Polizei kann jugendlicher
Tätergruppe 14 Straftaten nachweisen
01.03.2010, Magdeburg – 89
- Polizeirevier Magdeburg
Polizeirevier Magdeburg - Pressemitteilung Nr.: 089/10
Polizeirevier Magdeburg -
Pressemitteilung Nr.: 089/10
Magdeburg, den 1. März 2010
Polizei kann jugendlicher
Tätergruppe 14 Straftaten nachweisen
Am
vergangenen Freitag, dem 26.02.2010, ist ein 17-jähriger Magdeburger von vier Jugendlichen
im Alter von 15, 16 und 18 Jahren in der Burchardstraße durch Schläge und
Tritte körperlich verletzt wurden. Die Tätergruppe nötigte das Opfer
anschließend, sein Handy, seinen Pullover und seine Jacke herauszugeben. Aus
Angst vor weiteren Übergriffen informierte der Geschädigte erst am
darauffolgenden Tag die Polizei. Im Zuge der Ermittlungen konnten die vier
Beschuldigten schnell ermittelt werden.
Die
Polizei machte die gesamte Tätergruppe bei dem 15-jährigen Beschuldigten
ausfindig und nahm sie vorläufig fest. Bei der Festnahme wurde in der Wohnung
des 15-Jährigen das Diebesgut des Geschädigten und ferner auch Gegenstände
gefunden, welche von zwei Einbrüchen vom 14.02.2010 und 26.02.2010 in einem
Baumarkt in Magdeburg stammen. Hierbei handelte es sich um einen
Bolzenschneider, verschiedene Schlösser, ein Beil und Zigaretten. Zu der Tat
am 14.02.2010 bekannte sich zusätzlich noch ein 17-Jähriger aus Magdeburg. Bei
der Festnahme wurden bei dem 15- und dem 17-jährigen Tatverdächtigen geringe Mengen
Cannabis sowie bei dem 18-jährigen Beschuldigten ein Springmesser
beschlagnahmt.
Insgesamt
konnten der Tätergruppe 14 Straftaten nachgewiesen werden, darunter Verstöße
gegen das Betäubungsmittel- und Waffengesetzt sowie zwei besonders schwere
Diebstähle.
Der
Antrag auf Haftprüfung wurde von Staatsanwaltschaft auf Grund nicht vorhandener
Haftgründe abgelehnt, sodass die Tatverdächtigen aus der Haft entlassen wurden.
(mv)
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