Landwirte müssen auch 2010 Cross
Compliance beachten
Aktuelle Informationsbroschüre erschienen
24.02.2010, Magdeburg – 33
- Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie
Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt - Pressemitteilung Nr.:
033/10
Ministerium für Landwirtschaft und
Umwelt - Pressemitteilung Nr.: 033/10
Magdeburg, den 24. Februar 2010
Landwirte müssen auch 2010 Cross
Compliance beachten
Aktuelle Informationsbroschüre erschienen
Magdeburg.
Landwirte, die im Jahr 2010 bestimmte EU-Zahlungen in Sachsen-Anhalt erhalten
wollen, müssen auch im laufenden Jahr die sogenannten anderweitigen
Verpflichtungen (Cross Compliance) einhalten. Darauf weist das Ministerium für
Landwirtschaft und Umwelt hin.
Zu den Verpflichtungen gehören einerseits die
insgesamt 18 Fachrechtsregelungen in den Bereichen Umwelt, Lebens- und
Futtermittelsicherheit sowie Tiergesundheit und Tierschutz als sogenannte
Grundanforderungen an die Betriebsführung. Andererseits sind spezielle Vorgaben
zur Erhaltung von Flächen in einem guten landwirtschaftlichen und ökologischen
Zustand wie die Erhaltung der organischen Substanz, der Erosionsschutz, die
Pflege aus der Erzeugung genommener Flächen, die Erhaltung von
Landschaftselementen und neu ab 2010 auch die Einhaltung der
Genehmigungsverfahren zur Bewässerung landwirtschaftlicher Flächen zu beachten.
Ein dritter Schwerpunkt ist die Verpflichtung, das Dauergrünland zu erhalten.
Eine
Informationsbroschüre erläutert den Landwirten in verständlicher Form, welche
Anforderungen im Einzelnen zu beachten sind. Die Informationen können ab sofort
auf der Homepage des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt unter www.mlu.sachsen-anhalt.de auf den
Seiten ¿Themen A-Z¿ unter der Rubrik ¿Agrarreform¿ und dem Stichwort ¿Cross
Compliance¿ abgerufen werden.
Die Broschüre wird allen Landwirten auch auf der
Antrags-CD voraussichtlich Ende März 2010 zur Verfügung gestellt. Mit der
Veröffentlichung im Internet sowie der Zustellung per Antrags-CD kommt
Sachsen-Anhalt seiner Informationspflicht entsprechend der Verordnung (EG) Nr.
73/2009 nach. Weitere Auskünfte erteilen die Ämter für Landwirtschaft,
Flurneuordnung und Forsten (ÄLFF).
Impressum:
Ministerium für Landwirtschaft und
Umwelt
Pressestelle
Olvenstedter Straße 4
39108 Magdeburg
Tel: (0391) 567-1950
Fax: (0391) 567-1964
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