungen, Art

und Intensität der Förderung festlegt. Diesen Rahmen können die Länder mit

eigenen Richtlinien ausgestalten, die regelmäßig den aktuellen Entwicklungen

angepasst werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Staatskanzlei des Landes

Sachsen-Anhalt

Pressestelle

Hegelstraße 42

39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6666

Fax: (0391) 567-6667

Mail:

staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

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