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Landkreis Jerichower Land erhält finanzielle
Unterstützung für Straßenbaumaßnahme

08.12.2009, Magdeburg – 241

  • Ministerium für Inneres und Sport

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 241/09

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium des Innern -

Pressemitteilung Nr.: 241/09

 

 

 

Magdeburg, den 8. Dezember 2009

 

 

 

 

 

Landkreis Jerichower Land erhält finanzielle

Unterstützung für Straßenbaumaßnahme

 

Das Innenministerium gewährte

dem Landkreis Jerichower Land eine Zuweisung in Höhe von 80.434,67Euro zur

Aufbringung des Eigenanteils für eine vom Bund geförderte Straßenbaumaßnahme.

Der Zuweisungsbetrag fließt in den Ausbau der Kreisstraße 1202, Ortslage

Schlagenthin einschließlich des Brückenbauwerks.

 

Das Land unterstützt mit

solchen Zahlungen Kommunen, die den notwendigen Eigenanteil geförderter

Straßenbaumaßnah­men aus eigener Kraft finanziell nicht erbringen können, so

dass die Gesamtfinanzierung nicht gesichert ist und ein Wegfall der Förderung

droht.

 

Innenminister Hövelmann (SPD): ¿Der Landkreis

Jerichower Land verfügt mit der Bundesautobahn 2, der Bundesstraße 1 sowie dem

Wasserstraßenkreuz bei Hohenwarthe bereits über ein gut strukturiertes

Verkehrsnetz. Neben dem Ausbau von Autobahnen und Bundesstraßen ist

insbesondere auch der kommunale Straßenausbau für eine umfassend

leistungsfähige Verkehrsinfrastruktur von Bedeutung. Das Straßenausbauvorhaben

im Jerichower Land verbessert nicht nur die Verkehrssituation für die Bewohner

vor Ort, sondern trägt insgesamt zu einem leistungsfähigeren Straßennetz in

unserem Land bei.¿

 

Auf der Grundlage des Gesetzes

zur Entflechtung von Gemein­schaftsaufgaben und Finanzhilfen (EntflechtG)

gewährt der Bund den Ländern Finanzhilfen für Investitionen zur Verbes­serung

der Verkehrsverhältnisse. Mit diesen Geldern werden hauptsächlich der kommunale

Straßenbau und der öffentliche Nahverkehr der Gemeinden des Landes unterstützt.

Dabei muss der Antragssteller einen Eigenanteil in Höhe von 25 % der benötigten

Finanzmittel erbringen. Ist er dazu finanziell nicht in der Lage, so dass ein

Wegfall der Förderung droht, kann er gemäß § 11a Abs. 2 Finanzausgleichsgesetz

(FAG) eine Zuwendung des Landes erhalten.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Verantwortlich: Martin Krems

Pressestelle

Halberstädter Straße 2 / Am Platz des 17. Juni

39112  Magdeburg

Tel: (0391) 567-5504/-5516/-5517

Fax: (0391) 567-5520

Mail:

Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

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