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Landesanstalt für
Altlastenfreistellung feiert Geburtstag / Fast eine Milliarde Euro in
Altlastensanierung geflossen

26.01.2010, Magdeburg – 49

  • Staatskanzlei und Ministerium für Kultur

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 049/10

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung

Nr.: 049/10

 

 

 

Magdeburg, den 26. Januar 2010

 

 

 

Landesanstalt für

Altlastenfreistellung feiert Geburtstag / Fast eine Milliarde Euro in

Altlastensanierung geflossen

 

 

 

Die Landesanstalt für Altlastenfreistellung (LAF) des

Landes Sachsen-Anhalt hat in den vergangenen zehn Jahren rund 950 Millionen

Euro für die Altlastensanierung ausgegeben. Dabei handelt es sich um ca. 70 Prozent

Bundes- und ca. 30 Prozent Landesmittel. Bis Ende des vergangenen Jahres wurden

1015 Freistellungen erteilt, informierte Umweltminister Dr. Hermann Onko

Aeikens heute das Kabinett (Freistellungen siehe Hintergrund). Aeikens würdigte

die Arbeit der am 1. Januar 2000 gegründeten Landesanstalt: ¿Kein ostdeutsches

Bundesland war wie Sachsen-Anhalt von Altlasten betroffen. Dass sich heute auf

einst ökologisch kaputten Standorten wie Bitterfeld, Leuna, Zeitz oder den

Flächen der ehemaligen Buna-Werke wieder zahlreiche und namhafte Unternehmen

mit modernsten Anlagen ansiedeln, ist zu einem großen Teil der Arbeit der

Landesanstalt für Altlastenfreistellung und ihrer Partner-Unternehmen zu verdanken.¿

 

Ohne die so genannte Altlastenfreistellung und die auf

ihrer Grundlage durch die Landesanstalt durchgeführten Sanierungsmaßnahmen

hätten viele Unternehmen die historischen Standorte gemieden und wären, wenn

sie überhaupt den Weg nach Sachsen-Anhalt gefunden hätten, auf die ¿grüne

Wiese¿ ausgewichen, betonte Aeikens. So aber seien Tausende neue Arbeitsplätze

entstanden. Allein die Unternehmen im Chemiepark Bitterfeld-Wolfen beschäftigten

über 11.000 Mitarbeiter. Mehr als 10.000 Beschäftigte seien es am

Chemiestandort in Leuna.

 

Die Landesanstalt für Altlastenfreistellung wurde im Jahre

2000 ins Leben gerufen, um die Beseitigung von Boden- und Grundwasserschäden

auf Altstandorten in Sachsen-Anhalt zu beschleunigen und dadurch die Entwicklung

der Wirtschaft bei der Ansiedlung zu unterstützen. Schon seit der

Wiedervereinigung gibt es in Sachsen-Anhalt wie in den übrigen neuen

Bundesländern die Möglichkeit, dass Eigentümer oder Besitzer von gewerblich

genutzten Grundstücken beantragen können, ihnen die Kosten für die Beseitigung

von Boden- und Grundwasserschäden zu erstatten. Anfangs wurden die Aufgaben

noch von den Regierungspräsidien wahrgenommen. Mit der Landesanstalt für

Altlastenfreistellung wurde eine spezialisierte Einrichtung geschaffen, um die

mit der schwierigen Aufgabe der Altlastensanierung verbundenen komplexen

Aufgaben zu bündeln und so Investoren zielgerichtet zu unterstützen.

 

Zu den wichtigsten Projekten der LAF gehören die sieben

ökologischen Großprojekte: Bitterfeld-Wolfen, Buna, Leuna, Zeitz, Mansfelder

Land, Magdeburg-Rothensee, Erdgasfelder-Altmark.

 

Anlässlich ihres 10jährigen Bestehens lädt die LAF

Vertreter aus Wirtschaft, Politik, Wissenschaft und Verwaltung zu einer

Veranstaltung am 28. Januar, 10 Uhr, in das Gesellschaftshaus Magdeburg ein.

