Broschüre "erben -
vererben": Neuauflage in allen Gerichten erhältlich
20.11.2009, Magdeburg – 95
- Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz
Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 095/09
Ministerium der Justiz -
Pressemitteilung Nr.: 095/09
Magdeburg, den 20. November 2009
Broschüre "erben -
vererben": Neuauflage in allen Gerichten erhältlich
Magdeburg (MJ). Viele wichtige Hinweise zum Thema Erbrecht enthält die Broschüre
¿erben - vererben¿, die vom Ministerium der Justiz des Landes Sachsen-Anhalt
jetzt neu aufgelegt wurde. Justizministerin Prof. Angela Kolb : ¿Viele Bürgerinnen und Bürger
scheuen sich verständlicherweise vor dem Gedanken an den eigenen Tod und den
(rechtlichen) Folgen für die Hinterbliebenen. Doch oftmals kommt es zum Streit
unter den Erben, wenn Regelungen zum Nachlass fehlerhaft oder gar nicht
getroffen wurden. Die Broschüre gibt einen guten Überblick über wesentliche
Aspekte des Erbrechts, der in vielen Fällen sicher schon ausreicht, um offene
oder strittige Fragen zu klären.¿
Welcher Verwandte erbt wie viel, und haben auch
nichteheliche Kinder Erbansprüche? Wie kann jeder für den späteren Erbfall
Vorsorge treffen, und was muss beim Aufsetzen eines Testaments beachtet werden?
Wozu benötigt man einen Erbschein, und unter welchen Umständen kann man ein
Erbe ausschlagen? Diese und viele weitere praktische Fragen rund um das Erben
und Vererben werden auf den 50 Seiten der Broschüre ausführlich erläutert. Die
gesetzliche Erbfolge ist anhand von Beispielen übersichtlich dargestellt ¿
sowohl für Erbschaften ab 1990, als in Sachsen-Anhalt das Bürgerliche Gesetzbuch
(BGB) in Kraft getreten ist, als auch für Erbfälle vor der Wiedervereinigung,
für die weiterhin das Erbrecht der ehemaligen DDR gilt. Darüber hinaus sind die
Regelungen nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz von 2001 eingeflossen, die ein
gesetzliches Erbrecht auch für eingetragene Lebenspartner vorsieht.
Die Broschüre ¿erben - vererben¿ ist ab sofort kostenlos
bei allen Gerichten in Sachsen-Anhalt erhältlich. Außerdem kann die Publikation
auf den Internetseiten des Justizministeriums unter ¿Service / Publikationen¿
eingesehen und heruntergeladen werden: www.mj.sachsen-anhalt.de.
Auf Anfrage senden wir Ihnen gern
Belegexemplare der Broschüre zu. Die Titelseite kann für Veröffentlichungen als
Foto im jpg-Format zur Verfügung gestellt werden; mailto:presse@mj.sachsen-anhalt.de
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