Burgenlandkreis erhält erneut über 95.000
Euro für Straßenausbaumaßnahme
15.12.2009, Magdeburg – 252
- Ministerium für Inneres und Sport
Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 252/09
Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 252/09
Magdeburg, den 15. Dezember 2009
Burgenlandkreis erhält erneut über 95.000
Euro für Straßenausbaumaßnahme
Durch das Innenministerium wurden
dem Burgenlandkreis zur Aufbringung des
Eigenanteils für die vom Bund geförderte Straßenausbaumaßnahme der K
2206 (von der Anbindung der L 190 in Richtung K 2203) 96.641,25 Euro nach dem Finanzausgleichsgesetz zur
Verfügung gestellt. Der Burgenlandkreis erhielt vom Innenministerium bereits
Anfang Dezember diesen Jahres für den Straßenausbau der K 2253 eine finanzielle
Unterstützung in Höhe von 58.938 Euro.
Das Land unterstützt mit
solchen Zahlungen Kommunen, die den notwendigen Eigenanteil geförderter
Straßenbaumaßnahmen aus eigener Kraft finanziell nicht erbringen können, so
dass ein Wegfall der Förderung droht.
Innenstaatssekretär Rüdiger Erben (SPD): ¿Diese
Straßenausbaumaßnahme im Burgenlandkreis trägt dem Bedürfnis der Bewohner im
Raum Teuchern an leistungsfähige kommunale Verkehrsnetze, die Voraussetzung für
Mobilität und Lebensqualität der Menschen sind, Rechnung. Ohne die Unterstützung
des Landes könnten insbesondere Kommunen, die gehalten sind, ihren Haushalt zu
konsolidieren, derartige Straßenausbaumaßnahmen nicht in die Tat umsetzen.¿
Auf der Grundlage des Gesetzes
zur Entflechtung von Gemeinschaftsaufgaben und Finanzhilfen (EntflechtG)
gewährt der Bund den Ländern Finanzhilfen für Investitionen zur Verbesserung
der Verkehrsverhältnisse. Mit diesen Geldern werden hauptsächlich der kommunale
Straßenbau und der öffentliche Nahverkehr der Gemeinden des Landes unterstützt.
Dabei muss der Antragssteller einen Eigenanteil in Höhe von 25 % der benötigten
Finanzmittel erbringen. Ist er dazu finanziell nicht in der Lage, so dass ein
Wegfall der Förderung droht, kann er gemäß § 11a Abs. 2 FAG eine Zuwendung des
Landes erhalten.
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