Landesregierung beschließt den
Entwurf eines
02.03.2010, Magdeburg – 108
- Staatskanzlei und Ministerium für Kultur
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 108/10
Staatskanzlei - Pressemitteilung
Nr.: 108/10
Magdeburg, den 2. März 2010
Landesregierung beschließt den
Entwurf eines
Besoldungsneuregelungsgesetzes /
Finanzminister Bullerjahn: Besoldungsrecht modern, effektiv und kompakt regeln
Die Landesregierung hat heute die Stellungnahmen der
kommunalen Spitzenverbände und der Spitzenverbände der Gewerkschaften und Berufsverbände
der Beamten und Richter zum Gesetzentwurf zur Neuregelung des Besoldungsrechts
in Sachsen-Anhalt (Besoldungsneuregelungsgesetz) erörtert. Beschlossen wurde,
den Gesetzentwurf mit einigen Detailänderungen dem Landtag zuzuleiten.
Dazu erläuterte Finanzminister Jens Bullerjahn: ¿Die
Verbände wurden bereits auf der Fachebene umfangreich eingebunden. Darum gab es
für beide Seiten keine Überraschungen. Der Landesregierung war klar, dass
kostspielige Sonderregelungen nicht wieder eingeführt werden können. Dennoch
erkennen die Verbände an, dass Sachsen-Anhalt als eines der ersten Länder eine
Vollregelung auf den Weg bringt, die das noch geltende Bundesrecht ablöst. Wir
wollen damit die durch die Föderalismusreform I seit dem 1. September 2006 bestehende Länderkompetenz nutzen, das Besoldungsrecht (Recht der Bezahlung der
Beamten und Richter) modern, effektiv und kompakt zu regeln.¿
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass sich Gehaltsaufstiege
künftig nicht mehr nach dem Lebensalter, sondern nach beruflicher Erfahrung richten.
Beamte und Richter, die ihre Ausbildung zügig durchlaufen, können so gegenüber
dem bisherigen Recht schneller einen Gehaltszuwachs erreichen. Vorgesehen ist
im Entwurf auch, dass Beamten bei weit überdurchschnittlichen Leistungen
befristet ein höheres Gehalt gezahlt werden kann.
Durch die Neuregelung des Gehaltsaufstiegs werden die
Grundgehaltstabellen neu geordnet. Dabei stellen Übergangsregelungen sicher,
dass sich das bisherige Lebenserwerbseinkommen der Beamten und Richter nicht
vermindert.
Der Entwurf enthält ferner eine Gleichstellung der
Eingetragenen Lebenspartnerschaften mit den Ehen. Diese bisher im Zivilrecht
erfolgte Gleichstellung soll nun auch im Besoldungs- und Versorgungsrecht der
Beamten und Richter nachvollzogen werden.
Bullerjahn hofft auf eine Verabschiedung im Landtag im Herbst
2010, räumt aber ein: ¿Ein derartig umfangreicher Gesetzentwurf von über 200
Seiten erfordert natürlich gründliche Beratungen im Landtag.¿ Ein Inkrafttreten
soll aber auf jeden Fall rechtzeitig vor dem Ende dieser Legislaturperiode
erfolgen.
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Tel: (0391) 567-6666
Fax: (0391) 567-6667
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staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de
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