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Sachsen-Anhalt ändert sein
Behindertengleichstellungsgesetz

22.12.2009, Magdeburg – 700

  • Staatskanzlei und Ministerium für Kultur

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 700/09

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung

Nr.: 700/09

 

 

 

Magdeburg, den 22. Dezember 2009

 

 

 

Sachsen-Anhalt ändert sein

Behindertengleichstellungsgesetz

 

 

 

Das Kabinett hat ein neues Gesetz zur Gleichstellung von

Menschen mit Behinderungen auf den Weg gebracht. Die Landesregierung stimmte am Dienstag einem entsprechenden Entwurf

des Sozialministeriums zu und gab diesen zur Anhörung frei. Die

Staatssekretärin im Ministerium für Gesundheit und Soziales, Beate Bröcker

sagte: ¿Trotz vieler

Entwicklungen im Alltagsleben existieren immer noch Benachteiligungen und Diskriminierungen,

die es zu beseitigen gilt. Ziel ist es, dass alle Menschen am

gemeinschaftlichen Leben teilhaben können. Voraussetzung hierfür ist eine

barrierefreie Umgebung, wie sie von der entsprechenden UN-Konvention gefordert

wird. Wir wollen in Zukunft noch sensibler die Belange

der Menschen mit Behinderungen wahrnehmen.¿

 

Der

Vergleich des bisherigen Gesetzes mit den Behindertengleichstellungsgesetzen

anderer Bundesländer und des Bundes hat gezeigt, dass insbesondere in den

Bereichen Barrierefreiheit, Kommunikation und Sicherstellung der Teilhabe

Überarbeitungen nötig sind. Auch sind die im geltenden Gesetz verwendeten

Begriffe teilweise überholt und zu ersetzen.

 

Da

sich die Gesetzgebung zur Gleichstellung und Teilhabe von Menschen mit

Behinderungen insgesamt weiterentwickelt hat, ist eine Novellierung des

Gesetzes notwendig geworden. Zudem hat die im März dieses Jahres in Kraft

getretene UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen eine

Überarbeitung des Landesgesetzes notwendig gemacht.

 

Mit dem Gesetzentwurf werden die Vorschläge des

Landesbehindertenbeirats in Sachsen-Anhalt aufgegriffen. Die Initiative für den

Gesetzentwurf ging von den Betroffenen selbst aus.

 

Zum ersten Mal regelt ein Abschnitt die Barrierefreiheit in

verschiedenen Lebensbereichen. Damit soll die Teilhabe der Menschen mit

Behinderungen in allen Bereichen des Lebens sichergestellt werden ¿ in Kindertagesstätten,

in Schulen, in der Berufsausbildung und am Arbeitsplatz. Dazu wurden die

aktuellen Vorgaben der UN-Konvention und der Behindertengleichstellungsgesetze

von Bund und Ländern aufgenommen.

 

Geregelt werden unter anderem die barrierefreie Gestaltung

von Wahleinrichtungen, die Bereiche Bau und Verkehr, die Gestaltung von behördlichen

Vordrucken und besonders die barrierefreie Informationstechnik. Bereits im vergangenen

Jahr hat das Sozialministerium als

erstes Ressort der Landesregierung ein spezielles Internetangebot in Deutscher

Gebärdensprache gestartet.

 

Hintergrund:

 

Sachsen-Anhalt war mit dem Gesetz für Chancengleichheit

und gegen Diskriminierung behinderter Menschen im Jahr 2001 das erste neue Bundesland

nach Berlin, das die Verhinderung und Beseitigung der Benachteiligung von

Menschen mit Behinderungen gesetzlich verankert hat. Der jetzt vorgelegte

Entwurf entwickelt dieses Gesetz an vielen Stellen weiter.

 

 

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Staatskanzlei des Landes

Sachsen-Anhalt

Pressestelle

Hegelstraße 42

39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6666

Fax: (0391) 567-6667

Mail:

staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

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Tel: (0391) 567-6666

Fax: (0391) 567-6667

Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de