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Teilentschuldungsprogramm für die
Kommunen

08.12.2009, Magdeburg – 671

  • Staatskanzlei und Ministerium für Kultur

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 671/09

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung

Nr.: 671/09

 

 

 

Magdeburg, den 8. Dezember 2009

 

 

 

Teilentschuldungsprogramm für die

Kommunen

 

Die

Landesregierung hat sich heute mit der Konzeption für ein kommunales

Teilentschuldungsprogramm befasst.

 

Vorbehaltlich

der Entscheidung des Landtags wird ein Programm auf den Weg gebracht, das die

Kommunen des Landes um einen Betrag von über 500 Mio. ¿ beim Schuldendienst

entlastet. Damit will das Land die Kommunen bei der Haushaltskonsolidierung

unterstützen. Die Kreditmarktschulden der Kommunen beliefen sich am Ende des

vergangenen Jahres auf 2,92 Mrd. ¿; dazu kamen Kassenkredite in Höhe von 969

Mio. ¿. Durch das geplante Programm soll die Kreditmarktverschuldung innerhalb

von 15 Jahren um rund 1,3 Mrd. ¿ abgebaut werden.

 

Die

Verteilung der Mittel auf Landkreise, kreisangehörige Gemeinden und kreisfreie

Städte erfolgt im Einvernehmen mit den kommunalen Spitzenverbänden, die bei

den  konzeptionellen Überlegungen frühzeitig einbezogen wurden.

 

Im

Detail sieht das Programm vor, dass in den Jahren 2010 bis 2014 umzuschuldende

Kapitalmarktkredite in Höhe von rund 1,3 Mrd. ¿ von der IB übernommen und

fortgeführt werden. Dabei wird ein 30%iger Tilgungszuschuss sowie eine

Zinsvergünstigung gewährt. Für das Teilentschuldungsprogramm werden in den

Jahren 2012 bis 2024 Ausgaben aus dem Landeshaushalt in Höhe von rund 629 Mio.

¿ erforderlich sein.

 

Die

Haushaltskonsolidierung von Bund, Ländern und Gemeinden ist unter Wirkung einer

Schuldenbremse innerhalb der Föderalismuskommission II für die nächsten 10

Jahre vereinbart worden. Sachsen-Anhalt stehen dafür finanzielle Mittel zur

Verfügung. Begleitet wird dieser Prozess durch einen neu zu bildenden

Stabilitätsrat.

 

Als

einziges Bundesland will Sachsen-Anhalt seine Haushaltskonsolidierung mit einer

gelebten Konsolidierungspartnerschaft gegenüber den Kommunen verbinden. Neben

einem konjunkturunabhängigen Finanzausgleichsgesetz soll auch die

Teilentschuldung den Kommunen eine Konsolidierung ihrer Haushalte ermöglichen.

 

Das

Land und die Kommunen müssen bis 2019 auf eigenen wirtschaftlichen und

finanzpolitischen Füßen stehen.

 

 ¿Die

von uns vorgesehene Konsolidierungspartnerschaft  beinhaltet aber auch

Verpflichtungen. So erwarten wir, dass der umgeschuldete Restbetrag innerhalb

von 10 Jahren getilgt wird, die gemeinsam vereinbarten Konsolidierungsziele

eingehalten werden und grundsätzlich die Bereitschaft erklärt wird, keine neuen

Kredite aufzunehmen. Jährlich ist darüber hinaus durch die Kommunen ein Fortschrittsbericht

gegenüber dem Land zu erstellen¿, erklärte Finanzminister Bullerjahn zu den

Rahmenbedingungen des Teilentschuldungsprogramms.

 

Im

Übrigen gilt: Werden die Konsolidierungsziele verfehlt, kann es zum Verlust der

Zinsvergünstigung kommen.

 

¿Hohe

Schulden von Kommunen verhindern notwendige Zukunftsinvestitionen. Mit dem

Teilentschuldungsprogramm sorgen wir dafür, dass viele Kommunen in ihren

Haushalten wieder mehr Luft bekommen¿, erklärte Innenminister Holger Hövelmann.

¿Das ist ein weiterer Beitrag zur Konsolidierungspartnerschaft von Land und

Kommunen. Gleichzeitig müssen hochverschuldete Städte und Gemeinden durch

konsequentes Sparen weiter zum Schuldenabbau beitragen.¿ Hövelmann erinnerte

daran, dass die Kommunen mit dem neuen Finanzausgleichsgesetz, das in dieser

Woche im Landtag zur Beschlussfassung ansteht, gegenüber der geltenden Rechtslage

insgesamt finanziell erheblich besser gestellt werden.

 

Mit

der Projektentwicklung und der Programmabwicklung in den nächsten Jahren ist,

wie bei Start I, die Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB) beauftragt worden.

 

 

 

Impressum:

 

Staatskanzlei

des Landes Sachsen-Anhalt

Pressestelle

Hegelstraße 42

39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6666

Fax: (0391) 567-6667

Mail:

staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

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Hegelstraße 42

39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6666

Fax: (0391) 567-6667

Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de