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Landeshauptstadt Magdeburg erhält über
430.000 Euro für Straßenausbaumaßnahmen

10.12.2009, Magdeburg – 249

  • Ministerium für Inneres und Sport

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 249/09

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium des Innern -

Pressemitteilung Nr.: 249/09

 

 

 

Magdeburg, den 10. Dezember 2009

 

 

 

 

 

Landeshauptstadt Magdeburg erhält über

430.000 Euro für Straßenausbaumaßnahmen

 

Der Landeshauptstadt Magdeburg

wurden durch das Innen­ministerium zur

Aufbringung der Eigenanteile für vom Bund geförderte Straßenbaumaßnahmen insgesamt 435.019,39 Euro nach

dem Finanzausgleichsgesetz (FAG) bereit

gestellt.

 

Die

Zuweisungsbeträge sind für den vierspurigen Ausbau des Schleinufers zwischen

Geißlerstraße und Kiek in de Köken (177.073,53 Euro), den Ausbau der

Bundesstraße 1/Neuer Renneweg (165.842,15 Euro) und der Erneuerung der

Klinkebrücke/Schönebecker Straße (92.103,71 Euro) bestimmt.

 

Es handelt sich bei den

Zuwendungsbeträgen, um den notwen­digen Eigenanteil, um weitere Finanzhilfen

des Bundes in An­spruch nehmen zu können. Das Land unterstützt mit solchen

Zahlungen die Kommunen, die diesen Eigenanteil finanziell nicht erbringen

können, so dass ein Wegfall der Förderung droht.

 

Innenminister Holger Hövelmann (SPD): ¿Die Landeshauptstadt Magdeburg

ist mit den Schwerpunktbranchen Maschinen- und Anlagenbau, Umwelttechnologie

und Kreislaufwirtschaft, Gesundheitswirtschaft sowie Logistik bereits ein

attraktiver Wirtschaftsstandort im Land. Um auch zukünftig konkurrenz­fähig zu

sein und neue Unternehmen für die Landhauptstadt zu gewinnen, ist der Ausbau

der Verkehrsinfrastruktur von entscheidender Bedeutung, denn die Leistungsfähigkeit

der Verkehrsnetze ist ein wichtiges Kriterium der Standortauswahl. Indem das

Land die Straßenausbauprojekte der Landes­hauptstadt finanziell unterstützt,

investiert es zugleich in die wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit der Stadt.¿

 

Auf der Grundlage des Gesetzes

zur Entflechtung von Gemein­schaftsaufgaben und Finanzhilfen (EntflechtG)

gewährt der Bund den Ländern Finanzhilfen für Investitionen zur Verbesserung

der Verkehrsverhältnisse. Mit diesen Geldern werden hauptsächlich der kommunale

Straßenbau und der öffentliche Nahverkehr der Gemeinden des Landes unterstützt.

 

 

Dabei muss der Antragssteller

einen Eigenanteil in Höhe von 25 % der benötigten Finanzmittel erbringen. Ist

er dazu finanziell nicht in der Lage, so dass ein Wegfall der Förderung droht,

kann er gemäß § 11a Abs. 2 FAG eine Zuwendung des Landes erhalten.

 

 

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Verantwortlich: Martin Krems

Pressestelle

Halberstädter Straße 2 / Am Platz des 17. Juni

39112  Magdeburg

Tel: (0391) 567-5504/-5516/-5517

Fax: (0391) 567-5520

Mail:

Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

Impressum:Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-AnhaltVerantwortlich:Danilo WeiserPressesprecherHalberstädter Straße 2 / am "Platz des 17. Juni"39112 MagdeburgTel: (0391) 567-5504/-5514/-5516/-5517/-5377Fax: (0391) 567-5520Mail: Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de