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Landwirte müssen auch 2010 Cross
Compliance beachten
Aktuelle Informationsbroschüre erschienen

24.02.2010, Magdeburg – 33

  • Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie

 

 

 

 

 

Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt - Pressemitteilung Nr.:

033/10

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium für Landwirtschaft und

Umwelt - Pressemitteilung Nr.: 033/10

 

 

 

Magdeburg, den 24. Februar 2010

 

 

 

Landwirte müssen auch 2010 Cross

Compliance beachten

Aktuelle Informationsbroschüre erschienen

 

 

 

Magdeburg.

Landwirte, die im Jahr 2010 bestimmte EU-Zahlungen in Sachsen-Anhalt erhalten

wollen, müssen auch im laufenden Jahr die sogenannten anderweitigen

Verpflichtungen (Cross Compliance) einhalten. Darauf weist das Ministerium für

Landwirtschaft und Umwelt hin.

 

Zu den Verpflichtungen gehören einerseits die

insgesamt 18 Fachrechtsregelungen in den Bereichen Umwelt, Lebens- und

Futtermittelsicherheit sowie Tiergesundheit und Tierschutz als sogenannte

Grundanforderungen an die Betriebsführung. Andererseits sind spezielle Vorgaben

zur Erhaltung von Flächen in einem guten landwirtschaftlichen und ökologischen

Zustand wie die Erhaltung der organischen Substanz, der Erosionsschutz, die

Pflege aus der Erzeugung genommener Flächen, die Erhaltung von

Landschaftselementen und neu ab 2010 auch die Einhaltung der

Genehmigungsverfahren zur Bewässerung landwirtschaftlicher Flächen zu beachten.

Ein dritter Schwerpunkt ist die Verpflichtung, das Dauergrünland zu erhalten.

 

Eine

Informationsbroschüre erläutert den Landwirten in verständlicher Form, welche

Anforderungen im Einzelnen zu beachten sind. Die Informationen können ab sofort

auf der Homepage des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt unter www.mlu.sachsen-anhalt.de auf den

Seiten ¿Themen A-Z¿ unter der Rubrik ¿Agrarreform¿ und dem Stichwort ¿Cross

Compliance¿ abgerufen werden.

 

Die Broschüre wird allen Landwirten auch auf der

Antrags-CD voraussichtlich Ende März 2010 zur Verfügung gestellt. Mit der

Veröffentlichung im Internet sowie der Zustellung per Antrags-CD kommt

Sachsen-Anhalt seiner Informationspflicht entsprechend der Verordnung (EG) Nr.

73/2009 nach. Weitere Auskünfte erteilen die Ämter für Landwirtschaft,

Flurneuordnung und Forsten (ÄLFF).

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Ministerium für Landwirtschaft und

Umwelt

Pressestelle

Olvenstedter Straße 4

39108 Magdeburg

Tel: (0391) 567-1950

Fax: (0391) 567-1964

Mail: pr@mlu.lsa-net.de

 

 

 

 

 

 

 

Impressum:Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energiedes Landes Sachsen-AnhaltPressestelleLeipziger Str. 5839112 MagdeburgTel: (0391) 567-1950Fax: (0391) 567-1964Mail: pr@mule.sachsen-anhalt.de