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Landesregierung beschließt
Entwurf eines Besol-dungsneuregelungsgesetzes

22.12.2009, Magdeburg – 697

  • Staatskanzlei und Ministerium für Kultur

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 697/09

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung

Nr.: 697/09

 

 

 

Magdeburg, den 22. Dezember 2009

 

 

 

Landesregierung beschließt

Entwurf eines Besol-dungsneuregelungsgesetzes

 

 

 

Die Landesregierung hat heute den Gesetzentwurf zur

Neuregelung des Besoldungsrechts in Sachsen-Anhalt (Besoldungsneuregelungsgesetz)

beschlossen. Dazu erläuterte Finanzminister Jens Bullerjahn: ¿Durch die

Föderalismusreform I haben die Länder seit dem 1. September 2006 die Kompetenz,

das Besoldungsrecht (Recht der Bezahlung der Beamten und Richter) zu regeln und

damit das Bundesrecht abzulösen. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll in

Sachsen-Anhalt als einem der ersten Länder eine Vollregelung auf den Weg

gebracht werden, die das fort geltende Bundesrecht ablöst. Der Entwurf setzt

dabei Vorgaben höchstrichterlicher Rechtsprechung um.¿

 

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass sich Gehaltsaufstiege

künftig nicht mehr nach dem Lebensalter, sondern nach beruflicher Erfahrung richten.

Beamte und Richter, die ihre Ausbildung zügig durchlaufen, können gegenüber dem

bisherigen Recht schneller einen Gehaltszuwachs erreichen. Vorgesehen ist im

Entwurf auch, dass Beamten bei weit überdurchschnittlichen Leistungen befristet

ein höheres Gehalt gezahlt werden kann.

 

Durch die Neuregelung des Gehaltsaufstiegs werden die

Grundgehaltstabellen neu geordnet. Dabei wird sicher gestellt, dass sich das

bisherige Lebenserwerbseinkommen der Beamten und Richter nicht vermindert.

 

Der Entwurf enthält ferner eine Gleichstellung der

Eingetragenen Lebenspartnerschaften mit den Ehen. Diese bisher im Zivilrecht

erfolgte Gleichstellung soll nun auch im Besoldungs- und Versorgungsrecht der

Beamten und Richter nachvollzogen werden. Darauf hatte sich der Koalitionsausschuss

am 11. Dezember diesen Jahres geeinigt.

 

¿Es ist uns gelungen, einen ausgewogenen

Gesetzentwurf vorzulegen", sagte Finanzminister Bullerjahn. ¿Bei einer

Überleitung in neue Besoldungstabellen besteht grundsätzlich die Gefahr von

Einkommensverlusten. Durch präzise Spezialregelungen sind sowohl Verluste im Lebenserwerbseinkommen

der Beamtinnen,

Beamten, Richterinnen und Richter unseres Landes als auch spürbare Mehrkosten

ausgeschlossen worden.¿

 

Bedenken, dass ein Landesbesoldungsgesetz einer

bundesweiten Mobilität der Beamten und Richter entgegenstehen könnte, hegt

Bullerjahn nicht: ¿Versetzungen über die Ländergrenzen hinaus hat es in der Vergangenheit

stets gegeben und wird es auch künftig geben. Durch Sonderregelungen wird

sichergestellt, dass Wechsel von benötigten Spezialisten nach Sachsen-Anhalt

aus finanziellen Gründen nicht scheitern werden.¿

 

Nach Anhörung der Spitzenverbände der

Gewerkschaften und Berufsverbände wird das Kabinett im März kommenden Jahres

erneut über den Gesetzentwurf beraten. Eine Verabschiedung im Landtag wird für

Herbst 2010 angestrebt. ¿Ein derartig umfangreicher Gesetzentwurf erfordert

gründliche Beratungen im Landtag. Ein Inkrafttreten soll aber auf jeden Fall

rechtzeitig vor dem Ende dieser Legislaturperiode erfolgen, also vor März

2011¿, so Bullerjahn weiter.

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Staatskanzlei des Landes

Sachsen-Anhalt

Pressestelle

Hegelstraße 42

39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6666

Fax: (0391) 567-6667

Mail:

staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

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Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de