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Aujeszkysche Krankheit bei
Jagdhund nachgewiesen

04.01.2010, Magdeburg – 2

  • Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie

 

 

 

 

 

Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt - Pressemitteilung Nr.:

002/10

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium für Landwirtschaft und

Umwelt - Pressemitteilung Nr.: 002/10

 

 

 

Magdeburg, den 4. Januar 2010

 

 

 

Aujeszkysche Krankheit bei

Jagdhund nachgewiesen

 

 

 

Magdeburg. Am 29.12.2009 wurde bei einem Jagdhund im Landkreis Wittenberg die

Aujeszkysche Krankheit (AK) amtlich festgestellt. Dies ist nach 1997 die

erstmalige Feststellung dieser anzeigepflichtigen Tierseuche bei einem Haustier

in Sachsen-Anhalt. Der Hund hatte bei einer Gemeinschaftsjagd Aufbruch von

einem Wildschwein gefressen, erkrankte an typischen Symptomen und wurde am

Landesamt für Verbraucherschutz (LAV) in Stendal mit positivem Ergebnis auf AK

untersucht.

 

Die AK ist eine anzeigepflichtige, virusbedingte, akute,

fieberhafte Tierseuche, die vor allem bei Schweinen (Hauptwirt) vorkommt. Bei

anderen Tierarten (Wiederkäuer, Hund, Katze, andere Fleischfresser) verläuft

diese Infektion des Zentralnervensystems immer tödlich (Endwirte); sie scheiden das Virus nicht aus und verbreiten die Krankheit nicht weiter. Das Virus (Herpesvirus) kann

abhängig von der Temperatur längere Zeit in Fleisch, Urin, Mist, Boden überleben. Deshalb sollte rohes Schweinefleisch auf keinen Fall an Hunde und Katzen

verfüttert werden.

 

Sachsen-Anhalt wurde 1996 als AK-frei anerkannt. Die

AK-Freiheit bietet nicht nur den Schweinehaltern, sondern auch der mit der Schweineproduktion assoziierten Ernährungswirtschaft des Landes Wettbewerbsvorteile

im innergemeinschaftlichen und Drittlandhandel. Die Aufrechterhaltung des

Status wird durch ständige Untersuchungen von Blutproben im Hausschweine- und

Schwarzwildbestand nachgewiesen.

 

In den vergangenen Jahren wurden durch serologische

Untersuchungen bei Wildschweinen immer wieder Antikörper gegen das

Aujeszky-Virus nachgewiesen. Die Nachweise erfolgten vor allem in den östlichen Landkreisen Sachsen-Anhalts; in den angrenzenden Regionen der Bundesländer Brandenburg und Sachsen ist die Situation vergleichbar.

 

Eine Übertragung des Wildschweintyps auf Hausschweine kann

nicht völlig ausgeschlossen werden. Deshalb ist die wirksame tierhygienische

Abschottung der Hausschweinebestände (insbesondere, wenn Schweinehalter

gleichzeitig Jäger sind) auch im Hinblick auf die Aufrechterhaltung des Status AK-freie Region für Deutschland unerlässlich. Da auch Hunde und Katzen für das AK-Virus

empfänglich sind und besonders Jagdhunde einem erhöhten Infektionsrisiko

ausgesetzt sind, sollte eine Verfütterung von rohem (Wild)Schweinefleisch

unbedingt vermieden und krankheitsverdächtige Tiere den Tierarzt vorgestellt

werden.

 

Infizierte

Katzen und Hunde reagieren nach einer Inkubationszeit von 2-9 Tagen mit

Wesensveränderungen, Schluckbeschwerden, Lähmungen der Kopfmuskulatur und

Tobsuchtsanfällen. Die Tiere leiden an heftigem Juckreiz. Gegen die AK gibt es

keinen Impfstoff.

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Ministerium für Landwirtschaft und

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39108 Magdeburg

Tel: (0391) 567-1950

Fax: (0391) 567-1964

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