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Mehr Selbstbestimmung in der
Pflege / Bewohnerschutzgesetz auf den Weg gebracht

02.03.2010, Magdeburg – 109

  • Staatskanzlei und Ministerium für Kultur

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 109/10

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung

Nr.: 109/10

 

 

 

Magdeburg, den 2. März 2010

 

 

 

Mehr Selbstbestimmung in der

Pflege / Bewohnerschutzgesetz auf den Weg gebracht

 

 

 

Die Rechte älterer,

pflegebedürftiger und behinderter Menschen in stationären Einrichtungen oder

betreuten Wohngemeinschaften in Sachsen-Anhalt werden gestärkt. Das sieht das

neue Bewohnerschutzgesetz vor, dass das Kabinett am Dienstag auf den Weg

gebracht hat. Die Landesregierung stimmte einem entsprechenden Entwurf des

Sozialministeriums zu und gab diesen zur Anhörung frei. Kern des Gesetzes ist

es, die Qualität der Pflege und Betreuung sowie des Wohnens in stationären

Einrichtungen und sonstigen Wohnformen zu verbessern.

 

Sozialminister Norbert Bischoff

sagte: ¿Der Gesetzentwurf sieht eine Abkehr vom bisherigen Heimbegriff vor, der

heutzutage oft mit Abhängigkeit und Fürsorge assoziiert wird. Entscheidender

ist, dass die Menschen auch nach dem Ende der familiären Pflege nicht mehr

allein in Heimen oder stationären Einrichtungen leben wollen. Sie wollen

vorrangig in ihrer vertrauten Umgebung oder eben auch in gemeinschaftlichen

Wohnformen ein möglichst selbstbestimmtes Leben führen und so lange wie möglich

am gemeinschaftlichen Leben teilhaben. So sieht das Gesetz auch vor, dass sich

Einrichtungen stärker gegenüber Sportvereinen oder Theatern öffnen, um den

Bewohnerinnen und Bewohnern weiterhin die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben

zu ermöglichen.¿

 

Mit Hilfe des Gesetzes werden die

Beratungs- und Informationsangebote ausgebaut, die Beschwerdemöglichkeiten

verbessert und die Mitwirkung der Betroffenen in ihrer Einrichtung oder

Wohnform weiterentwickelt. Dazu sollen die Qualitätsberichte der

Aufsichtsbehörde vom Träger veröffentlicht werden. Bischoff betonte: ¿Beratung,

Kontrolle und Aufsicht sind wichtig, um die Qualität in der Pflege und

Betreuung sicherzustellen.¿

 

Das Gesetz ermöglicht neue

Wohnformen entsprechend dem Grundsatz ¿ambulant vor stationär" und stellt

dafür klare Rechtsregeln auf. Ein weiterer Schwerpunkt ist, den Bürokratieaufwand

im Sinne der Betroffenen und Einrichtungsträger abzubauen und die Abstimmung

der beteiligten Prüfinstitutionen zu verbessern. Die Aufsichtsbehörde erhält

Befugnisse, die im Bedarfsfall ein schnelles, flexibles und wirksames Handeln

ermöglichen. Damit werden Bewohnerinnen und Bewohner besser vor Beeinträchtigungen

geschützt.

 

Mit dem Inkrafttreten der

Föderalismusreform war die Gesetzgebungskompetenz für das Heimrecht vom Bund

auf die Länder übergegangen. Das Bewohnerschutzgesetz ersetzt den ordnungsrechtlichen

Teil des Bundesheimgesetzes.

 

Hintergrund:

 

Nach Angaben des Statistischen

Landesamtes leben in Sachsen-Anhalt rund 80.700 pflegebedürftige Menschen.

Davon werden etwa 23.900 Menschen in stationären Pflegeeinrichtungen betreut,

rund 19.600 Personen werden von ambulanten Pflegediensten versorgt. Etwa 37.200

weitere Personen beziehen Pflegegeld und werden von Angehörigen zu Hause

betreut.

 

Nach Angaben der Heimaufsicht gibt

es insgesamt 462 Alten- und Altenpflegeheime mit 27.491 Plätzen sowie 189 Heime

für Menschen mit Behinderungen mit 9.215 Plätzen.

 

Darüber hinaus gibt es laut

Umfrage des Sozialministeriums 20 ambulant betreute Wohngemeinschaften für

pflegebedürftige Menschen. Sie bieten Platz für 373 Personen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Staatskanzlei des Landes

Sachsen-Anhalt

Pressestelle

Hegelstraße 42

39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6666

Fax: (0391) 567-6667

Mail:

staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

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39104 Magdeburg

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Fax: (0391) 567-6667

Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de