Sachsen-Anhalt ändert sein
Behindertengleichstellungsgesetz
22.12.2009, Magdeburg – 700
- Staatskanzlei und Ministerium für Kultur
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 700/09
Staatskanzlei - Pressemitteilung
Nr.: 700/09
Magdeburg, den 22. Dezember 2009
Sachsen-Anhalt ändert sein
Behindertengleichstellungsgesetz
Das Kabinett hat ein neues Gesetz zur Gleichstellung von
Menschen mit Behinderungen auf den Weg gebracht. Die Landesregierung stimmte am Dienstag einem entsprechenden Entwurf
des Sozialministeriums zu und gab diesen zur Anhörung frei. Die
Staatssekretärin im Ministerium für Gesundheit und Soziales, Beate Bröcker
sagte: ¿Trotz vieler
Entwicklungen im Alltagsleben existieren immer noch Benachteiligungen und Diskriminierungen,
die es zu beseitigen gilt. Ziel ist es, dass alle Menschen am
gemeinschaftlichen Leben teilhaben können. Voraussetzung hierfür ist eine
barrierefreie Umgebung, wie sie von der entsprechenden UN-Konvention gefordert
wird. Wir wollen in Zukunft noch sensibler die Belange
der Menschen mit Behinderungen wahrnehmen.¿
Der
Vergleich des bisherigen Gesetzes mit den Behindertengleichstellungsgesetzen
anderer Bundesländer und des Bundes hat gezeigt, dass insbesondere in den
Bereichen Barrierefreiheit, Kommunikation und Sicherstellung der Teilhabe
Überarbeitungen nötig sind. Auch sind die im geltenden Gesetz verwendeten
Begriffe teilweise überholt und zu ersetzen.
Da
sich die Gesetzgebung zur Gleichstellung und Teilhabe von Menschen mit
Behinderungen insgesamt weiterentwickelt hat, ist eine Novellierung des
Gesetzes notwendig geworden. Zudem hat die im März dieses Jahres in Kraft
getretene UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen eine
Überarbeitung des Landesgesetzes notwendig gemacht.
Mit dem Gesetzentwurf werden die Vorschläge des
Landesbehindertenbeirats in Sachsen-Anhalt aufgegriffen. Die Initiative für den
Gesetzentwurf ging von den Betroffenen selbst aus.
Zum ersten Mal regelt ein Abschnitt die Barrierefreiheit in
verschiedenen Lebensbereichen. Damit soll die Teilhabe der Menschen mit
Behinderungen in allen Bereichen des Lebens sichergestellt werden ¿ in Kindertagesstätten,
in Schulen, in der Berufsausbildung und am Arbeitsplatz. Dazu wurden die
aktuellen Vorgaben der UN-Konvention und der Behindertengleichstellungsgesetze
von Bund und Ländern aufgenommen.
Geregelt werden unter anderem die barrierefreie Gestaltung
von Wahleinrichtungen, die Bereiche Bau und Verkehr, die Gestaltung von behördlichen
Vordrucken und besonders die barrierefreie Informationstechnik. Bereits im vergangenen
Jahr hat das Sozialministerium als
erstes Ressort der Landesregierung ein spezielles Internetangebot in Deutscher
Gebärdensprache gestartet.
Hintergrund:
Sachsen-Anhalt war mit dem Gesetz für Chancengleichheit
und gegen Diskriminierung behinderter Menschen im Jahr 2001 das erste neue Bundesland
nach Berlin, das die Verhinderung und Beseitigung der Benachteiligung von
Menschen mit Behinderungen gesetzlich verankert hat. Der jetzt vorgelegte
Entwurf entwickelt dieses Gesetz an vielen Stellen weiter.
Impressum:
Staatskanzlei des Landes
Sachsen-Anhalt
Pressestelle
Hegelstraße 42
39104 Magdeburg
Tel: (0391) 567-6666
Fax: (0391) 567-6667
Mail:
staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de
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