Bauminister Daehre: Pflicht zum
Einbau von Rauchwarnmeldern -
11.12.2009, Magdeburg – 186
- Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr
Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr - Pressemitteilung Nr.:
186/09
Ministerium für Landesentwicklung
und Verkehr - Pressemitteilung Nr.: 186/09
Magdeburg, den 11. Dezember 2009
Bauminister Daehre: Pflicht zum
Einbau von Rauchwarnmeldern -
Zulassung von Bauprodukten wird
genauer geregelt
Bauherren und Eigentümer
von Wohnungen müssen künftig Schlaf- und Kinderzimmer sowie Flure, die als
Rettungsweg dienen, mit so genannten Rauchwarnmeldern ausstatten. Eine
entsprechende Vorschrift enthält das heute vom Landtag verabschiedete Gesetz
zur Änderung der Landesbauordnung. ¿Damit soll die Entstehung von Bränden und
Rauch möglichst früh erkannt werden, um den Menschen genügend Zeit zur Flucht,
zur Brandmeldung und zur Brandbekämpfung zu geben¿, sagte Sachsen-Anhalts
Bauminister Dr. Karl-Heinz Daehre heute am Rande der Landtagssitzung. Bei
Neubauten und Sanierungsmaßnahmen sei diese Verpflichtung mit Inkrafttreten der
geänderten Bauordnung gültig. Für den übrigen Wohnungsbestand sehe das Gesetz
eine Nachrüstung mit Rauchwarnmeldern bis Ende 2015 vor.
Nach Auskunft des
Bauministers gehören ähnliche Regelungen in vielen anderen Bundesländern
bereits zum Standard. Deutschlandweit würden jährlich mehr als 200.000 Brände
registriert, erläuterte Daehre. Die Gefahr einer Vergiftung durch den hohen
Kohlenmonoxidgehalt im Brandrauch sei bei Schlafenden besonders hoch. Vor allem
kleinere Kinder seien oft nicht in der Lage, sich rechtzeitig in Sicherheit zu
bringen. ¿Die Bauaufsichtsbehörden werden daher künftig bei der Erteilung von
Baugenehmigungen prüfen, ob der Einbau von Rauchwarnmeldern vorgesehen ist¿,
fügte er hinzu.
Die neuen Bestimmungen
treten am Tage nach Verkündung der Vorschrift im Gesetz- und Verordnungsblatt
in Kraft. Die entstehenden Kosten für Bauherrn sind im Verhältnis zu den
Gesamtkosten bei Neubauten gering. Bei der Nachrüstung von Bestandswohnungen
wird mit Kosten von rund fünf bis 25 Euro je Rauchmelder zuzüglich Montage
gerechnet.
Eine weitere Änderung der
Bauordnung betrifft den Nachweis der Verwendbarkeit von Bauprodukten. Als
Konsequenz aus den Beschwerdeverfahren der Kommission der Europäischen
Gemeinschaften gegen die Bundesrepublik Deutschland sollen die Voraussetzungen für
die Zulassung von Bauprodukten im Einzelfall genauer und unmissverständlicher
geregelt werden.
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Tel: (0391) 567-7504
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presse@mlv.sachsen-anhalt.de
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