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Burgenlandkreis erhält erneut über 95.000
Euro für Straßenausbaumaßnahme

15.12.2009, Magdeburg – 252

  • Ministerium für Inneres und Sport

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 252/09

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 252/09

 

 

 

Magdeburg, den 15. Dezember 2009

 

 

 

 

 

Burgenlandkreis erhält erneut über 95.000

Euro für Straßenausbaumaßnahme

 

Durch das Innenministerium wurden

dem Burgenlandkreis zur Aufbringung des

Eigenanteils für die vom Bund geförderte Straßenausbaumaßnahme der K

2206 (von der Anbindung der L 190 in Richtung K 2203) 96.641,25 Euro nach dem Finanz­ausgleichsgesetz zur

Verfügung gestellt. Der Burgenlandkreis erhielt vom Innenministerium bereits

Anfang Dezember diesen Jahres für den Straßenausbau der K 2253 eine finanzielle

Unterstützung in Höhe von 58.938 Euro.

 

Das Land unterstützt mit

solchen Zahlungen Kommunen, die den notwendigen Eigenanteil geförderter

Straßenbaumaßnah­men aus eigener Kraft finanziell nicht erbringen können, so

dass ein Wegfall der Förderung droht.

 

Innenstaatssekretär Rüdiger Erben (SPD): ¿Diese

Straßenaus­baumaßnahme im Burgenlandkreis trägt dem Bedürfnis der Bewohner im

Raum Teuchern an leistungsfähige kommunale Verkehrsnetze, die Voraussetzung für

Mobilität und Lebens­qualität der Menschen sind, Rechnung. Ohne die Unterstützung

des Landes könnten insbesondere Kommunen, die gehalten sind, ihren Haushalt zu

konsolidieren, derartige Straßenausbau­maßnahmen nicht in die Tat umsetzen.¿

 

Auf der Grundlage des Gesetzes

zur Entflechtung von Gemein­schaftsaufgaben und Finanzhilfen (EntflechtG)

gewährt der Bund den Ländern Finanzhilfen für Investitionen zur Verbesserung

der Verkehrsverhältnisse. Mit diesen Geldern werden hauptsächlich der kommunale

Straßenbau und der öffentliche Nahverkehr der Gemeinden des Landes unterstützt.

Dabei muss der Antragssteller einen Eigenanteil in Höhe von 25 % der benötigten

Finanzmittel erbringen. Ist er dazu finanziell nicht in der Lage, so dass ein

Wegfall der Förderung droht, kann er gemäß § 11a Abs. 2 FAG eine Zuwendung des

Landes erhalten.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Verantwortlich: Martin Krems

Pressestelle

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39112  Magdeburg

Tel: (0391) 567-5504/-5516/-5517

Fax: (0391) 567-5520

Mail:

Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

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