Landeshauptstadt Magdeburg erhält über
430.000 Euro für Straßenausbaumaßnahmen
10.12.2009, Magdeburg – 249
- Ministerium für Inneres und Sport
Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 249/09
Ministerium des Innern -
Pressemitteilung Nr.: 249/09
Magdeburg, den 10. Dezember 2009
Landeshauptstadt Magdeburg erhält über
430.000 Euro für Straßenausbaumaßnahmen
Der Landeshauptstadt Magdeburg
wurden durch das Innenministerium zur
Aufbringung der Eigenanteile für vom Bund geförderte Straßenbaumaßnahmen insgesamt 435.019,39 Euro nach
dem Finanzausgleichsgesetz (FAG) bereit
gestellt.
Die
Zuweisungsbeträge sind für den vierspurigen Ausbau des Schleinufers zwischen
Geißlerstraße und Kiek in de Köken (177.073,53 Euro), den Ausbau der
Bundesstraße 1/Neuer Renneweg (165.842,15 Euro) und der Erneuerung der
Klinkebrücke/Schönebecker Straße (92.103,71 Euro) bestimmt.
Es handelt sich bei den
Zuwendungsbeträgen, um den notwendigen Eigenanteil, um weitere Finanzhilfen
des Bundes in Anspruch nehmen zu können. Das Land unterstützt mit solchen
Zahlungen die Kommunen, die diesen Eigenanteil finanziell nicht erbringen
können, so dass ein Wegfall der Förderung droht.
Innenminister Holger Hövelmann (SPD): ¿Die Landeshauptstadt Magdeburg
ist mit den Schwerpunktbranchen Maschinen- und Anlagenbau, Umwelttechnologie
und Kreislaufwirtschaft, Gesundheitswirtschaft sowie Logistik bereits ein
attraktiver Wirtschaftsstandort im Land. Um auch zukünftig konkurrenzfähig zu
sein und neue Unternehmen für die Landhauptstadt zu gewinnen, ist der Ausbau
der Verkehrsinfrastruktur von entscheidender Bedeutung, denn die Leistungsfähigkeit
der Verkehrsnetze ist ein wichtiges Kriterium der Standortauswahl. Indem das
Land die Straßenausbauprojekte der Landeshauptstadt finanziell unterstützt,
investiert es zugleich in die wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit der Stadt.¿
Auf der Grundlage des Gesetzes
zur Entflechtung von Gemeinschaftsaufgaben und Finanzhilfen (EntflechtG)
gewährt der Bund den Ländern Finanzhilfen für Investitionen zur Verbesserung
der Verkehrsverhältnisse. Mit diesen Geldern werden hauptsächlich der kommunale
Straßenbau und der öffentliche Nahverkehr der Gemeinden des Landes unterstützt.
Dabei muss der Antragssteller
einen Eigenanteil in Höhe von 25 % der benötigten Finanzmittel erbringen. Ist
er dazu finanziell nicht in der Lage, so dass ein Wegfall der Förderung droht,
kann er gemäß § 11a Abs. 2 FAG eine Zuwendung des Landes erhalten.
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