Landesregierung beschließt
Entwurf eines Besol-dungsneuregelungsgesetzes
22.12.2009, Magdeburg – 697
- Staatskanzlei und Ministerium für Kultur
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 697/09
Staatskanzlei - Pressemitteilung
Nr.: 697/09
Magdeburg, den 22. Dezember 2009
Landesregierung beschließt
Entwurf eines Besol-dungsneuregelungsgesetzes
Die Landesregierung hat heute den Gesetzentwurf zur
Neuregelung des Besoldungsrechts in Sachsen-Anhalt (Besoldungsneuregelungsgesetz)
beschlossen. Dazu erläuterte Finanzminister Jens Bullerjahn: ¿Durch die
Föderalismusreform I haben die Länder seit dem 1. September 2006 die Kompetenz,
das Besoldungsrecht (Recht der Bezahlung der Beamten und Richter) zu regeln und
damit das Bundesrecht abzulösen. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll in
Sachsen-Anhalt als einem der ersten Länder eine Vollregelung auf den Weg
gebracht werden, die das fort geltende Bundesrecht ablöst. Der Entwurf setzt
dabei Vorgaben höchstrichterlicher Rechtsprechung um.¿
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass sich Gehaltsaufstiege
künftig nicht mehr nach dem Lebensalter, sondern nach beruflicher Erfahrung richten.
Beamte und Richter, die ihre Ausbildung zügig durchlaufen, können gegenüber dem
bisherigen Recht schneller einen Gehaltszuwachs erreichen. Vorgesehen ist im
Entwurf auch, dass Beamten bei weit überdurchschnittlichen Leistungen befristet
ein höheres Gehalt gezahlt werden kann.
Durch die Neuregelung des Gehaltsaufstiegs werden die
Grundgehaltstabellen neu geordnet. Dabei wird sicher gestellt, dass sich das
bisherige Lebenserwerbseinkommen der Beamten und Richter nicht vermindert.
Der Entwurf enthält ferner eine Gleichstellung der
Eingetragenen Lebenspartnerschaften mit den Ehen. Diese bisher im Zivilrecht
erfolgte Gleichstellung soll nun auch im Besoldungs- und Versorgungsrecht der
Beamten und Richter nachvollzogen werden. Darauf hatte sich der Koalitionsausschuss
am 11. Dezember diesen Jahres geeinigt.
¿Es ist uns gelungen, einen ausgewogenen
Gesetzentwurf vorzulegen", sagte Finanzminister Bullerjahn. ¿Bei einer
Überleitung in neue Besoldungstabellen besteht grundsätzlich die Gefahr von
Einkommensverlusten. Durch präzise Spezialregelungen sind sowohl Verluste im Lebenserwerbseinkommen
der Beamtinnen,
Beamten, Richterinnen und Richter unseres Landes als auch spürbare Mehrkosten
ausgeschlossen worden.¿
Bedenken, dass ein Landesbesoldungsgesetz einer
bundesweiten Mobilität der Beamten und Richter entgegenstehen könnte, hegt
Bullerjahn nicht: ¿Versetzungen über die Ländergrenzen hinaus hat es in der Vergangenheit
stets gegeben und wird es auch künftig geben. Durch Sonderregelungen wird
sichergestellt, dass Wechsel von benötigten Spezialisten nach Sachsen-Anhalt
aus finanziellen Gründen nicht scheitern werden.¿
Nach Anhörung der Spitzenverbände der
Gewerkschaften und Berufsverbände wird das Kabinett im März kommenden Jahres
erneut über den Gesetzentwurf beraten. Eine Verabschiedung im Landtag wird für
Herbst 2010 angestrebt. ¿Ein derartig umfangreicher Gesetzentwurf erfordert
gründliche Beratungen im Landtag. Ein Inkrafttreten soll aber auf jeden Fall
rechtzeitig vor dem Ende dieser Legislaturperiode erfolgen, also vor März
2011¿, so Bullerjahn weiter.
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Tel: (0391) 567-6666
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