Teilentschuldungsprogramm für die
Kommunen
08.12.2009, Magdeburg – 671
- Staatskanzlei und Ministerium für Kultur
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 671/09
Staatskanzlei - Pressemitteilung
Nr.: 671/09
Magdeburg, den 8. Dezember 2009
Teilentschuldungsprogramm für die
Kommunen
Die
Landesregierung hat sich heute mit der Konzeption für ein kommunales
Teilentschuldungsprogramm befasst.
Vorbehaltlich
der Entscheidung des Landtags wird ein Programm auf den Weg gebracht, das die
Kommunen des Landes um einen Betrag von über 500 Mio. ¿ beim Schuldendienst
entlastet. Damit will das Land die Kommunen bei der Haushaltskonsolidierung
unterstützen. Die Kreditmarktschulden der Kommunen beliefen sich am Ende des
vergangenen Jahres auf 2,92 Mrd. ¿; dazu kamen Kassenkredite in Höhe von 969
Mio. ¿. Durch das geplante Programm soll die Kreditmarktverschuldung innerhalb
von 15 Jahren um rund 1,3 Mrd. ¿ abgebaut werden.
Die
Verteilung der Mittel auf Landkreise, kreisangehörige Gemeinden und kreisfreie
Städte erfolgt im Einvernehmen mit den kommunalen Spitzenverbänden, die bei
den konzeptionellen Überlegungen frühzeitig einbezogen wurden.
Im
Detail sieht das Programm vor, dass in den Jahren 2010 bis 2014 umzuschuldende
Kapitalmarktkredite in Höhe von rund 1,3 Mrd. ¿ von der IB übernommen und
fortgeführt werden. Dabei wird ein 30%iger Tilgungszuschuss sowie eine
Zinsvergünstigung gewährt. Für das Teilentschuldungsprogramm werden in den
Jahren 2012 bis 2024 Ausgaben aus dem Landeshaushalt in Höhe von rund 629 Mio.
¿ erforderlich sein.
Die
Haushaltskonsolidierung von Bund, Ländern und Gemeinden ist unter Wirkung einer
Schuldenbremse innerhalb der Föderalismuskommission II für die nächsten 10
Jahre vereinbart worden. Sachsen-Anhalt stehen dafür finanzielle Mittel zur
Verfügung. Begleitet wird dieser Prozess durch einen neu zu bildenden
Stabilitätsrat.
Als
einziges Bundesland will Sachsen-Anhalt seine Haushaltskonsolidierung mit einer
gelebten Konsolidierungspartnerschaft gegenüber den Kommunen verbinden. Neben
einem konjunkturunabhängigen Finanzausgleichsgesetz soll auch die
Teilentschuldung den Kommunen eine Konsolidierung ihrer Haushalte ermöglichen.
Das
Land und die Kommunen müssen bis 2019 auf eigenen wirtschaftlichen und
finanzpolitischen Füßen stehen.
¿Die
von uns vorgesehene Konsolidierungspartnerschaft beinhaltet aber auch
Verpflichtungen. So erwarten wir, dass der umgeschuldete Restbetrag innerhalb
von 10 Jahren getilgt wird, die gemeinsam vereinbarten Konsolidierungsziele
eingehalten werden und grundsätzlich die Bereitschaft erklärt wird, keine neuen
Kredite aufzunehmen. Jährlich ist darüber hinaus durch die Kommunen ein Fortschrittsbericht
gegenüber dem Land zu erstellen¿, erklärte Finanzminister Bullerjahn zu den
Rahmenbedingungen des Teilentschuldungsprogramms.
Im
Übrigen gilt: Werden die Konsolidierungsziele verfehlt, kann es zum Verlust der
Zinsvergünstigung kommen.
¿Hohe
Schulden von Kommunen verhindern notwendige Zukunftsinvestitionen. Mit dem
Teilentschuldungsprogramm sorgen wir dafür, dass viele Kommunen in ihren
Haushalten wieder mehr Luft bekommen¿, erklärte Innenminister Holger Hövelmann.
¿Das ist ein weiterer Beitrag zur Konsolidierungspartnerschaft von Land und
Kommunen. Gleichzeitig müssen hochverschuldete Städte und Gemeinden durch
konsequentes Sparen weiter zum Schuldenabbau beitragen.¿ Hövelmann erinnerte
daran, dass die Kommunen mit dem neuen Finanzausgleichsgesetz, das in dieser
Woche im Landtag zur Beschlussfassung ansteht, gegenüber der geltenden Rechtslage
insgesamt finanziell erheblich besser gestellt werden.
Mit
der Projektentwicklung und der Programmabwicklung in den nächsten Jahren ist,
wie bei Start I, die Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB) beauftragt worden.
Impressum:
Staatskanzlei
des Landes Sachsen-Anhalt
Pressestelle
Hegelstraße 42
39104 Magdeburg
Tel: (0391) 567-6666
Fax: (0391) 567-6667
Mail:
staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de
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