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Innenministerium unterstützt Straßenbau im
Landkreis-Anhalt Bitterfeld mit knapp 95.000 Euro

10.12.2009, Magdeburg – 250

  • Ministerium für Inneres und Sport

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 250/09

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium des Innern -

Pressemitteilung Nr.: 250/09

 

 

 

Magdeburg, den 10. Dezember 2009

 

 

 

 

 

Innenministerium unterstützt Straßenbau im

Landkreis-Anhalt Bitterfeld mit knapp 95.000 Euro

 

I nsgesamt 94.810 Euro wurden vom

Innenministerium als aufzubringende Eigenanteile für vom Bund geförderte Straßenbaumaßnahmen

im Landkreis Anhalt-Bitterfeld bewilligt.

 

Die

Gemeinde Burgkemnitz im Landkreis Anhalt-Bitterfeld  erhält für die Ersatzbaumaßnahme Bahnübergang 28.560 Euro. Dem

Landkreis selbst wurden für den Ausbau der Kreisstraße 1245, Ortslage

Zerbst/Anhalt 66.250 Euro bewilligt.

 

Bei den Zuwendungsbeträgen

handelt es sich um den notwen­digen Eigenanteil, um weitere Finanzhilfen des

Bundes in An­spruch nehmen zu können. Das Land unterstützt mit solchen

Zahlungen Kommunen, die aufgrund ihrer finanziellen Situation nicht in der Lage

sind, diesen Eigenanteil selbst aufzubringen, so dass die Gesamtfinanzierung

nicht gesichert ist und ein Wegfall der Förderung droht.

 

Innenminister Holger Hövelmann

(SPD): ¿Um den Ansprüchen der Einwohner und der Wirtschaftsunternehmen im

Landkreis Anhalt-Bitterfeld an eine ständig wachsende Mobilität gerecht zu

werden, ist ein bedarfsgerechter Ausbau des Verkehrsnetzes von grundlegender

Bedeutung. Hierzu tragen die beiden Bauvorhaben, die ohne die finanzielle

Unterstützung des Landes nicht realisierbar wären, bei.¿

 

Auf der Grundlage des Gesetzes zur Entflechtung von Gemein­schaftsaufgaben

und Finanzhilfen (EntflechtG) gewährt der Bund den Ländern Finanzhilfen für

Investitionen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse. Mit diesen Geldern

werden hauptsächlich der kommunale Straßenbau und der öffentliche Nahverkehr

der Gemeinden des Landes unterstützt. Dabei muss der Antragssteller einen

Eigenanteil in Höhe von 25 % der benötigten Finanzmittel erbringen. Ist er dazu

finanziell nicht in der Lage, so dass ein Wegfall der Förderung droht, kann er

gemäß § 11a Abs. 2 Finanzausgleichsgesetz (FAG) eine Zuwendung des Landes

erhalten.

 

 

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Verantwortlich: Martin Krems

Pressestelle

Halberstädter Straße 2 / Am Platz des 17. Juni

39112  Magdeburg

Tel: (0391) 567-5504/-5516/-5517

Fax: (0391) 567-5520

Mail:

Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

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