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Neue Regeln für den
Maßregelvollzug - Landtag kann sich mit Gesetzentwurf befassen

03.11.2009, Magdeburg – 595

  • Staatskanzlei und Ministerium für Kultur

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 595/09

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung

Nr.: 595/09

 

 

 

Magdeburg, den 3. November 2009

 

 

 

Neue Regeln für den

Maßregelvollzug - Landtag kann sich mit Gesetzentwurf befassen

 

Der gesetzliche Rahmen für den Maßregelvollzug

(MRV) in Sachsen-Anhalt wird geändert. Das Kabinett verabschiedete am Dienstag

einen entsprechenden Gesetzentwurf. Dieser wird nun dem Landtag zugeleitet,

eine erste parlamentarische Befassung kann damit noch im November erfolgen. Mit

dem Änderungsentwurf wird eines der ältesten sachsen-anhaltischen Landesgesetze

von 1992 erstmals verändert.

 

Das neue Maßregelvollzugsgesetz greift zum einen

geändertes Bundesrecht auf, zugleich wird es der Tatsache gerecht, dass es in

den zurückliegenden mehr als 15 Jahren im Technik-, Telefon- und Computerbereich

eine rasante Entwicklung gegeben hat. So will Sachsen-Anhalt mit dem neuen

Gesetz Mobiltelefone im geschlossenen Maßregelvollzug ebenso verbieten wie

Abspielgeräte für Speichermedien in den Zimmern von Patientinnen und Patienten.

Sozialministerin Kuppe setzt damit eine politische Zusage um, die sie nach dem

Auftauchen von kinderpornografischem Material im MRV Uchtspringe Ende 2008

gegeben hatte.

 

Bislang sind die Einschränkungen für Mobiltelefon,

DVD und Speichermedien allein in den  Hausordnungen im Maßregelvollzug

geregelt. Dagegen sind Patientinnen und Patienten im Einzelfall wiederholt

erfolgreich vor Gericht vorgegangen.

 

Mit dem neuen Gesetz will sich das Land auch

bessere Möglichkeiten verschaffen, illegal eingeschleuste Technik und Medien

aufzuspüren. Insoweit wird eine rechtliche Grundlage für den Betrieb von

Einrichtungen zum Aufspüren und Stören illegal eingesetzter Funkgeräte

geschaffen.

 

Das neue Gesetz soll auch eine Entlastung für die

Gutachtertätigkeit bringen, ohne die Sicherheit einzuschränken. Da der Bund die

Vollstreckungsgerichte jetzt verpflichtet hat, nach jeweils fünf Jahren der

Unterbringung im MRV ein Gutachten zur Gefährlichkeitsprognose zu erstellen,

bedarf es an dieser Stelle keiner speziellen Landesregelung zur Gutachtertätigkeit

mehr. Würde das Land an seiner Regelung aus dem Jahr 1992 festhalten, käme es

zu Doppelgutachten ohne inhaltlichen Gewinn.

 

Das System des Maßregelvollzugs musste nach der

Einheit in den neuen Ländern neu aufgebaut werden. Bei Menschen, die aufgrund

einer psychischen Krankheit oder einer krankhaften Sucht straffällig geworden

sind, tritt die Behandlung der Krankheit in einem Maßregelvollzug in den

Vordergrund. Die Entscheidung, wer in einem Maßregelvollzug therapiert wird,

treffen die Gerichte.

 

Sachsen-Anhalt verfügt über zwei MRV-Kliniken in

Uchtspringe und Bernburg sowie eine Außenstelle in Lochow. Mit Stand von

September 2009 wurden knapp 480 Patientinnen und Patienten therapiert. Träger

der Einrichtungen ist die landeseigene Gesellschaft SALUS gGmbH. Das Land hat

bisher mehr als 90 Millionen Euro in Sicherheit und Therapie investiert.

 

 

 

Impressum:

 

Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt

Pressestelle

Hegelstraße 42

39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6666

Fax: (0391) 567-6667

Mail:

staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

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Fax: (0391) 567-6667

Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de