Der Stau und seine Phänomene
28.10.2009, Dessau-Roßlau – 170
- Polizeirevier BAB / SVÜ Dessau-Roßlau
Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Ost - Pressemitteilung Nr.: 170/09
Polizeidirektion Sachsen-Anhalt
Ost - Pressemitteilung Nr.: 170/09
Dessau, den 28. Oktober 2009
Der Stau und seine Phänomene
Am 26.10.2009 gegen 04:10 Uhr brannten nach einem
Verkehrsunfall auf der Bundesautobahn 9, zirka 500 Meter vor der
Anschlussstelle Dessau-Ost, in Richtung Berlin, zwei Sattelzüge komplett aus.
Bis gegen 08:00 Uhr standen viele Fahrzeuge hinter der Unfallstelle im
kilometerlangen Stau.
Während die Einsatzkräfte der Feuerwehr und der Polizei vor Ort Lösch- bzw.
Ermittlungsarbeiten durchführten, kam es unter anderem dazu, dass ein
Lkw-Fahrer von seinem Signalhorn Gebrauch machte, um den vor ihm abbremsenden
PKW an das Weiterfahren zu erinnern. Weiterhin war immer wieder zu sehen, dass
Fahrzeugführer oder Insassen der Fahrzeuge an der Unfallstelle ihre
Geschwindigkeit reduzierten, um Fotos von den ausgebrannten Wracks zu machen.
Eine Situation, die es häufiger gibt und sich immer wieder nicht nur störend
auf den Gesamtablauf der Bergungs- und Ermittlungsarbeiten auswirkt. 20 Euro
droht der Bußgeldkatalog an, wenn ohne triftigen Grund so langsam gefahren
wird, dass der Verkehrsfluss behindert wird.
Ein weiteres Phänomen, welches im Stau immer wieder auftritt, ist die nicht
gebildete Rettungsgasse für Rettungs- und Einsatzfahrzeuge. 45 Minuten für 6
Kilometer durch den Stau benötigte am 26.10.2009 ein Rettungswagen, um einer
Person, welche über Herzprobleme klagte, zu Hilfe zu kommen.
Auf einer 3-spurigen Autobahn ist die Rettungsgasse zwischen dem mittleren und
linken Fahrstreifen zu bilden und aufrecht zu erhalten. Auch hier droht ein
Verwarngeld von 20 Euro.
Die Autobahnpolizei möchte noch einmal eindringlich darauf aufmerksam machen,
dass es nicht nur die Einsatzkräfte vor Ort, sondern auch die Kraftfahrer
selber sind, die mit dafür Sorge zu tragen haben, dass der Verkehr zügig
abläuft und ein Stau nicht länger als nötig andauert. Auch die Arbeit der
Einsatzkräfte nicht zu behindern und ein zügiges Anfahren an Einsatzorte
möglich zu machen, obliegt den Kraftfahrern.
Deshalb der Appell an alle Kraftfahrer, stets zügig aber vorsichtig an einer
abgesicherten Unfallstelle vorbeizufahren, die Arbeit der Einsatzkräfte durch
zu langsames Fahren, um fotografieren zu können, nicht zu behindern und immer
dafür Sorge tragen, dass die Rettungsgasse freigehalten wird.
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