Neue Regeln für den
Maßregelvollzug - Landtag kann sich mit Gesetzentwurf befassen
03.11.2009, Magdeburg – 595
- Staatskanzlei und Ministerium für Kultur
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 595/09
Staatskanzlei - Pressemitteilung
Nr.: 595/09
Magdeburg, den 3. November 2009
Neue Regeln für den
Maßregelvollzug - Landtag kann sich mit Gesetzentwurf befassen
Der gesetzliche Rahmen für den Maßregelvollzug
(MRV) in Sachsen-Anhalt wird geändert. Das Kabinett verabschiedete am Dienstag
einen entsprechenden Gesetzentwurf. Dieser wird nun dem Landtag zugeleitet,
eine erste parlamentarische Befassung kann damit noch im November erfolgen. Mit
dem Änderungsentwurf wird eines der ältesten sachsen-anhaltischen Landesgesetze
von 1992 erstmals verändert.
Das neue Maßregelvollzugsgesetz greift zum einen
geändertes Bundesrecht auf, zugleich wird es der Tatsache gerecht, dass es in
den zurückliegenden mehr als 15 Jahren im Technik-, Telefon- und Computerbereich
eine rasante Entwicklung gegeben hat. So will Sachsen-Anhalt mit dem neuen
Gesetz Mobiltelefone im geschlossenen Maßregelvollzug ebenso verbieten wie
Abspielgeräte für Speichermedien in den Zimmern von Patientinnen und Patienten.
Sozialministerin Kuppe setzt damit eine politische Zusage um, die sie nach dem
Auftauchen von kinderpornografischem Material im MRV Uchtspringe Ende 2008
gegeben hatte.
Bislang sind die Einschränkungen für Mobiltelefon,
DVD und Speichermedien allein in den Hausordnungen im Maßregelvollzug
geregelt. Dagegen sind Patientinnen und Patienten im Einzelfall wiederholt
erfolgreich vor Gericht vorgegangen.
Mit dem neuen Gesetz will sich das Land auch
bessere Möglichkeiten verschaffen, illegal eingeschleuste Technik und Medien
aufzuspüren. Insoweit wird eine rechtliche Grundlage für den Betrieb von
Einrichtungen zum Aufspüren und Stören illegal eingesetzter Funkgeräte
geschaffen.
Das neue Gesetz soll auch eine Entlastung für die
Gutachtertätigkeit bringen, ohne die Sicherheit einzuschränken. Da der Bund die
Vollstreckungsgerichte jetzt verpflichtet hat, nach jeweils fünf Jahren der
Unterbringung im MRV ein Gutachten zur Gefährlichkeitsprognose zu erstellen,
bedarf es an dieser Stelle keiner speziellen Landesregelung zur Gutachtertätigkeit
mehr. Würde das Land an seiner Regelung aus dem Jahr 1992 festhalten, käme es
zu Doppelgutachten ohne inhaltlichen Gewinn.
Das System des Maßregelvollzugs musste nach der
Einheit in den neuen Ländern neu aufgebaut werden. Bei Menschen, die aufgrund
einer psychischen Krankheit oder einer krankhaften Sucht straffällig geworden
sind, tritt die Behandlung der Krankheit in einem Maßregelvollzug in den
Vordergrund. Die Entscheidung, wer in einem Maßregelvollzug therapiert wird,
treffen die Gerichte.
Sachsen-Anhalt verfügt über zwei MRV-Kliniken in
Uchtspringe und Bernburg sowie eine Außenstelle in Lochow. Mit Stand von
September 2009 wurden knapp 480 Patientinnen und Patienten therapiert. Träger
der Einrichtungen ist die landeseigene Gesellschaft SALUS gGmbH. Das Land hat
bisher mehr als 90 Millionen Euro in Sicherheit und Therapie investiert.
Impressum:
Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt
Pressestelle
Hegelstraße 42
39104 Magdeburg
Tel: (0391) 567-6666
Fax: (0391) 567-6667
Mail:
staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de
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