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Finanzzuweisung Straßenbau: Halberstadt
erhält über 60.000 Euro

24.11.2009, Magdeburg – 230

  • Ministerium für Inneres und Sport

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 230/09

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium des Innern -

Pressemitteilung Nr.: 230/09

 

 

 

Magdeburg, den 24. November 2009

 

 

 

 

 

Finanzzuweisung Straßenbau: Halberstadt

erhält über 60.000 Euro

 

Der Stadt Halberstadt wurden vom

Innenministerium insgesamt 60.694,50 Euro zur

Aufbringung der Eigenanteile für vom Bund geförderte Straßenbaumaßnahmen zur

Verfügung gestellt.

 

Von diesem

bereitgestellten Betrag fließen 44.250,00 Euro in den

Bau von Nebenanlagen Quedlinburger Str. / Umleitungsstrecke Oehlerstraße sowie

16.444,50 Euro in den Ausbau der Nebenanlagen und der Straßenbeleuchtung

Harmoniestraße.

 

Bei den Zuwendungsbeträgen handelt es sich um

den notwendigen Eigenanteil, um weitere Finanzhilfen des Bundes in Anspruch

nehmen zu können. Das Land unterstützt mit solchen Zahlungen die Kommunen, die

diesen Eigenanteil finanziell nicht erbringen können, so dass ein Wegfall der

Förderung droht.

 

Innenminister Holger Hövelmann (SPD):

¿Halberstadt ist als Kreisstadt des Harzlandkreises nicht nur

Verwaltungszentrum der Region und ein wichtiger Wirtschaftsstandort, sondern

vor allem auch ein bedeutender Kulturstandort des Landes. Der Straßenausbau in

Halberstadt verbessert damit die Verkehrssituation der Einwohner der Stadt, der

ortsansässigen Unternehmen sowie der Touristen.¿

 

Auf der Grundlage des Gesetzes zur

Entflechtung von Gemeinschaftsaufgaben und Finanzhilfen (EntflechtG) gewährt

der Bund den Ländern Finanzhilfen für Investitionen zur Verbesserung der

Verkehrsverhältnisse. Mit diesen Geldern werden hauptsächlich der kommunale

Straßenbau und der öffentliche Nahverkehr der Gemeinden des Landes unterstützt.

Dabei muss der Antragssteller einen Eigenanteil in Höhe von 25 % der benötigten

Finanzmittel erbringen. Ist er dazu finanziell nicht in der Lage, so dass ein

Wegfall der Förderung droht, kann er gemäß § 11a Abs. 2 Finanzausgleichsgesetz

(FAG) eine Zuwendung des Landes erhalten.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Verantwortlich: Martin Krems

Pressestelle

Halberstädter Straße 2 / Am Platz des 17. Juni

39112  Magdeburg

Tel: (0391) 567-5504/-5516/-5517

Fax: (0391) 567-5520

Mail:

Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

Impressum:Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-AnhaltVerantwortlich:Danilo WeiserPressesprecherHalberstädter Straße 2 / am "Platz des 17. Juni"39112 MagdeburgTel: (0391) 567-5504/-5514/-5516/-5517/-5377Fax: (0391) 567-5520Mail: Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de