Förderung des Straßenbaus: Hettstedt erhält
über 55.000 Euro
08.12.2009, Magdeburg – 240
- Ministerium für Inneres und Sport
Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 240/09
Ministerium des Innern -
Pressemitteilung Nr.: 240/09
Magdeburg, den 8. Dezember 2009
Förderung des Straßenbaus: Hettstedt erhält
über 55.000 Euro
Der Stadt Hettstedt wurde vom
Innenministerium 57.596,33 Euro
zur Aufbringung des Eigenanteils
für eine vom Bund geförderte Straßenbaumaßnahme zur Verfügung gestellt.
Der Zuweisungsbetrag ist für
den Bau der Zubringerstraße Z 2 zur B 180n (Hettsttedt, Mansfeld,
Klostermannsfeld) bewilligt.
Das Land
unterstützt mit solchen Zahlungen Kommunen, die den notwendigen Eigenanteil
geförderter Straßenbaumaßnahmen aus eigener Kraft finanziell nicht erbringen
können, so dass die Gesamtfinanzierung nicht gesichert ist und ein Wegfall der
Förderung droht.
Innenminister Hövelmann (SPD): ¿Ein gut ausgebautes
Straßennetz ist eine entscheidende Voraussetzung für die Ansiedlung neuer
Wirtschaftsunternehmen und damit für das
Wirtschaftswachstum im Land. Jede Straßenbaumaßnahme trägt zum einen
dazu bei, den Ansprüchen der Bevölkerung an eine ständig wachsende Mobilität
gerecht zu werden und erhöht zum anderen die Attraktivität des Landes für neue
Unternehmen.¿
Auf der Grundlage des
Gesetzes zur Entflechtung von Gemeinschaftsaufgaben und Finanzhilfen
(EntflechtG) gewährt der Bund den Ländern Finanzhilfen für Investitionen zur
Verbesserung der Verkehrsverhältnisse. Mit diesen Geldern werden hauptsächlich
der kommunale Straßenbau und der öffentliche Nahverkehr der Gemeinden des
Landes unterstützt. Dabei muss der Antragssteller einen Eigenanteil in Höhe von
25 % der benötigten Finanzmittel erbringen. Ist er dazu finanziell nicht in der
Lage, so dass ein Wegfall der Förderung droht, kann er gemäß § 11a Abs. 2
Finanzausgleichsgesetz (FAG) eine Zuwendung des Landes erhalten.
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