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Entwurf des
Zensusausführungsgesetzes geht in die Anhörung / Land schafft Grundlage für
?kleine? Volkszählung 2011

18.11.2009, Magdeburg – 623

  • Staatskanzlei und Ministerium für Kultur

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 623/09

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung

Nr.: 623/09

 

 

 

Magdeburg, den 17. November 2009

 

 

 

Entwurf des

Zensusausführungsgesetzes geht in die Anhörung / Land schafft Grundlage für

¿kleine¿ Volkszählung 2011

 

Die Landesregierung hat den Entwurf eines

Zensusausführungsgesetzes zur Anhörung freigegeben. ¿Mit dem Gesetz legt das

Land die Grundlage für die Durchführung der ,kleinen` Volkszählung 2011 auch in

Sachsen-Anhalt¿, erklärte dazu der Staatssekretär im Innenministerium, Rüdiger

Erben. ¿Auf die Kommunen kommt eine Menge Arbeit zu. Wir regeln mit dem

Gesetzentwurf, wie die Rahmenbedingungen dafür geschaffen werden.¿

 

Im Jahr 2011 wird es in den Mitgliedsstaaten der

Europäischen Union Volkszählungen geben. In Deutschland fanden die letzten

Zählungen 1981 in der DDR und 1987 in der alten Bundesrepublik statt. Mit dem

Zensusgesetz 2011 vom 8. Juli 2009 hat der Bundesgesetzgeber die Durchführung

einer Volks-, Gebäude- und Wohnungszählung zum Stichtag 9. Mai 2011 angeordnet.

Anders als bei früheren Zählungen wird jedoch nicht mehr jeder Haushalt durch

Interviewer aufgesucht. Die neu entwickelte, registergestützte Zensusmethode

verbindet die Auswertung von vorhandenen Verwaltungsregistern, insbesondere des

Melderegisters, mit einer Stichprobenbefragung von höchstens zehn Prozent der

Einwohner. Außerdem werden Gebäude- und Wohnungseigentümer postalisch befragt.

Von Bewohnern von Gemeinschaftsunterkünften werden die erforderlichen Angaben

vor Ort erhoben.

 

Die Zuständigkeit für die Durchführung der

Volkszählung in Sachsen-Anhalt liegt im Statistischen Landesamt. ¿Ohne die

Mithilfe der Städte und Gemeinden, die seit jeher die wichtigsten Partner der

statistischen Ämter bei Zählungen sind, ist dieses Großprojekt jedoch nicht zu

leisten¿, so Erben. Der Gesetzentwurf sieht deshalb vor, in 37 ausgewählten

Gemeinden örtliche Erhebungsstellen einzurichten, die in enger Zusammenarbeit

mit dem Statistischen Landesamt vor Ort die erforderlichen Aufgaben im

Zusammenhang mit den Haushaltsbefragungen durchführen. Diesen Gemeinden wird in

ihrem Umland ein Erhebungsbereich zugeordnet.

 

Die Einrichtung der örtlichen Erhebungsstellen soll

im Herbst 2010 erfolgen. Sie werden bis voraussichtlich April 2012 bestehen,

wobei die Hauptarbeitsbelastung im Jahr 2011 liegt. Die Sicherung der

statistischen Geheimhaltung verlangt dabei eine strikte Trennung von anderen

Verwaltungsstellen.

 

Eine der ersten Aufgaben der Erhebungsstellen wird

es sein, die notwendige Zahl von Erhebungsbeauftragten zu gewinnen und auf ihre

Aufgabe als Interviewer in den Haushalten vorzubereiten. In Sachsen-Anhalt

werden dafür etwa 2.700 Personen benötigt. Deshalb soll es neben der in erster

Linie angestrebten freiwilligen Übernahme dieser Aufgabe auch die Möglichkeit

einer Verpflichtung geben. Dies betrifft vor allem Bedienstete des Landes, der

Landkreise und der Gemeinden, kann aber auch jede Bürgerin und jeden Bürger

betreffen, die oder der das 18. Lebensjahr vollendet hat.

 

Die Kosten der Vorbereitung und Durchführung des

Zensus belaufen sich für die Länder und Kommunen insgesamt auf rund 677

Millionen Euro. Sachsen-Anhalt muss mit Kosten in Höhe von 24 Millionen

Euro rechnen. Der Bund gewährt den Ländern eine Finanzzuweisung in Höhe von

250 Millionen Euro, Sachsen-Anhalt wird davon voraussichtlich 5,4

Millionen Euro erhalten. Bei den Kommunen führt die Aufgabe zur Einrichtung und

zum Betrieb örtlicher Erhebungsstellen zu einer finanziellen Mehrbelastung in

Höhe von insgesamt 6,7 Millionen Euro. Entsprechend dem Konnexitätsprinzip

werden diese Kosten erstattet.

 

Erhebungsstellen werden in folgenden Städten

eingerichtet: Aschersleben, Bad Dürrenberg, Bernburg (Saale),

Bitterfeld-Wolfen, Blankenburg (Harz), Burg, Dessau-Roßlau, Genthin,

Halberstadt, Haldensleben, Halle (Saale), Hansestadt Gardelegen, Hansestadt

Osterburg (Altmark), Hansestadt Salzwedel, Hettstedt, Jessen (Elster), Köthen

(Anhalt), Landsberg, Lutherstadt Eisleben, Lutherstadt Wittenberg, Magdeburg,

Merseburg, Möckern, Naumburg (Saale), Oschersleben (Bode), Quedlinburg,

Querfurt, Sangerhausen, Schönebeck (Elbe), Staßfurt, Stendal, Teutschenthal,

Weißenfels, Wernigerode, Wolmirstedt, Zeitz und Zerbst (Anhalt).

 

Nach Anhörung der kommunalen Spitzenverbände, des

Landesbeauftragten für den Datenschutz und des Landesrechnungshofes sowie der

zweiten Kabinettsbefassung ist die Einbringung des Gesetzentwurfs in den

Landtag für Februar 2010 vorgesehen.

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Staatskanzlei des Landes

Sachsen-Anhalt

Pressestelle

Hegelstraße 42

39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6666

Fax: (0391) 567-6667

Mail:

staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

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Fax: (0391) 567-6667

Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de