Geschwindigkeitskontrolle im
Bereich der Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Ost
23.11.2009, Dessau-Roßlau – 179
- Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Ost
Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Ost - Pressemitteilung Nr.: 179/09
Polizeidirektion Sachsen-Anhalt
Ost - Pressemitteilung Nr.: 179/09
Dessau, den 20. November 2009
Geschwindigkeitskontrolle im
Bereich der Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Ost
Am
19.11.2009 wurde in der Zeit von 07:00 Uhr bis 12:00 Uhr eine
revierübergreifende Verkehrskontrolle im Gebiet der Polizeidirektion
Sachsen-Anhalt Ost mit Schwerpunkt Geschwindigkeitsmessung in den Bereichen der
Bundesautobahn 9, Kilometer 69,2 und
102,3 in Richtung München, weiterhin auf der Bundesstraße 187 - Coswiger
Landstraße und Dresdener Straße - in Wittenberg sowie im Landkreis
Anhalt-Bitterfeld, Bundesstraße 185 in Kleinpaschleben, Bundesstraße 100 Höhe
Carlsfeld und Landstraße 135 in Retzau, durchgeführt.
Von den insgesamt 10140 gemessenen Fahrzeugen überschritten 450 die zulässige
Höchstgeschwindigkeit. Mithin wurden 260 Verwarngelder und 190 Bußgelder
gegenüber den Fahrzeugführern/-innen ausgesprochen. Dabei wird bei 39
betroffenen Verkehrsteilnehmern ein Fahrverbot zu erwarten sein. Vier dieser Fahrer/-innen
überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit in besonderem Maße. Eine
80-jährige Frau befuhr mit ihrem Pkw die Ortschaft Raguhn (Landkreis
Anhalt-Bitterfeld) mit 91 km/h bei einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von
50 km/h. Auf der Bundesstraße 100,
Höhe Carlsfeld in Richtung Bitterfeld, wurde ein Pkw bei einer zulässigen
Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h mit 153 km/h gemessen. Ebenfalls auf der
Bundesstraße 100, Höhe Carlsfeld in Richtung Halle, fuhr ein Lkw, für den eine
nach StVO (Straßenverkehrsordnung) zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h
festgeschrieben ist, mit 92 km/h. In Kleinpaschleben wurde ein Jugendlicher mit
Führerschein auf Probe mit einem Pkw bei zulässigen 50 km/h mit einer
Geschwindigkeitsüberschreitung von 33 km/h festgestellt.
Präventionshinweis:
Zu
den Hauptunfallursachen im Bereich der Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Ost
zählt die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit bzw. das Führen
eines Kraftfahrzeuges mit nicht angepasster Geschwindigkeit. Eine den Wetter-
und Straßenverhältnissen sowie dem Verkehrsaufkommen angepasste Fahrweise
ermöglicht dem Fahrzeugführer eine schnellere Reaktionsfähigkeit und führt
mitunter zur Verhinderung von Verkehrsunfällen mit Sach- oder gar
Personenschäden.
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