Innenstaatssekretär übergab
Zuwendungsbescheid
25.02.2010, Magdeburg – 20
- Ministerium für Inneres und Sport
Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 020/10
Ministerium des Innern -
Pressemitteilung Nr.: 020/10
Magdeburg, den 25. Februar 2010
Innenstaatssekretär übergab
Zuwendungsbescheid
Teuchern erhält vom Land Bedarfszuweisung in
Millionenhöhe
Innenstaatssekretär Rüdiger Erben hat am heutigen Nachmittag dem
Bürgermeister von Teuchern einen Bewilligungsbescheid für eine Bedarfszuweisung
an die Stadt übergeben. Die Finanzhilfe, die mit einem Betrag in Höhe von
1.954.541 Euro dotiert ist, steht der Stadt zum Ausgleich von
Haushaltsfehlbeträgen zur Verfügung.
Teuchern befindet sich seit mehreren Jahren in
einer schwierigen finanziellen Situation, die im wesentlichen in der Zugehörigkeit
zum Abwasserzweckverband ¿Oberes Rippachtal¿ begründet ist.
Rüdiger Erben: ¿Teuchern bemüht sich seit Jahren
intensiv um Haushaltskonsolidierung. Dies hat unter anderem dazu geführt, dass
bereits einige geringe Altfehlbeträge abgedeckt werden konnten und der neue
Haushalt keine neuen Fehlbedarfe aufzeigt. Da der Stadt aber trotz dieser
Anstrengungen langfristig die finanziellen Möglichkeiten fehlen, um die
Altfehlbeträge in größerem Umfang zu reduzieren, soll es in Anerkennung der
intensiven Bemühungen und mit der Unterstützung des Landes gelingen, Teuchern
wieder schrittweise einer ausgeglichenen Haushaltsführung zuzuführen.¿
Zur Überbrückung von Zahlungsschwierigkeiten hatte
Teuchern bereits in den Jahren 2008 und 2009 jeweils eine Liquiditätshilfe im
sechsstelligen Bereich vom Land erhalten. Da Liquiditätshilfen grundsätzlich
rückzahlpflichtig sind bzw. im Fall späterer Bedarfszuweisungen zum Ausgleich
von Haushaltsfehlbeträgen auf den Auszahlungsbetrag angerechnet werden, steht
der Stadt nach Verrechnung dieser Summen nunmehr ein Auszahlungsbetrag in Höhe
von 1.185.374 Euro zur Verfügung.
Hintergrund Bedarfszuweisung
Gemäß §
17 Finanzausgleichsgesetz können Kommunen aus Mitteln des Ausgleichsstocks zur
Milderung oder zum Ausgleich außergewöhnlicher Belastungen und Notlagen im
Haushalt Bedarfszuweisungen erhalten. Dies betrifft insbesondere den Ausgleich
von Haushaltsfehlbeträgen.
Impressum:
Verantwortlich: Martin Krems
Pressestelle
Halberstädter Straße 2 / Am Platz des 17. Juni
39112 Magdeburg
Tel: (0391) 567-5504/-5516/-5517
Fax: (0391) 567-5520
Mail:
Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de
Impressum:Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-AnhaltVerantwortlich:Danilo WeiserPressesprecherHalberstädter Straße 2 / am "Platz des 17. Juni"39112 MagdeburgTel: (0391) 567-5504/-5514/-5516/-5517/-5377Fax: (0391) 567-5520Mail: Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de






