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Landesregierung beschließt den
Entwurf eines

02.03.2010, Magdeburg – 108

  • Staatskanzlei und Ministerium für Kultur

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 108/10

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung

Nr.: 108/10

 

 

 

Magdeburg, den 2. März 2010

 

 

 

Landesregierung beschließt den

Entwurf eines

 

Besoldungsneuregelungsgesetzes /

Finanzminister Bullerjahn: Besoldungsrecht modern, effektiv und kompakt regeln

 

 

 

Die Landesregierung hat heute die Stellungnahmen der

kommunalen Spitzenverbände und der Spitzenverbände der Gewerkschaften und Berufsverbände

der Beamten und Richter zum Gesetzentwurf zur Neuregelung des Besoldungsrechts

in Sachsen-Anhalt (Besoldungsneuregelungsgesetz) erörtert. Beschlossen wurde,

den Gesetzentwurf mit einigen Detailänderungen dem Landtag zuzuleiten.

 

Dazu erläuterte Finanzminister Jens Bullerjahn: ¿Die

Verbände wurden bereits auf der Fachebene umfangreich eingebunden. Darum gab es

für beide Seiten keine Überraschungen. Der Landesregierung war klar, dass

kostspielige Sonderregelungen nicht wieder eingeführt werden können. Dennoch

erkennen die Verbände an, dass Sachsen-Anhalt als eines der ersten Länder eine

Vollregelung auf den Weg bringt, die das noch geltende Bundesrecht ablöst. Wir

wollen damit die durch die Föderalismusreform I seit dem 1. September 2006 bestehende Länderkompetenz nutzen, das Besoldungsrecht (Recht der Bezahlung der

Beamten und Richter) modern, effektiv und kompakt zu regeln.¿

 

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass sich Gehaltsaufstiege

künftig nicht mehr nach dem Lebensalter, sondern nach beruflicher Erfahrung richten.

Beamte und Richter, die ihre Ausbildung zügig durchlaufen, können so gegenüber

dem bisherigen Recht schneller einen Gehaltszuwachs erreichen. Vorgesehen ist

im Entwurf auch, dass Beamten bei weit überdurchschnittlichen Leistungen

befristet ein höheres Gehalt gezahlt werden kann.

 

Durch die Neuregelung des Gehaltsaufstiegs werden die

Grundgehaltstabellen neu geordnet. Dabei stellen Übergangsregelungen sicher,

dass sich das bisherige Lebenserwerbseinkommen der Beamten und Richter nicht

vermindert.

 

Der Entwurf enthält ferner eine Gleichstellung der

Eingetragenen Lebenspartnerschaften mit den Ehen. Diese bisher im Zivilrecht

erfolgte Gleichstellung soll nun auch im Besoldungs- und Versorgungsrecht der

Beamten und Richter nachvollzogen werden.

 

Bullerjahn hofft auf eine Verabschiedung im Landtag im Herbst

2010, räumt aber ein: ¿Ein derartig umfangreicher Gesetzentwurf von über 200

Seiten erfordert natürlich gründliche Beratungen im Landtag.¿ Ein Inkrafttreten

soll aber auf jeden Fall rechtzeitig vor dem Ende dieser Legislaturperiode

erfolgen.

 

 

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Staatskanzlei des Landes

Sachsen-Anhalt

Pressestelle

Hegelstraße 42

39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6666

Fax: (0391) 567-6667

Mail:

staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

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