Entwurf des
Zensusausführungsgesetzes geht in die Anhörung / Land schafft Grundlage für
?kleine? Volkszählung 2011
18.11.2009, Magdeburg – 623
- Staatskanzlei und Ministerium für Kultur
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 623/09
Staatskanzlei - Pressemitteilung
Nr.: 623/09
Magdeburg, den 17. November 2009
Entwurf des
Zensusausführungsgesetzes geht in die Anhörung / Land schafft Grundlage für
¿kleine¿ Volkszählung 2011
Die Landesregierung hat den Entwurf eines
Zensusausführungsgesetzes zur Anhörung freigegeben. ¿Mit dem Gesetz legt das
Land die Grundlage für die Durchführung der ,kleinen` Volkszählung 2011 auch in
Sachsen-Anhalt¿, erklärte dazu der Staatssekretär im Innenministerium, Rüdiger
Erben. ¿Auf die Kommunen kommt eine Menge Arbeit zu. Wir regeln mit dem
Gesetzentwurf, wie die Rahmenbedingungen dafür geschaffen werden.¿
Im Jahr 2011 wird es in den Mitgliedsstaaten der
Europäischen Union Volkszählungen geben. In Deutschland fanden die letzten
Zählungen 1981 in der DDR und 1987 in der alten Bundesrepublik statt. Mit dem
Zensusgesetz 2011 vom 8. Juli 2009 hat der Bundesgesetzgeber die Durchführung
einer Volks-, Gebäude- und Wohnungszählung zum Stichtag 9. Mai 2011 angeordnet.
Anders als bei früheren Zählungen wird jedoch nicht mehr jeder Haushalt durch
Interviewer aufgesucht. Die neu entwickelte, registergestützte Zensusmethode
verbindet die Auswertung von vorhandenen Verwaltungsregistern, insbesondere des
Melderegisters, mit einer Stichprobenbefragung von höchstens zehn Prozent der
Einwohner. Außerdem werden Gebäude- und Wohnungseigentümer postalisch befragt.
Von Bewohnern von Gemeinschaftsunterkünften werden die erforderlichen Angaben
vor Ort erhoben.
Die Zuständigkeit für die Durchführung der
Volkszählung in Sachsen-Anhalt liegt im Statistischen Landesamt. ¿Ohne die
Mithilfe der Städte und Gemeinden, die seit jeher die wichtigsten Partner der
statistischen Ämter bei Zählungen sind, ist dieses Großprojekt jedoch nicht zu
leisten¿, so Erben. Der Gesetzentwurf sieht deshalb vor, in 37 ausgewählten
Gemeinden örtliche Erhebungsstellen einzurichten, die in enger Zusammenarbeit
mit dem Statistischen Landesamt vor Ort die erforderlichen Aufgaben im
Zusammenhang mit den Haushaltsbefragungen durchführen. Diesen Gemeinden wird in
ihrem Umland ein Erhebungsbereich zugeordnet.
Die Einrichtung der örtlichen Erhebungsstellen soll
im Herbst 2010 erfolgen. Sie werden bis voraussichtlich April 2012 bestehen,
wobei die Hauptarbeitsbelastung im Jahr 2011 liegt. Die Sicherung der
statistischen Geheimhaltung verlangt dabei eine strikte Trennung von anderen
Verwaltungsstellen.
Eine der ersten Aufgaben der Erhebungsstellen wird
es sein, die notwendige Zahl von Erhebungsbeauftragten zu gewinnen und auf ihre
Aufgabe als Interviewer in den Haushalten vorzubereiten. In Sachsen-Anhalt
werden dafür etwa 2.700 Personen benötigt. Deshalb soll es neben der in erster
Linie angestrebten freiwilligen Übernahme dieser Aufgabe auch die Möglichkeit
einer Verpflichtung geben. Dies betrifft vor allem Bedienstete des Landes, der
Landkreise und der Gemeinden, kann aber auch jede Bürgerin und jeden Bürger
betreffen, die oder der das 18. Lebensjahr vollendet hat.
Die Kosten der Vorbereitung und Durchführung des
Zensus belaufen sich für die Länder und Kommunen insgesamt auf rund 677
Millionen Euro. Sachsen-Anhalt muss mit Kosten in Höhe von 24 Millionen
Euro rechnen. Der Bund gewährt den Ländern eine Finanzzuweisung in Höhe von
250 Millionen Euro, Sachsen-Anhalt wird davon voraussichtlich 5,4
Millionen Euro erhalten. Bei den Kommunen führt die Aufgabe zur Einrichtung und
zum Betrieb örtlicher Erhebungsstellen zu einer finanziellen Mehrbelastung in
Höhe von insgesamt 6,7 Millionen Euro. Entsprechend dem Konnexitätsprinzip
werden diese Kosten erstattet.
Erhebungsstellen werden in folgenden Städten
eingerichtet: Aschersleben, Bad Dürrenberg, Bernburg (Saale),
Bitterfeld-Wolfen, Blankenburg (Harz), Burg, Dessau-Roßlau, Genthin,
Halberstadt, Haldensleben, Halle (Saale), Hansestadt Gardelegen, Hansestadt
Osterburg (Altmark), Hansestadt Salzwedel, Hettstedt, Jessen (Elster), Köthen
(Anhalt), Landsberg, Lutherstadt Eisleben, Lutherstadt Wittenberg, Magdeburg,
Merseburg, Möckern, Naumburg (Saale), Oschersleben (Bode), Quedlinburg,
Querfurt, Sangerhausen, Schönebeck (Elbe), Staßfurt, Stendal, Teutschenthal,
Weißenfels, Wernigerode, Wolmirstedt, Zeitz und Zerbst (Anhalt).
Nach Anhörung der kommunalen Spitzenverbände, des
Landesbeauftragten für den Datenschutz und des Landesrechnungshofes sowie der
zweiten Kabinettsbefassung ist die Einbringung des Gesetzentwurfs in den
Landtag für Februar 2010 vorgesehen.
Impressum:
Staatskanzlei des Landes
Sachsen-Anhalt
Pressestelle
Hegelstraße 42
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Tel: (0391) 567-6666
Fax: (0391) 567-6667
Mail:
staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de
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