 

Hintergrund:

 

Die Landesanstalt für Altlastenfreistellung ist die

zentrale Einrichtung zur Bearbeitung und Koordinierung aller Aufgaben im Zusammenhang

mit der freistellungsfinanzierten Altlastenfreistellung. Ziel der zum 01.1.2000 gegründeten LAF ist die kostengünstige, schnelle und investitionsfördernde

Erledigung notwendiger Boden- und Grundwassersanierungsmaßnahmen. Um dieses

Ziel zu erreichen, hat das Land die LAF mit der Planung, Steuerung und

Finanzierung der Sanierungsmaßnahmen und nach Inkrafttreten des

Bodenschutz-Ausführungsgesetzes 2002 auch mit den Aufgaben der

Bodenschutzbehörde für die ökologischen Großprojekte und einige komplizierte

andere Fälle betraut.

 

Die Industrie- und Gewerbestandorte in den neuen

Bundesländern wiesen zum Zeitpunkt der Wiedervereinigung vielfach massive

Kontaminationen auf. Für potenzielle Investoren stellte dies einen erheblichen

Risikofaktor dar. Um dieses Privatisierungshemmnis zu beseitigen und Sanierungen

in Gang zu setzen, wurde im Juni 1990 von der DDR das Umweltrahmengesetz

erlassen. Dessen sog. Freistellungsregelung eröffnet Investoren und Eigentümern

von kontaminierten Grundstücken die Möglichkeit, sich von den Risiken vor dem 01.07.1990 verursachter Altlasten "freistellen" zu lassen. Dies bedeutet, dass

im Falle einer Freistellung das jeweilige Bundesland die finanziellen Lasten

aller notwendigen Erkundungs- und Sanierungsmaßnahmen auf den Grundstücken des

freigestellten Unternehmens ganz oder teilweise trägt.

 

Die Kosten der Altlastenfreistellung werden seit 1992 auf

der Grundlage eines Verwaltungsabkommens zwischen Bund und Land geteilt. Die

aus dem Verwaltungsabkommen resultierenden Finanzierungsverpflichtungen des

Bundes gegenüber dem Land Sachsen-Anhalt wurden später mit dem im Herbst 2001

abgeschlossenen. "Generalvertrag" pauschal abgegolten. Damit ging die

alleinige Verantwortung für die Altlastenfinanzierung auf das Land über. Die

Gelder des Generalvertrages werden heute über ein Sondervermögen

bewirtschaftet.

 

Industriell oder gewerblich genutzte Altstandorte bieten

häufig Standortvorteile. Durch Investitionen auf einem Altstandort und die

Schaffung von Arbeitsplätzen sind in vielen Fällen die Voraussetzung für die

Altlastenfreistellung erfüllt. Bereits mit der Beantragung der Freistellung

werden Art und Umfang der Sanierungsmaßnahmen und deren Finanzierung sorgfältig

mit dem Investor besprochen und der Ablauf grob festgelegt. Anschließend wird

die Sanierung in ihren einzelnen Schritten gemeinsam im Projekt vorbereitet und

umgesetzt; die LAF koordiniert und begleitet hierbei die an der Sanierung

beteiligten Stellen. Für jeden Standort werden mit dem Investor

(Freigestellten) einzelfallbezogene Sanierungskonzepte und Planungen

entwickelt.

 

Zur Erledigung ihrer Aufgaben ist die LAF in fünf Teams

organisiert: Drei Projektteams sind für das Projekt- und

Freistellungsmanagement zuständig, ein Fachteam bearbeitet rechtliche Fragen

inkl. der Entscheidungen über Freistellungs­anträge, ein Fachteam kümmert sich

um die kaufmännisch-finanziellen Belange. Derzeit beschäftigt die LAF 26

Mitarbeiter, die rd. 190 Projekte betreuen.

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Staatskanzlei des Landes

Sachsen-Anhalt

Pressestelle

Hegelstraße 42

39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6666

Fax: (0391) 567-6667

Mail:

staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

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Fax: (0391) 567-6667

Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de