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Bauminister Daehre: Pflicht zum
Einbau von Rauchwarnmeldern -

11.12.2009, Magdeburg – 186

  • Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr

 

 

 

 

 

Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr - Pressemitteilung Nr.:

186/09

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium für Landesentwicklung

und Verkehr - Pressemitteilung Nr.: 186/09

 

 

 

Magdeburg, den 11. Dezember 2009

 

 

 

Bauminister Daehre: Pflicht zum

Einbau von Rauchwarnmeldern -

 

Zulassung von Bauprodukten wird

genauer geregelt

 

 

 

Bauherren und Eigentümer

von Wohnungen müssen künftig Schlaf- und Kinderzimmer sowie Flure, die als

Rettungsweg dienen, mit so genannten Rauchwarnmeldern ausstatten. Eine

entsprechende Vorschrift enthält das heute vom Landtag verabschiedete Gesetz

zur Änderung der Landesbauordnung. ¿Damit soll die Entstehung von Bränden und

Rauch möglichst früh erkannt werden, um den Menschen genügend Zeit zur Flucht,

zur Brandmeldung und zur Brandbekämpfung zu geben¿, sagte Sachsen-Anhalts

Bauminister Dr. Karl-Heinz Daehre heute am Rande der Landtagssitzung. Bei

Neubauten und Sanierungsmaßnahmen sei diese Verpflichtung mit Inkrafttreten der

geänderten Bauordnung gültig. Für den übrigen Wohnungsbestand sehe das Gesetz

eine Nachrüstung mit Rauchwarnmeldern bis Ende 2015 vor.

 

 

 

Nach Auskunft des

Bauministers gehören ähnliche Regelungen in vielen anderen Bundesländern

bereits zum Standard. Deutschlandweit würden jährlich mehr als 200.000 Brände

registriert, erläuterte Daehre. Die Gefahr einer Vergiftung durch den hohen

Kohlenmonoxidgehalt im Brandrauch sei bei Schlafenden besonders hoch. Vor allem

kleinere Kinder seien oft nicht in der Lage, sich rechtzeitig in Sicherheit zu

bringen. ¿Die Bauaufsichtsbehörden werden daher künftig bei der Erteilung von

Baugenehmigungen prüfen, ob der Einbau von Rauchwarnmeldern vorgesehen ist¿,

fügte er hinzu.

 

 

 

Die neuen Bestimmungen

treten am Tage nach Verkündung der Vorschrift im Gesetz- und Verordnungsblatt

in Kraft. Die entstehenden Kosten für Bauherrn sind im Verhältnis zu den

Gesamtkosten bei Neubauten gering. Bei der Nachrüstung von Bestandswohnungen

wird mit Kosten von rund fünf bis 25 Euro je Rauchmelder zuzüglich Montage

gerechnet.

 

 

 

Eine weitere Änderung der

Bauordnung betrifft den Nachweis der Verwendbarkeit von Bauprodukten. Als

Konsequenz aus den Beschwerdeverfahren der Kommission der Europäischen

Gemeinschaften gegen die Bundesrepublik Deutschland sollen die Voraussetzungen für

die Zulassung von Bauprodukten im Einzelfall genauer und unmissverständlicher

geregelt werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Ministerium für Landesentwicklung und

Verkehr

Pressestelle

Turmschanzenstraße 30

39114 Magdeburg

Tel: (0391) 567-7504

Fax: (0391) 567-7509

Mail:

presse@mlv.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

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