Mehr Selbstbestimmung in der
Pflege / Bewohnerschutzgesetz auf den Weg gebracht
02.03.2010, Magdeburg – 109
- Staatskanzlei und Ministerium für Kultur
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 109/10
Staatskanzlei - Pressemitteilung
Nr.: 109/10
Magdeburg, den 2. März 2010
Mehr Selbstbestimmung in der
Pflege / Bewohnerschutzgesetz auf den Weg gebracht
Die Rechte älterer,
pflegebedürftiger und behinderter Menschen in stationären Einrichtungen oder
betreuten Wohngemeinschaften in Sachsen-Anhalt werden gestärkt. Das sieht das
neue Bewohnerschutzgesetz vor, dass das Kabinett am Dienstag auf den Weg
gebracht hat. Die Landesregierung stimmte einem entsprechenden Entwurf des
Sozialministeriums zu und gab diesen zur Anhörung frei. Kern des Gesetzes ist
es, die Qualität der Pflege und Betreuung sowie des Wohnens in stationären
Einrichtungen und sonstigen Wohnformen zu verbessern.
Sozialminister Norbert Bischoff
sagte: ¿Der Gesetzentwurf sieht eine Abkehr vom bisherigen Heimbegriff vor, der
heutzutage oft mit Abhängigkeit und Fürsorge assoziiert wird. Entscheidender
ist, dass die Menschen auch nach dem Ende der familiären Pflege nicht mehr
allein in Heimen oder stationären Einrichtungen leben wollen. Sie wollen
vorrangig in ihrer vertrauten Umgebung oder eben auch in gemeinschaftlichen
Wohnformen ein möglichst selbstbestimmtes Leben führen und so lange wie möglich
am gemeinschaftlichen Leben teilhaben. So sieht das Gesetz auch vor, dass sich
Einrichtungen stärker gegenüber Sportvereinen oder Theatern öffnen, um den
Bewohnerinnen und Bewohnern weiterhin die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben
zu ermöglichen.¿
Mit Hilfe des Gesetzes werden die
Beratungs- und Informationsangebote ausgebaut, die Beschwerdemöglichkeiten
verbessert und die Mitwirkung der Betroffenen in ihrer Einrichtung oder
Wohnform weiterentwickelt. Dazu sollen die Qualitätsberichte der
Aufsichtsbehörde vom Träger veröffentlicht werden. Bischoff betonte: ¿Beratung,
Kontrolle und Aufsicht sind wichtig, um die Qualität in der Pflege und
Betreuung sicherzustellen.¿
Das Gesetz ermöglicht neue
Wohnformen entsprechend dem Grundsatz ¿ambulant vor stationär" und stellt
dafür klare Rechtsregeln auf. Ein weiterer Schwerpunkt ist, den Bürokratieaufwand
im Sinne der Betroffenen und Einrichtungsträger abzubauen und die Abstimmung
der beteiligten Prüfinstitutionen zu verbessern. Die Aufsichtsbehörde erhält
Befugnisse, die im Bedarfsfall ein schnelles, flexibles und wirksames Handeln
ermöglichen. Damit werden Bewohnerinnen und Bewohner besser vor Beeinträchtigungen
geschützt.
Mit dem Inkrafttreten der
Föderalismusreform war die Gesetzgebungskompetenz für das Heimrecht vom Bund
auf die Länder übergegangen. Das Bewohnerschutzgesetz ersetzt den ordnungsrechtlichen
Teil des Bundesheimgesetzes.
Hintergrund:
Nach Angaben des Statistischen
Landesamtes leben in Sachsen-Anhalt rund 80.700 pflegebedürftige Menschen.
Davon werden etwa 23.900 Menschen in stationären Pflegeeinrichtungen betreut,
rund 19.600 Personen werden von ambulanten Pflegediensten versorgt. Etwa 37.200
weitere Personen beziehen Pflegegeld und werden von Angehörigen zu Hause
betreut.
Nach Angaben der Heimaufsicht gibt
es insgesamt 462 Alten- und Altenpflegeheime mit 27.491 Plätzen sowie 189 Heime
für Menschen mit Behinderungen mit 9.215 Plätzen.
Darüber hinaus gibt es laut
Umfrage des Sozialministeriums 20 ambulant betreute Wohngemeinschaften für
pflegebedürftige Menschen. Sie bieten Platz für 373 Personen.
Impressum:
Staatskanzlei des Landes
Sachsen-Anhalt
Pressestelle
Hegelstraße 42
39104 Magdeburg
Tel: (0391) 567-6666
Fax: (0391) 567-6667
Mail:
staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de
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