Menu
menu

Besserer Erosionsschutz ab 2010
für Ackerflächen

17.12.2009, Magdeburg – 193

  • Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie

 

 

 

 

 

Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt - Pressemitteilung Nr.:

193/09

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium für Landwirtschaft und

Umwelt - Pressemitteilung Nr.: 193/09

 

 

 

Magdeburg, den 16. Dezember 2009

 

 

 

Besserer Erosionsschutz ab 2010

für Ackerflächen

 

 

 

 

 

Magdeburg.

Die Landwirte Sachsen-Anhalts müssen sich ab 2010 auf neue gesetzliche

Regelungen zum Erosionsschutz einstellen. Die bisherigen Vorgaben zur Erhaltung

von Flächen in einem guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand gemäß der Direktzahlungen-Verpflichtungenverordnung gelten nur noch bis zum 30. Juni 2010 .

 

Dafür wurden die landwirtschaftlich genutzten

Flächen nach dem Grad ihrer Wasser- oder Winderosionsgefährdung eingeteilt,

teilte heute das Landwirtschaftsministerium mit. Gesetzliche Grundlage dafür

sind eine Bundesverordnung (Zweiten Verordnung zur Änderung der Direktzahlungen-Verpflichtungenverordnung) sowie eine darauf basierende Landesverordnung. Für die Wassererosion wurden zwei Gefährdungsklassen, für die Winderosion eine Gefährdungsklasse ausgewiesen. Je nach Gefährdungsgrad sind ab dem 1. Juli 2010 spezielle Bewirtschaftungsmaßnahmen, die sich aus der

Direktzahlungen-Verpflichtungenverordnung ergeben, einzuhalten.

 

So dürfen beispielsweise Ackerflächen in der Wassererosionsgefährdungsstufe 1 und 2 zwischen dem 1. Dezember und dem 15. Februar nicht

gepflügt werden. In der Gefährdungsstufe 1 ist ferner das Pflügen nach Ernte der Vorfrucht nur bei Aussaat vor dem 1. Dezember, in der Gefährdungsstufe 2 zwischen dem 16. Februar und dem 30. November nur bei einer unmittelbar folgenden Aussaat gestattet.

 

Winderosionsgefährdete Ackerflächen dürfen nur bei

Aussaat vor dem 1. März gepflügt werden, danach nur bei unmittelbar folgender Aussaat. Für Reihenkulturen mit Reihenabständen größer 45 Zentimeter, die Anlage von

Grünstreifen oder den Kartoffelanbau sind, gelten Sonderregelungen.    Für

erosionsgefährdete Ackerflächen, die im Rahmen von Agrarumweltprogrammen

bereits in Fördermaßnahmen zum Erosionsschutz (Mulchsaatverfahren) eingebunden

sind, gelten die Vorgaben nicht.

 

Ab Mitte Dezember können sich Landwirte über das

Auskunftssystem AgroView-Online (AVO) im Internet unter www.invekos.sachsen-anhalt.de

über die Betroffenheit ihrer Flächen informieren.

 

Die Landwirte werden außerdem im Zuge des Antragsverfahrens 2010 über den Status ihrer Flächen informiert. Näher Auskünfte erteilen

die Landesanstalt für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (LLFG) sowie die Ämter für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ÄLFF) ab Mitte Januar

2010.

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Ministerium für Landwirtschaft und

Umwelt

Pressestelle

Olvenstedter Straße 4

39108 Magdeburg

Tel: (0391) 567-1950

Fax: (0391) 567-1964

Mail: pr@mlu.lsa-net.de

 

 

 

 

 

 

 

Impressum:Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energiedes Landes Sachsen-AnhaltPressestelleLeipziger Str. 5839112 MagdeburgTel: (0391) 567-1950Fax: (0391) 567-1964Mail: pr@mule.sachsen-anhalt.de