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Förderung des Straßenbaus: Landkreis
Jerichower Land erhält erneut über 97.000 Euro

15.12.2009, Magdeburg – 254

  • Ministerium für Inneres und Sport

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 254/09

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 254/09

 

 

 

Magdeburg, den 15. Dezember 2009

 

 

 

 

 

Förderung des Straßenbaus: Landkreis

Jerichower Land erhält erneut über 97.000 Euro

 

Für den Landkreis Jerichower Land  wurden durch das Innen­ministerium zur Aufbringung des Eigenanteils für eine

vom Bund geförderte Straßenbaumaßnahme 97.172,50

Euro nach dem

Finanzausgleichsgesetz bereit

gestellt.

 

Der Zuwendungsbetrag

fließt in den Ausbau der Kreisstraße 1220 zwischen Gommern und Pöthen. Die Baumaßnahme wird durch den

Bund finanziell gefördert, allerdings muss der Antrag­steller den dafür

notwendigen Eigenanteil selbst erbringen. Da der Landkreis Jerichower Land  dazu finanziell nicht in der Lage ist, so

dass ein Wegfall der Förderung droht, wurde der Betrag vom Land zur Verfügung

gestellt.

 

Bereits Anfang Dezember diesen Jahres erhielt der

Landkreis Jerichower Land vom Innenministerium eine finanzielle Unter­stützung

in Höhe von 80.434,67Euro für

den Ausbau der Kreis­straße 1202, Ortslage Schlagenthin.

 

Innenminister Holger Hövelmann (SPD): ¿Die

Verbesserung der Infrastruktur ist und bleibt auch weiterhin ein wichtiger

Bestand­teil der Landespolitik. Gerade die Bewohner ländlicher Gebiete und die

dort ansässigen Unternehmen sind  auf

ein gut funktio­nierendes und leistungsfähiges Verkehrsnetz angewiesen.¿

 

Auf der Grundlage des Gesetzes zur Entflechtung von

Gemein­schaftsaufgaben und Finanzhilfen (EntflechtG) gewährt der Bund den

Ländern Finanzhilfen für Investitionen zur Verbesserung der

Verkehrsverhältnisse. Mit diesen Geldern werden hauptsächlich der kommunale

Straßenbau und der öffentliche Nahverkehr der Gemeinden des Landes unterstützt.

Dabei muss der Antragssteller einen Eigenanteil in Höhe von 25 % der benötigten

Finanzmittel erbringen. Ist er dazu finanziell nicht in der Lage, so dass ein

Wegfall der Förderung droht, kann er gemäß § 11a Abs. 2 FAG eine Zuwendung des

Landes erhalten.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Verantwortlich: Martin Krems

Pressestelle

Halberstädter Straße 2 / Am Platz des 17. Juni

39112  Magdeburg

Tel: (0391) 567-5504/-5516/-5517

Fax: (0391) 567-5520

Mail:

Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

Impressum:Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-AnhaltVerantwortlich:Danilo WeiserPressesprecherHalberstädter Straße 2 / am "Platz des 17. Juni"39112 MagdeburgTel: (0391) 567-5504/-5514/-5516/-5517/-5377Fax: (0391) 567-5520Mail: Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de