Straßenbauförderung ? Halle erhält 250.000
Euro
08.12.2009, Magdeburg – 238
- Ministerium für Inneres und Sport
Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 238/09
Ministerium des Innern -
Pressemitteilung Nr.: 238/09
Magdeburg, den 8. Dezember 2009
Straßenbauförderung ¿ Halle erhält 250.000
Euro
Der Stadt Halle wurde vom Innenministerium ein
Betrag in Höhe von 250.000,00 Euro als aufzubringender Eigenanteil für eine vom Bund geförderte
Straßenbaumaßnahme zur Verfügung
gestellt. Der Zuweisungsbetrag fließt in den Ausbau des
Autobahnzubringers zur BAB 14/Halle Ost.
Das Land unterstützt mit solchen Zahlungen
Kommunen, die den notwendigen Eigenanteil geförderter Straßenbaumaßnahmen aus
eigener Kraft finanziell nicht erbringen können, so dass ein Wegfall der
Förderung droht.
Innenminister Hövelmann (SPD): ¿Die Stadt Halle ist
einer der bedeutendsten Wirtschaftsstandorte im Land Sachsen-Anhalt. Für die
Ansiedlung neuer Unternehmen sind die vorhandenen Verkehrsinfrastrukturen ein
entscheidendes Kriterium. In dem das Land den inzwischen abgeschlossenen Bau
des Autobahnzubringers zur BAB 14 finanziell unterstützt, investiert es in die
wirtschaftliche Entwicklung und in die Wettbewerbsfähigkeit der Stadt Halle.¿
Auf der Grundlage des Gesetzes zur Entflechtung von
Gemeinschaftsaufgaben und Finanzhilfen (EntflechtG) gewährt der Bund den
Ländern Finanzhilfen für Investitionen zur Verbesserung der
Verkehrsverhältnisse. Mit diesen Geldern werden hauptsächlich der kommunale
Straßenbau und der öffentliche Nahverkehr der Gemeinden des Landes unterstützt.
Dabei muss der Antragssteller einen Eigenanteil in Höhe von 25 % der benötigten
Finanzmittel erbringen. Ist er dazu finanziell nicht in der Lage, so dass ein
Wegfall der Förderung droht, kann er gemäß § 11a Abs. 2 Finanzausgleichsgesetz
(FAG) eine Zuwendung des Landes erhalten.
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