Besserer Erosionsschutz ab 2010
für Ackerflächen
17.12.2009, Magdeburg – 193
- Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie
Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt - Pressemitteilung Nr.:
193/09
Ministerium für Landwirtschaft und
Umwelt - Pressemitteilung Nr.: 193/09
Magdeburg, den 16. Dezember 2009
Besserer Erosionsschutz ab 2010
für Ackerflächen
Magdeburg.
Die Landwirte Sachsen-Anhalts müssen sich ab 2010 auf neue gesetzliche
Regelungen zum Erosionsschutz einstellen. Die bisherigen Vorgaben zur Erhaltung
von Flächen in einem guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand gemäß der Direktzahlungen-Verpflichtungenverordnung gelten nur noch bis zum 30. Juni 2010 .
Dafür wurden die landwirtschaftlich genutzten
Flächen nach dem Grad ihrer Wasser- oder Winderosionsgefährdung eingeteilt,
teilte heute das Landwirtschaftsministerium mit. Gesetzliche Grundlage dafür
sind eine Bundesverordnung (Zweiten Verordnung zur Änderung der Direktzahlungen-Verpflichtungenverordnung) sowie eine darauf basierende Landesverordnung. Für die Wassererosion wurden zwei Gefährdungsklassen, für die Winderosion eine Gefährdungsklasse ausgewiesen. Je nach Gefährdungsgrad sind ab dem 1. Juli 2010 spezielle Bewirtschaftungsmaßnahmen, die sich aus der
Direktzahlungen-Verpflichtungenverordnung ergeben, einzuhalten.
So dürfen beispielsweise Ackerflächen in der Wassererosionsgefährdungsstufe 1 und 2 zwischen dem 1. Dezember und dem 15. Februar nicht
gepflügt werden. In der Gefährdungsstufe 1 ist ferner das Pflügen nach Ernte der Vorfrucht nur bei Aussaat vor dem 1. Dezember, in der Gefährdungsstufe 2 zwischen dem 16. Februar und dem 30. November nur bei einer unmittelbar folgenden Aussaat gestattet.
Winderosionsgefährdete Ackerflächen dürfen nur bei
Aussaat vor dem 1. März gepflügt werden, danach nur bei unmittelbar folgender Aussaat. Für Reihenkulturen mit Reihenabständen größer 45 Zentimeter, die Anlage von
Grünstreifen oder den Kartoffelanbau sind, gelten Sonderregelungen. Für
erosionsgefährdete Ackerflächen, die im Rahmen von Agrarumweltprogrammen
bereits in Fördermaßnahmen zum Erosionsschutz (Mulchsaatverfahren) eingebunden
sind, gelten die Vorgaben nicht.
Ab Mitte Dezember können sich Landwirte über das
Auskunftssystem AgroView-Online (AVO) im Internet unter www.invekos.sachsen-anhalt.de
über die Betroffenheit ihrer Flächen informieren.
Die Landwirte werden außerdem im Zuge des Antragsverfahrens 2010 über den Status ihrer Flächen informiert. Näher Auskünfte erteilen
die Landesanstalt für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (LLFG) sowie die Ämter für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ÄLFF) ab Mitte Januar
2010.
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