Explosion in Methanolanlage der
Raffinerie Leuna
18.02.2010, Halle (Saale) – 17
- Landesverwaltungsamt
Landesverwaltungsamt - Pressemitteilung Nr.: 017/10
Landesverwaltungsamt -
Pressemitteilung Nr.: 017/10
Halle (Saale), den 17. Februar
2010
Explosion in Methanolanlage der
Raffinerie Leuna
Externer
Sachverständiger mit Schadensermittlung beauftragt ¿ Ergebnis entscheidet über
weitere eventuelle Maßnahmen
Nach
dem gestrigen Schadensereignis in der POX Methanolanlage der Raffinerie Leuna
und den sofort eingeleiteten Absicherungs- und Schadensbegrenzungsmaßnahmen
wurde jetzt mit der Ursachenermittlung begonnen. Dazu hat das Landesverwaltungsamt
als zuständige Aufsichtsbehörde über die Anlage mit dem Anlagenbetreiber abgestimmt,
einen externen Sachverständigen mit der Schadensermittlung zu beauftragen.
Zudem ist das Landesamt für Verbraucherschutz/ Gewerbeaufsicht beauftragt, im
Rahmen ihrer Zuständigkeit eine technische Überprüfung vorzunehmen.
Das
LVwA steht im ständigen Kontakt mit dem Betreiber und dem Landesamt für
Verbraucherschutz, Dezernat 57, Gewerbeaufsicht Süd zur Abstimmung der weiteren
Vorgehensweise. Nach Auswertung der Gutachten und Vorortuntersuchungen kann das
Landesverwaltungsamt Rückschlüsse ziehen, ob bezüglich des
Sicherheitsmanagements neue Festlegungen zu treffen sind. Dies wird jedoch noch
nicht einige Zeit in Anspruch nehmen.
Hintergrund:
Der Betriebsbereich der TOTAL Raffinerie Mitteldeutschland
GmbH unterliegt den erweiterten Pflichten der 12. Bundesimmissionsschutzverordnung
(BImSchV). Das bedeutet, dass der Betreiber besondere Melde- und
Überwachungspflichten zu erfüllen hat. Zudem hat das Landesverwaltungsamt als
zuständige Kontrollbehörde ein Überwachungssystem einzurichten, dass eine
planmäßige und systematische Prüfung der technischen, organisatorischen und
managementspezifischen Systeme (Sicherheitsmanagementsystem) gewährleistet.
Gemäß vorgenanntem Überwachungsprogramm wurde die letzte planmäßige
Vor-Ort-Inpektion im Betriebsbereich am 13.10.09 durchgeführt.
Als Ergebnis der bisher durchgeführten Inspektionen konnte
festgestellt werden, dass der Betreiber für den besagten Betriebsbereich ein
Sicherheitsmanagementsystem installiert hat, mit dem unter Berücksichtigung
der Betriebsgröße und des Gefahrenpotentials die Anforderungen der 12. BImSchV
erfüllt werden.
Impressum:
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