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Gutachter stellen im
Landeskabinett zukunftsfähiges ?Organisationsmodell für die Landkreise in
Sachsen-Anhalt? vor

23.02.2010, Magdeburg – 94

  • Staatskanzlei und Ministerium für Kultur

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 094/10

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung

Nr.: 094/10

 

 

 

Magdeburg, den 23. Februar 2010

 

 

 

Gutachter stellen im

Landeskabinett zukunftsfähiges ¿Organisationsmodell für die Landkreise in

Sachsen-Anhalt¿ vor

 

 

 

Welche Organisationsstruktur braucht der Landkreis von

morgen zur Erfüllung seiner Aufgaben? Das ist das Thema eines Gutachtens der Kommunalen

Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt) in Köln, die im Auftrag

des Innenministeriums, des Landkreistages und der Landkreise ein ¿Organisationsmodell

für die Landkreise in Sachsen-Anhalt¿ entwickelt hat. In der heutigen Sitzung

der Landesregierung stellten die Gutachter ihre Empfehlungen für die stellen­bezogene

und strukturelle Ausgestaltung der künftigen Landkreisorganisation in Sachsen-Anhalt

vor.

 

Innenminister Holger Hövelmann: ¿Die Landkreise erfüllen

wichtige Aufgaben für die Bürgerinnen und Bürger. Angesichts der angespannten

Haushaltssituation von Land und Kommunen ist es wichtig, dass sie das so

effizient wie möglich tun. Ich begrüße deshalb die Aufgeschlossenheit der

Landkreise für neue Wege, die mit dem Auftrag für das Gutachten deutlich wurde.

Die Empfehlungen des Gutachtens zielen auf strukturelle Veränderungen für ein

effizientes Verwaltungshandeln. Das ist ein wesentlicher Beitrag, um zukünftig

die Verschuldung der Landkreise einzudämmen und die Handlungsfähigkeit im

Interesse ihrer Einwohnerinnen und Einwohner zu gewährleisten.¿

 

¿Mit der Beauftragung der KGSt sind alle elf Landkreise

einen mutigen Schritt nach vorne gegangen und haben ihre eigene Organisation

auf den Prüfstand gestellt. Die vorliegenden Empfehlungen sind eine geeignete

Hilfestellung, um die eigene Organisation überprüfen und neue Wege durchdenken

zu können. Andererseits besteht aber zu verschiedenen Vorschlägen der KGSt noch

erheblicher Diskussionsbedarf. Die konkrete Umsetzung des Gutachtens mit seinen

umfangreichen Überlegungen und Materialien wird jeder Landkreis unter

Berücksichtigung seiner örtlichen Gegebenheiten vornehmen müssen. Dies wird

einen mehrjährigen Prozess erfordern¿, erläutert Heinz-Lothar Theel,

Geschäftsführendes Präsidialmitglied des Landkreistages Sachsen-Anhalt.

 

Die Empfehlungen der KGSt sollen helfen, örtlich den

sachgerechten und angemessenen Stellenbedarf festzulegen, über die für die Aufgabenwahrnehmung

zweckmäßige Organisations­struktur zu entscheiden sowie über geeignete

Strategien zur Entwicklung einer wirkungsorientiert handelnden Verwaltung

nachzudenken.

 

Für das Gutachten wurde zunächst

eine nahezu vollständige Übersicht aller in den Landkreisen zu erledigenden

Aufgaben (einheit­licher Aufgabengliederungsplan) erarbeitet und alle Stellen

in den 11 Landkreisen anhand einheitlicher Kriterien zum 01.01.2009 erfasst. Nicht betrachtet wurden Reinigungskräfte, Schulsekretärinnen und der gesamte Aufgabenbereich

des SGB II. Anschließend wurde ermittelt, mit wie vielen Stellen(anteilen) die

zu erledigenden Aufgaben wahrge­nom­men werden.

 

Darauf basierend, entwickelte die

KGSt Empfehlungen zum Soll-Stellenbedarf für einen definierten Referenzkreis

mit 169.000 Einwohnern und einer Fläche von 1.800 km² sowie für vier

Modelllandkreise, die sich hinsichtlich der Einwohner und der Fläche

unterscheiden. Die Berechnung des Soll-Stellenbedarfs wurde unter

Berücksichtigung der Aufgaben der Landkreise, der Einwohnerzahl und der Flächengröße

vorgenommen.

 

Die KGSt spricht sich in ihrem

Gutachten für eine flache Verwaltungsstruktur aus. Hierbei sollten auf jeder

Ebene der Verwaltung möglichst wenige, dafür aber größere Einheiten gebildet

werden. Die vom KGSt empfohlene Organisationsstruktur besteht aus nur drei

Fachbereichen (FB 1: Service für die Kreisverwaltung, FB 2: Soziales, Familie,

Bildung, Gesundheit, Sicherheit und Ordnung, FB 3: Kreisentwicklung und -förderung,

Bauen und Umwelt), denen insgesamt 17 Fachdienste untergeordnet sind. Oberhalb

der Fachbereichsebene ist der Verwaltungschef bzw. die kollegiale

Führungsspitze angesiedelt. Durch diese flache Organisationsstruktur muss ein

Fachbereich bzw. -dienst mehrere unterschiedliche Aufgaben ganzheitlich wahrnehmen.

 

 

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Staatskanzlei des Landes

Sachsen-Anhalt

Pressestelle

Hegelstraße 42

39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6666

Fax: (0391) 567-6667

Mail:

staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

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Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de