Landesanstalt für
Altlastenfreistellung feiert Geburtstag / Fast eine Milliarde Euro in
Altlastensanierung geflossen
26.01.2010, Magdeburg – 49
- Staatskanzlei und Ministerium für Kultur
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 049/10
Staatskanzlei - Pressemitteilung
Nr.: 049/10
Magdeburg, den 26. Januar 2010
Landesanstalt für
Altlastenfreistellung feiert Geburtstag / Fast eine Milliarde Euro in
Altlastensanierung geflossen
Die Landesanstalt für Altlastenfreistellung (LAF) des
Landes Sachsen-Anhalt hat in den vergangenen zehn Jahren rund 950 Millionen
Euro für die Altlastensanierung ausgegeben. Dabei handelt es sich um ca. 70 Prozent
Bundes- und ca. 30 Prozent Landesmittel. Bis Ende des vergangenen Jahres wurden
1015 Freistellungen erteilt, informierte Umweltminister Dr. Hermann Onko
Aeikens heute das Kabinett (Freistellungen siehe Hintergrund). Aeikens würdigte
die Arbeit der am 1. Januar 2000 gegründeten Landesanstalt: ¿Kein ostdeutsches
Bundesland war wie Sachsen-Anhalt von Altlasten betroffen. Dass sich heute auf
einst ökologisch kaputten Standorten wie Bitterfeld, Leuna, Zeitz oder den
Flächen der ehemaligen Buna-Werke wieder zahlreiche und namhafte Unternehmen
mit modernsten Anlagen ansiedeln, ist zu einem großen Teil der Arbeit der
Landesanstalt für Altlastenfreistellung und ihrer Partner-Unternehmen zu verdanken.¿
Ohne die so genannte Altlastenfreistellung und die auf
ihrer Grundlage durch die Landesanstalt durchgeführten Sanierungsmaßnahmen
hätten viele Unternehmen die historischen Standorte gemieden und wären, wenn
sie überhaupt den Weg nach Sachsen-Anhalt gefunden hätten, auf die ¿grüne
Wiese¿ ausgewichen, betonte Aeikens. So aber seien Tausende neue Arbeitsplätze
entstanden. Allein die Unternehmen im Chemiepark Bitterfeld-Wolfen beschäftigten
über 11.000 Mitarbeiter. Mehr als 10.000 Beschäftigte seien es am
Chemiestandort in Leuna.
Die Landesanstalt für Altlastenfreistellung wurde im Jahre
2000 ins Leben gerufen, um die Beseitigung von Boden- und Grundwasserschäden
auf Altstandorten in Sachsen-Anhalt zu beschleunigen und dadurch die Entwicklung
der Wirtschaft bei der Ansiedlung zu unterstützen. Schon seit der
Wiedervereinigung gibt es in Sachsen-Anhalt wie in den übrigen neuen
Bundesländern die Möglichkeit, dass Eigentümer oder Besitzer von gewerblich
genutzten Grundstücken beantragen können, ihnen die Kosten für die Beseitigung
von Boden- und Grundwasserschäden zu erstatten. Anfangs wurden die Aufgaben
noch von den Regierungspräsidien wahrgenommen. Mit der Landesanstalt für
Altlastenfreistellung wurde eine spezialisierte Einrichtung geschaffen, um die
mit der schwierigen Aufgabe der Altlastensanierung verbundenen komplexen
Aufgaben zu bündeln und so Investoren zielgerichtet zu unterstützen.
Zu den wichtigsten Projekten der LAF gehören die sieben
ökologischen Großprojekte: Bitterfeld-Wolfen, Buna, Leuna, Zeitz, Mansfelder
Land, Magdeburg-Rothensee, Erdgasfelder-Altmark.
Anlässlich ihres 10jährigen Bestehens lädt die LAF
Vertreter aus Wirtschaft, Politik, Wissenschaft und Verwaltung zu einer
Veranstaltung am 28. Januar, 10 Uhr, in das Gesellschaftshaus Magdeburg ein.
