Über 140.000 Euro für Straßenbaumaßnahmen im
Landkreis Börde
10.12.2009, Magdeburg – 247
- Ministerium für Inneres und Sport
Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 247/09
Ministerium des Innern -
Pressemitteilung Nr.: 247/09
Magdeburg, den 10. Dezember 2009
Über 140.000 Euro für Straßenbaumaßnahmen im
Landkreis Börde
Das Innenministerium stellt
insgesamt einen Betrag in Höhe von 140.960 Euro als aufzubringende Eigenanteile
für vom Bund geförderte Straßenbaumaßnahmen im Landkreis Börde zur Verfügung.
Die Gemeinde
Sülzetal im Landkreis Börde erhält 75.000 Euro für den Ausbau der Halberstädter
Straße im Ortsteil Langenweddingen sowie 20.125 Euro für den Bau von
Nebenanlagen der B 246a, Ortsdurchfahrt Bahrendorf. Dem Landkreis selbst wurden
45.835 Euro für den Ausbau der K 1149, Ortslage Emden bewilligt.
Die Bereitstellung der Mittel erfolgt auf Grundlage des Finanzausgleichsgesetzes
(FAG). Danach können Kommunen unter anderem finanzielle Unterstützung des
Landes für den zu erbringenden Eigenanteil vom Bund geförderter Baumaßnahmen
erhalten, wenn sie diesen nicht selbst erbringen können, so dass die
Gesamtfinanzierung nicht gesichert ist .
Innenminister Holger Hövelmann
(SPD): ¿Gut ausgebaute Verkehrswege, insbesondere im ländlichen Raum, sind
einerseits für die wirtschaftliche Entwicklung von enormer Bedeutung,
andererseits verbessern sie die Verkehrssituation der hier lebenden Menschen. Insbesondere
Kommunen, die ihren Haushalt konsolidieren müssen, könnten ohne die
finanzielle Unterstützung des Landes derartige Straßenausbaumaßnahmen nicht in
die Tat umsetzen. Deshalb wird die Landesregierung derartige Investitionen auch
künftig möglich machen.¿
Auf der Grundlage des Gesetzes
zur Entflechtung von Gemeinschaftsaufgaben und Finanzhilfen (EntflechtG) gewährt
der Bund den Ländern Finanzhilfen für Investitionen zur Verbesserung der
Verkehrsverhältnisse. Mit diesen Geldern werden hauptsächlich der kommunale
Straßenbau und der öffentliche Nahverkehr der Gemeinden des Landes unterstützt.
Dabei muss der Antragssteller einen Eigenanteil in Höhe von 25 % der benötigten
Finanzmittel erbringen. Ist er dazu finanziell nicht in der Lage, so dass ein
Wegfall der Förderung droht, kann er gemäß § 11a Abs. 2 FAG eine Zuwendung des
Landes erhalten.
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