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Über 140.000 Euro für Straßenbaumaßnahmen im
Landkreis Börde

10.12.2009, Magdeburg – 247

  • Ministerium für Inneres und Sport

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 247/09

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium des Innern -

Pressemitteilung Nr.: 247/09

 

 

 

Magdeburg, den 10. Dezember 2009

 

 

 

 

 

Über 140.000 Euro für Straßenbaumaßnahmen im

Landkreis Börde

 

Das Innenministerium stellt

insgesamt einen Betrag in Höhe von 140.960 Euro als aufzubringende Eigenanteile

für vom Bund geförderte Straßenbaumaßnahmen im Landkreis Börde zur Verfügung.

 

Die Gemeinde

Sülzetal im Landkreis Börde erhält 75.000 Euro für den Ausbau der Halberstädter

Straße im Ortsteil Langen­weddingen sowie 20.125 Euro für den Bau von

Nebenanlagen der B 246a, Ortsdurchfahrt Bahrendorf. Dem Landkreis selbst wurden

45.835 Euro für den Ausbau der K 1149, Ortslage Emden bewilligt.

 

Die Bereitstellung der Mittel erfolgt auf Grundlage des Finanz­ausgleichsgesetzes

(FAG). Danach können Kommunen unter anderem finanzielle Unterstützung des

Landes für den zu erbringenden Eigenanteil vom Bund geförderter Bau­maßnahmen

erhalten, wenn sie diesen nicht selbst erbringen können, so dass die

Gesamtfinanzierung nicht gesichert ist .

 

Innenminister Holger Hövelmann

(SPD): ¿Gut ausgebaute Verkehrswege, insbesondere im ländlichen Raum, sind

einerseits für die wirtschaftliche Entwicklung von enormer Bedeutung,

andererseits verbessern sie die Verkehrssituation der hier lebenden Menschen. Insbesondere

Kommu­nen, die ihren Haushalt konsolidieren müssen, könnten ohne die

finanzielle Unterstützung des Landes derartige Straßenaus­baumaßnahmen nicht in

die Tat umsetzen. Deshalb wird die Landesregierung derartige Investitionen auch

künftig möglich machen.¿

 

Auf der Grundlage des Gesetzes

zur Entflechtung von Gemein­schaftsaufgaben und Finanzhilfen (EntflechtG) gewährt

der Bund den Ländern Finanzhilfen für Investitionen zur Verbesserung der

Verkehrsverhältnisse. Mit diesen Geldern werden hauptsächlich der kommunale

Straßenbau und der öffentliche Nahverkehr der Gemeinden des Landes unterstützt.

Dabei muss der Antragssteller einen Eigenanteil in Höhe von 25 % der benötigten

Finanzmittel erbringen. Ist er dazu finanziell nicht in der Lage, so dass ein

Wegfall der Förderung droht, kann er gemäß § 11a Abs. 2 FAG eine Zuwendung des

Landes erhalten.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Verantwortlich: Martin Krems

Pressestelle

Halberstädter Straße 2 / Am Platz des 17. Juni

39112  Magdeburg

Tel: (0391) 567-5504/-5516/-5517

Fax: (0391) 567-5520

Mail:

Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

Impressum:Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-AnhaltVerantwortlich:Danilo WeiserPressesprecherHalberstädter Straße 2 / am "Platz des 17. Juni"39112 MagdeburgTel: (0391) 567-5504/-5514/-5516/-5517/-5377Fax: (0391) 567-5520Mail: Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de