Finanzzuweisung Straßenbau: Dessau-Roßlau
erhält über 200.000 Euro
10.12.2009, Magdeburg – 248
- Ministerium für Inneres und Sport
Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 248/09
Ministerium des Innern -
Pressemitteilung Nr.: 248/09
Magdeburg, den 10. Dezember 2009
Finanzzuweisung Straßenbau: Dessau-Roßlau
erhält über 200.000 Euro
Zur Aufbringung des Eigenanteils
für eine vom Bund geförderte Straßenbaumaßnahme erhält die Stadt Dessau-Roßlau
vom Innenministerium 208.594 Euro.
Der
Zuweisungsbetrag fließt in den Ausbau des Verkehrsknotens Am Hanfgarten/Anhalter
Straße in Dessau-Mosigkau.
Die Baumaßnahme
wird durch den Bund finanziell gefördert, allerdings muss der Antragsteller den
dafür notwendigen Eigenanteil selbst erbringen. Da die Stadt Dessau-Roßlau dazu
finanziell nicht in der Lage ist, so dass ein Wegfall der Förderung droht, wird
der Betrag vom Land zur Verfügung gestellt.
Innenminister Holger Hövelmann
(SPD): ¿Das Land hat kommunale Verkehrsinvestitionen in Dessau-Roßlau bereits
in großem Umfang unterstützt. Ich freue mich, dass jetzt auch ein Stadtteil wie
Mosigkau davon profitiert.¿
Auf der Grundlage
des Gesetzes zur Entflechtung von Gemeinschaftsaufgaben und Finanzhilfen
(EntflechtG) gewährt der Bund den Ländern Finanzhilfen für Investitionen zur Verbesserung
der Verkehrsverhältnisse. Mit diesen Geldern werden hauptsächlich der kommunale
Straßenbau und der öffentliche Nahverkehr der Gemeinden des Landes unterstützt.
Dabei muss der Antragssteller einen Eigenanteil in Höhe von 25 % der benötigten
Finanzmittel erbringen. Ist er dazu finanziell nicht in der Lage, so dass ein
Wegfall der Förderung droht, kann er gemäß § 11a Abs. 2 Finanzausgleichsgesetz
(FAG) eine Zuwendung des Landes erhalten.
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