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Burgenlandkreis erhält finanzielle
Unterstützung für Straßenbaumaßnahme

10.12.2009, Magdeburg – 246

  • Ministerium für Inneres und Sport

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 246/09

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium des Innern -

Pressemitteilung Nr.: 246/09

 

 

 

Magdeburg, den 10. Dezember 2009

 

 

 

 

 

Burgenlandkreis erhält finanzielle

Unterstützung für Straßenbaumaßnahme

 

Insgesamt 58.938 Euro wurden

dem Burgenlandkreis vom Innenministerium als aufzubringender Eigenanteil für die

vom Bund geförderte Straßenbauausmaßnahme der Kreisstraße 2253 (Bad Bibra ­

Thalwinkel ­ Tröbsdorf) zur Verfügung gestellt.

 

Bei dem

Zuweisungsbetrag handelt es sich um den notwen­digen Eigenanteil, um weitere

Finanzhilfen des Bundes in An­spruch nehmen zu können. Das Land unterstützt mit

solchen Zahlungen die Kommunen, die diesen Eigenanteil finanziell nicht

erbringen können, so dass ein Wegfall der Förderung droht.

 

Innenstaatssekretär Rüdiger Erben (SPD): ¿Der

Burgenland­kreis verfügt mit den Autobahnen A 9 und A 38 bereits über eine gute

Verkehrsanbindung. Jedoch lässt sich die Leistungsfähigkeit der Infrastruktur

eines Landkreises nicht nur anhand großer Verkehrstrassen ableiten, sondern ist

vor allem auch an der Kapazität des kommunalen Straßennetzes zu erkennen. Der

Straßenausbau der Kreisstraße 2253 trägt zur Verbesserung der

Verkehrsinfrastruktur im ländlichen Raum bei und kommt damit nicht nur den

Einwohnern vor Ort, sondern dem gesamten Burgenlandkreis zugute.¿

 

Auf der Grundlage des Gesetzes zur Entflechtung von

Gemein­schaftsaufgaben und Finanzhilfen (EntflechtG) gewährt der Bund den

Ländern Finanzhilfen für Investitionen zur Verbesserung der

Verkehrsverhältnisse. Mit diesen Geldern werden hauptsächlich der kommunale

Straßenbau und der öffentliche Nahverkehr der Gemeinden des Landes unterstützt.

Dabei muss der Antragssteller einen Eigenanteil in Höhe von 25 % der benötigten

Finanzmittel erbringen. Ist er dazu finanziell nicht in der Lage, so dass ein

Wegfall der Förderung droht, kann er gemäß § 11a Abs. 2 Finanzausgleichsgesetz

(FAG) eine Zuwendung des Landes erhalten.

 

 

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Verantwortlich: Martin Krems

Pressestelle

Halberstädter Straße 2 / Am Platz des 17. Juni

39112  Magdeburg

Tel: (0391) 567-5504/-5516/-5517

Fax: (0391) 567-5520

Mail:

Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

Impressum:Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-AnhaltVerantwortlich:Danilo WeiserPressesprecherHalberstädter Straße 2 / am "Platz des 17. Juni"39112 MagdeburgTel: (0391) 567-5504/-5514/-5516/-5517/-5377Fax: (0391) 567-5520Mail: Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de