Hintergrund:
Die Landesanstalt für Altlastenfreistellung ist die
zentrale Einrichtung zur Bearbeitung und Koordinierung aller Aufgaben im Zusammenhang
mit der freistellungsfinanzierten Altlastenfreistellung. Ziel der zum 01.1.2000 gegründeten LAF ist die kostengünstige, schnelle und investitionsfördernde
Erledigung notwendiger Boden- und Grundwassersanierungsmaßnahmen. Um dieses
Ziel zu erreichen, hat das Land die LAF mit der Planung, Steuerung und
Finanzierung der Sanierungsmaßnahmen und nach Inkrafttreten des
Bodenschutz-Ausführungsgesetzes 2002 auch mit den Aufgaben der
Bodenschutzbehörde für die ökologischen Großprojekte und einige komplizierte
andere Fälle betraut.
Die Industrie- und Gewerbestandorte in den neuen
Bundesländern wiesen zum Zeitpunkt der Wiedervereinigung vielfach massive
Kontaminationen auf. Für potenzielle Investoren stellte dies einen erheblichen
Risikofaktor dar. Um dieses Privatisierungshemmnis zu beseitigen und Sanierungen
in Gang zu setzen, wurde im Juni 1990 von der DDR das Umweltrahmengesetz
erlassen. Dessen sog. Freistellungsregelung eröffnet Investoren und Eigentümern
von kontaminierten Grundstücken die Möglichkeit, sich von den Risiken vor dem 01.07.1990 verursachter Altlasten "freistellen" zu lassen. Dies bedeutet, dass
im Falle einer Freistellung das jeweilige Bundesland die finanziellen Lasten
aller notwendigen Erkundungs- und Sanierungsmaßnahmen auf den Grundstücken des
freigestellten Unternehmens ganz oder teilweise trägt.
Die Kosten der Altlastenfreistellung werden seit 1992 auf
der Grundlage eines Verwaltungsabkommens zwischen Bund und Land geteilt. Die
aus dem Verwaltungsabkommen resultierenden Finanzierungsverpflichtungen des
Bundes gegenüber dem Land Sachsen-Anhalt wurden später mit dem im Herbst 2001
abgeschlossenen. "Generalvertrag" pauschal abgegolten. Damit ging die
alleinige Verantwortung für die Altlastenfinanzierung auf das Land über. Die
Gelder des Generalvertrages werden heute über ein Sondervermögen
bewirtschaftet.
Industriell oder gewerblich genutzte Altstandorte bieten
häufig Standortvorteile. Durch Investitionen auf einem Altstandort und die
Schaffung von Arbeitsplätzen sind in vielen Fällen die Voraussetzung für die
Altlastenfreistellung erfüllt. Bereits mit der Beantragung der Freistellung
werden Art und Umfang der Sanierungsmaßnahmen und deren Finanzierung sorgfältig
mit dem Investor besprochen und der Ablauf grob festgelegt. Anschließend wird
die Sanierung in ihren einzelnen Schritten gemeinsam im Projekt vorbereitet und
umgesetzt; die LAF koordiniert und begleitet hierbei die an der Sanierung
beteiligten Stellen. Für jeden Standort werden mit dem Investor
(Freigestellten) einzelfallbezogene Sanierungskonzepte und Planungen
entwickelt.
Zur Erledigung ihrer Aufgaben ist die LAF in fünf Teams
organisiert: Drei Projektteams sind für das Projekt- und
Freistellungsmanagement zuständig, ein Fachteam bearbeitet rechtliche Fragen
inkl. der Entscheidungen über Freistellungsanträge, ein Fachteam kümmert sich
um die kaufmännisch-finanziellen Belange. Derzeit beschäftigt die LAF 26
Mitarbeiter, die rd. 190 Projekte betreuen.
Impressum:
Staatskanzlei des Landes
Sachsen-Anhalt
Pressestelle
Hegelstraße 42
39104 Magdeburg
Tel: (0391) 567-6666
Fax: (0391) 567-6667
Mail:
staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de
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